WISO steuer:Sparbuch 2016 EÜR : "Altzugang" ins Anlagevermögen einbuchen?

  • Hallo,


    Einzelfirma seit 2015, vorher Teilhaber an einer GbR und aus dieser (neben einer Abfindung) auch mehrere Wirtschaftsgüter (u.a. PKW) mit Restbuchwert von 1€ (bzw. 0€) übernommen. Diese muss ich in der Einzelfirma als Anlagen weiterführen und habe ein Problem bei der Erfassung. Wie trage ich diese bereits abgeschriebenen "Altzugänge" korrekt ein, so dass diese mit dem RBW 1€ (bzw. 0€) weitergeführt, aber logischerweise nicht mehr abgeschrieben werden?


    Wenn ich "Unterliegt das Wirtschaftsgut der Abnutzung" = JA eingebe, will er eine Nutzungsdauer haben und abschreiben. Gebe ich = Nein ein, will er zwar keine Nutzungsdauer, aber die Anlagegüter tauchen im Anlageverzeichnis bei "nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern" auf, was sicher auch falsch ist. GWG geht auch nicht. Wie mache ich es richtig?


    Danke schon mal!

  • Einzelfirma seit 2015, vorher Teilhaber an einer GbR und aus dieser (neben einer Abfindung) auch mehrere Wirtschaftsgüter (u.a. PKW) mit Restbuchwert von 1€ (bzw. 0€) übernommen.

    moin,


    das liest sich so, als ob Du neben der Abfindung so als Zugabe noch einen PKW etc. "geschenkt" bekommen hättest.
    Aber Restwert 1,--€ bedeutet ja nicht, dass das Teil nichts mehr wert ist.
    1. Wie hat die GbR denn den (Verkehrs-) Wert aus Anlagenabgang angesetzt und verbucht? (mit Gewinn o. Verlust?)
    2. Kannst Du nicht einfach den Restbuchwert 0,-- o. 1,-- Euro als Anlagegutwert eintragen (daher auch das Problem beim Anlegen des WG)
    Es sollte schon der "Verkehrswert" angesetzt und dann auch dementsprechend abgeschrieben werden.
    Schließlich bist Du jetzt Gewerbetreibender mit allen Pflichten.

  • Hallo maxi_floor,


    <das liest sich so, als ob Du neben der Abfindung so als Zugabe noch einen PKW etc. "geschenkt" bekommen hättest.
    <1. Wie hat die GbR denn den (Verkehrs-) Wert aus Anlagenabgang angesetzt und verbucht? (mit Gewinn o. Verlust?)


    <Es sollte schon der "Verkehrswert" angesetzt und dann auch dementsprechend abgeschrieben werden.


    die Anlagegüter aus der GbR waren bereits abgeschrieben (der PKW auf 1€ RBW) und können lt. Steuerberater zum Buchwert übernommen werden, wenn sie nach dem Datum der Veröffentlichung der letzten GbR-Bilanz für eine Sperrfrist von mind. 3 Jahren in meinem Betriebsvermögen verbleiben. Diese Behaltensfrist für die von der GbR zum Buchwert übernommenen Wirtschaftsgüter ergibt sich aus § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG.



    Für die Weiterführung solcher bereits abgeschriebener Anlagegüter kennt die Software des Steuerberaters übrigens die Buchungsart "Altzugang"


    <2. Kannst Du nicht einfach den Restbuchwert 0,-- o. 1,-- Euro als Anlagegutwert eintragen (daher auch das Problem beim Anlegen des WG)


    Das würde ich ja gerne tun, dann will das Programm aber (bei WG mit Abnutzung) erneut eine Nutzungsdauer und die Abschreibung wissen (was hier nicht erwünscht ist, die WG sollen nur mit 1€ fortgeschrieben werden) oder - wenn man WG ohne Abnutzung wählt - landet es eigentlich in der falschen Gruppe "Anlagegüter die nicht der Abnutzung unterliegen" und wird beim Anlagevermögen getrennt ausgewiesen.

  • Hallo maxi_floor,


    ja, ist vermutlich die einzige Möglichkeit, die Behaltensfrist als Nutzungsdauer einzutragen, als Geldkonto würde ich allerdings die 1371 (Verrechnungskonto nicht ergebniswirksam) oder die 1590 nehmen.


    Danke!

  • Hallo miwe4,


    so würde es auch gehen, allerdings müsste ich dann als Datum der Anschaffung und der Abschreibungen das aus der GbR nehmen und das, obwohl die Einzelfirma im betreffenden Zeitraum auch schon bestand. Ich denke, da stifte ich beim FA noch mehr Verwirrung ... die werden einfach sehen wollen, dass die betreffenden Anlagegüter weiter im Betriebsvermögen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, da stifte ich beim FA noch mehr Verwirrung ... die werden einfach sehen wollen, dass die betreffenden Anlagegüter weiter im Betriebsvermögen sind.

    Warum sollte das Verwirrung stiften? Die wissen doch, das Du das betreffende WG aus der GbR entnommen hast bzw. Du informierst Sie durch entsprechende Begleitinfos. Auch eine Kopie des Anlagenverzeichnisses der GbR sollte obligatorisch sein. Dann ist alles klar ersichtlich.