Renovierungskosten vor Einzug steuerlich absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute vom Finanzamt folgenden Bescheid bzw Erläuterungen bekommen "Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gilt nur für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Die Handwerkerleistungen vor Bezug können keine Berücksichtigung finden." Ich habe eine alte Diskussion von 2008 gefunden zu dem Thema, wollte dieses aber noch einmal aufgreifen. Wir haben das Haus zum 1.11.2014 gekauft und sind zu Ende Februar 2015 eingezogen inkl Ummeldung. Die ganzen Rechnungen, die Spaß machen (Maler, Treppe, etc) wurden in diesem Zeitraum gestellt. Jetzt bin ich hochgradig irritiert, da ich ich immer der Meinung war, da diese Rechnungen absetzbar sind.


    Kann mir jemand helfen oder einen Tipp geben? Vielen lieben Dank!


    MamaElli

  • Deswegen meine Frage, ob es irgendwelche BGH Urteile oder andere Möglichkeiten als Haushaltsnahe Dienstleistungen gibt (Sonderausgaben, wie auch immer). Habe das ehrlich gesagt noch nie gehört, dass man im Haus wohnen muss während der Renovierung und kenne mich damit auch einfach mal so gar nicht aus.