Vorgehensweise in der Praxis bei Ist-Versteuerung

  • Hallo,


    ich habe mit Bezug auf SAMMs Ausarbeitung zu dem IST-/Soll-Versteuerungs/EÜR-Bug folgende Fragen, vor folgendem Hintergrund:
    Gründung aktuell, EÜR, IST-Besteuerung und USt-Abführung geplant (wegen hoher Anfangs-Investitionen mit VSt.), ca. 200 Belege bereits korrekt verbucht über zwei Konten Zahlungsabwicklung verbucht ("Bank/online" und "Verrechnung")


    1) wenn ich IST Besteuerung beim FA wähle muss ich ja den Haken bei ER und AR identisch setzen? Oder könnte ich IST Besteuerung bei AR und Soll-Besteuerung bei ER machen? (...Vermutlich eher nicht...)


    2) wenn ich den haken bei AR und ER gesetzt habe betrifft mich der Bug nicht?


    3) Das FA hat vorgeschlagen alle Belege der Vorgründung aus 2015 und 2016 in den ersten Monat (Gründungsmonat in 2016) zu nehmen um nicht 6 oder 7 USTVA nachziehen zu müssen. Soweit ich das testen konnte, muss ich dafür bei IST-Besteuerung gar nichts an den Belegen ändern, sondern einfach nur alle Zahlungsdaten einheitlich z.B. auf 01.06.2016 setzen - korrekt?


    4) Wie bucht Ihr bei IST-Versteuerungen Zahlungen mit der Kreditkarte? Transaktionsdatum? Rechnungsdatum? Buchungsdatum auf der Karte? Buchungsdatum von Mastercard zum Stichtag (15. d.M.) oder die Tatsächliche Wertstellung auf dem Girokonto (ca. 19. d.M.)


    Danke schön,
    Holger

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Holger,
    Du beziehst Dich auf den Link Vorsicht: Offene ER wird in die interne EÜR gebucht bei Vorsteuerabzug zum Eingangsdatum!
    Danke für deine Fragen, die stellvertretend für viele User sind.


    1) wenn ich IST Besteuerung beim FA wähle, muss ich ja den Haken bei ER und AR identisch setzen? Oder könnte ich IST Besteuerung bei AR und Soll-Besteuerung bei ER machen? (...Vermutlich eher nicht...)



    Wer IST Besteuerung wählt, MUSS nur einen Haken setzen:
    > STAMMDATEN > FINANZBUCHHALTUNG > STANDARD FIBU KONTEN > KONTEN FÜR AUSGANGSRECHNUNGEN



    > STAMMDATEN > FINANZBUCHHALTUNG > STANDARD FIBU KONTEN > KONTEN FÜR EINGANGSRECHNUNGEN
    Mit diesem Haken wird nur einen rechtlichen Besonderheit Rechnung getragen, dass man die Vorsteuer vorzeitig vor Zahlung der ER nutzen kann.


    Normalerweise für die meisten EÜR'ler also völlig uninteressant und unwichtig:
    Hier Haken setzen: die Vorsteuer wird berechnet mit Zahlung der ER!


    Wer gar kein ER im Modul einsetzt, für den ist der Haken komplett bedeutungslos.


    Letztlich bezieht sich das Ganze nur auf das Feld Eingangsdatum der ER im Modul mit ER.
    Bist Du unsicher: Mit Haken setzen bist Du immer auf der sicheren Seite.

    2) wenn ich den Haken bei AR und ER gesetzt habe, betrifft mich der Bug nicht?

    Richtig! Konkret ist der Haken bei ER gesetzt, tritt der Bug nicht auf.

    3) Das FA hat vorgeschlagen alle Belege der Vorgründung aus 2015 und 2016 in den ersten Monat (Gründungsmonat in 2016) zu nehmen um nicht 6 oder 7 USTVA nachziehen zu müssen. Soweit ich das testen konnte, muss ich dafür bei IST-Besteuerung gar nichts an den Belegen ändern, sondern einfach nur alle Zahlungsdaten einheitlich z.B. auf 01.06.2016 setzen - korrekt?

    Korrekt