Hallo zusammen!
Ich habe jetzt mehrere Beiträge zum Thema "Arbeitszimmer in der Elternzeit gelesen".
Während ich derzeit Alleinverdiener bin, ist meine mit mir zusammen veranlagte Frau in Elternzeit. Bisher haben wir problemlos ein Arbeitszimmer für sie (Lehrerin) geltend gemacht. Da sie bisher in diesem Job arbeitete und auch wieder in den Beruf zurückkehren wird, so konnte ich mehreren Quellen entnehmen, könnten wir (theoretisch) auch in der Elternzeit das Arbeitszimmer steuerlich absetzen.
Nun, das habe ich versucht und so in unserer StE 2015 angegeben. Jedoch ruft uns heute das FA an, dass Sie uns das Arbeitszimmer streichen werden, weil nicht zu beweisen ist, dass wir das Zimmer weiter überwiegend für Ihre Arbeit nutzen. - Außerdem spräche hier die (Zitat) "...Lebenserfahrung..." des FA Beamten dagegen.
Toll.
Selbstverständlich können wir nicht beweisen, wie wir das Arbeitszimmer überwiegend benutzen.
Trotzdem sind das doch (für mein Verständnis) vorweggenommene Werbungskosten für den Wiedereinstieg meiner Frau in den Beruf? Oder nicht? Das sind Kosten die mein (unser) Einkommen schmälern. Nein?
Kann ich da gar nichts machen?
Danke vorab.
MfG
me.