Kinderzulage Riester Rente

  • Hallo. Habe eine kurze Frage bezüglich der Kinderzulage für die Riester Rente. Mache gerade die Steuer für letztes Jahr und habe sie mit der von 2014 verglichen. Da ist mir aufgefallen, dass ich bei der Riester Rente angegeben habe, dass keine Kinderzulage gezahlt wurde. Damals bin ich auch davon ausgegangen, dass sie nicht mehr gezahlt wird. Jetzt hab ich auf einer aktuellen Bescheinigung des Riester Vertrags gesehen, dass sie für 2014 doch bezahlt wurde. Auf der Bescheinigung werden die Zulagen nicht für das vorherige (2015), sondern das Jahr davor (2014) aufgelistet. Muss ich das dem Finanzamt jetzt im Nachhinein noch mitteilen oder werden die Zulagen sowieso elektronisch übermittelt?


    MfG

  • Hallo,


    normalerweise kann man in der Steuererklärung nicht angeben, ob man die Kinderzulage erhalten hat oder nicht. Man kann nur angeben, dass man Anspruch auf eine Kinderzulage hat und diese auch beantragt bzw. beantragt hat. Die Zulage, also Grund- und Kinderzulage, wird nämlich immer erst nach dem Jahr gezahlt, für das sie gewährt wird. In deinem Fall wurde die Zulage für 2014 im Jahr 2015 gezahlt. Mitgeteilt wird das wiederun erst nach Ablauf des Jahres, in dem die Zulage gezahlt wurde. In deinem Fall Anfang 2016.


    Sofern du dem nicht widersprochen hast, teilt dein Anbieter dem Finanzamt die von dir im Kalenderjahr gezahlten Beiträge mit. Also Anfang 2016 wurden die Beiträge von 2015 mitgeteilt. In deiner Steuererklärung für 2015 gibst du u.a. an, dass du die Kinderzulage für 2015 beantragt hast oder beantragen willst.


    Was das Jahr 2014 betrifft kommt es auf den Einzelfall an, den ich natürlich nicht kenne. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen hat die in der Steuererklärung nicht angegebene Kinderzulage überhaupt einen Einfluss auf den Erstattungsbetrag. Die zentrale Zulagenstelle sendet an das Finanzamt ohnehin Kontrollmitteilungen über gezahlte Zulagen. Falls du das Steuer-Sparbuch 2015 verwendet hattest, kannst du ja die Auswirkungen prüfen.


    Wichtiger ist, wie oben schon geschrieben, die Eintragungen zur Kinderzulage für 2015 korrekt vorzunehmen.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Erstmal vielen Dank für die Antwort !


    Die Kinderzulage fällt im Jahr 2015 weg, 2014 war das letzte Jahr.


    Hab jetzt mal im Programm für die Steuer 2014 die Kinderzulage miteingegeben. Da rechtnet mir das Programm weniger an Steuerrückzahlung aus, als ich bekommen habe. Hängt glaub ich mit der Günstigerprüfung zwischen Zulagen und Sonderausgabenabzug zusammen. Das müsste ich eigentlich mitteilen oder?


    MfG

  • Zuerst wäre einmal die Frage zu klären, ob du 2014 tatsächlich Anspruch auf die Kinderzulage hattest. Aus deinem ersten Post gehtdas nicht hervor. Und aus der Zahlung der Zulage durch die ZfA muss man das auch noch nicht schließen. Es gibt genügend Praxisfälle, in denen nach ein paar Jahren die Zulage zurückgefordert wurde (ZfA fordert die Zulage dann vom Anbieter zurück).


    Ist gesichert, dass du Anspruch hattest, würde ich das Finanzamt informieren und den Sachverhalt so darstellen, wie er ist. Da es einen Datenaustausch zwischen ZFA und Finanzamt gibt, erfährt das Finanzamt ohnehin früher oder später davon, dass die Zulage gezahlt wurde. Vermutlich wird das Finanzamt den Steuerbescheid ändern, aber ich kenne das diesbezügliche Prozedere nicht.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Kindergeld wurde im Jahr 2014 noch für einen Monat bezahlt, dementsprechend habe ich ja noch Anspruch auf Kinderzulage für 2014. Dann werde ich den Sachverhalt dem Finanzamt mitteilen. Ist vielleicht besser so wenn ich von mir aus aktiv werde, bevor das Finanzamt es selbst erfährt und dann auf mich zukommt.


    MfG