Steuerersparnis durch Firmenwagen

  • Hallo,


    ich lege mir gerade einen Firmenwagen über ein Leasingprogramm zu und (Spielregeln sind bekannt) versuche meine Steuerersparnis zu bestimmen.
    Vielleicht kann mir jemand bestätigen, dass die folgende Rechnung unter Anwendung der 1% Regelung grob stimmt:


    Leasingrate: 454,58 EUR
    Wartungskosten: 0 EUR (Flottenmanagement)
    Spritkosten: 245,00 EUR (bei 20k km p.a. und 9,5L/100km Verbrauch)
    Versicherung: 92,88 EUR (1114,56 EUR p.a.)
    Steuer: 9,67 EUR (116,00 EUR p.a.)
    Garage: 80,00 EUR
    Zwischensumme: 882,13 EUR


    Steuerersparnis: 882,13 EUR
    abzgl. Kürzung um 1% von 55.085 EUR = 550,85 EUR
    = 331,28 EUR


    = 132,51 EUR (effektive Ersparnis ; ang. Steuersatz 40%))


    Resultiert in einer effektiven Steuerersparnis iHv 132,51 EUR (angenommener Steuersatz 40%)


    Stimmt das so?


    Danke.


    Vlg,

  • (Spielregeln sind bekannt)

    tatsächlich?

    das FA lässt ungern mit seinen Regeln "spielen" :D

    Zitat

    Die Ein-Prozent-Regelung gilt grundsätzlich für Unternehmer, die ihr Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen. Der Unternehmer muss für einen repräsentativen Zeitraum, in der Regel für drei Monate, alle Fahrten und die dabei gefahrenen Kilometer festhalten. Betriebliche Fahrten sind dabei auch die Fahrten zu Fortbildungen und die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Anschließend werden die betrieblichen Fahrten zu den Gesamtfahrten in Relation gesetzt. Wenn dann die betriebliche Nutzung über 50 Prozent liegt, ist man im Anwendungsbereich der Ein-Prozent-Regelung. Wichtig: Die Ein-Prozent-Regelung gilt für alle auch privat genutzten Fahrzeuge, egal ob die Fahrzeuge gekauft oder geleast sind.

  • Steuerrelevante Kosten: 646,23 EUR
    abzgl. Kürzung um 1% von 50.185 EUR = 501,85 EUR
    = 122,38 EUR

    Hallo NautilusIII,


    so geht das sowieso nicht - die 1%-Regelung (vorausgesetzt, die von maxi_floor gezeigte Grenze von 50% ist überschritten) müssen als Umsatz gelegt werden (mit Ausweis Umsatzsteuer). Eine Kürzung der Kosten geht nicht.
    Darüber hinaus: wenn die 50% nicht erreicht sind, muss der tatsächliche Prozentsatz der Privatnutzung als Umsatz gelegt werden. Bringt zwar per Saldo immer noch mehr Aufwand als Ertrag - aber als Vergleichsrechnung sollte unbedingt auch gerechnet werden, was die 30-Cent-pro-Kilometer für betriebliche Fahrten ergeben. Nicht immer ist die 1%-Regelung bzw. die prozentuale Abrechnung günstiger als die Pauschale.

  • Hallo NautilusIII,
    so geht das sowieso nicht - die 1%-Regelung (vorausgesetzt, die von maxi_floor gezeigte Grenze von 50% ist überschritten) müssen als Umsatz gelegt werden (mit Ausweis Umsatzsteuer). Eine Kürzung der Kosten geht nicht.
    Darüber hinaus: wenn die 50% nicht erreicht sind, muss der tatsächliche Prozentsatz der Privatnutzung als Umsatz gelegt werden. Bringt zwar per Saldo immer noch mehr Aufwand als Ertrag - aber als Vergleichsrechnung sollte unbedingt auch gerechnet werden, was die 30-Cent-pro-Kilometer für betriebliche Fahrten ergeben. Nicht immer ist die 1%-Regelung bzw. die prozentuale Abrechnung günstiger als die Pauschale.


    Danke.
    Die Vergleichsrechnung wurde gemacht und die 1% Regel als besser befunden.


    Den ersten Satz verstehe ich leider nicht ganz; ich habe der Einfachheit wegen einfach mal überall inkl. der 19% Umsatzsteuer gerechnet ohne diese nun explizit auszuweisen; es sollte keine exakte Rechnung werden sondern nur das Prinzip veranschaulichen - stimmt denn bereits das Prinzip nicht?

  • Also, ich hab mich mal auf den Hosenboden gesetzt und meine Rechnung selbst validiert.


    Die o.g. Rechnung scheint - wenngleich vllt. nicht formell richtig "niedergeschrieben - "richtig".
    Ich habe meine Steuererklörung 2015 genommen und einfach mal so getan als hätte ich vom 1.1.-31.12. bereits obiges Leasingfahrzeug besessen.
    Meine Steuerschuld sank danach um 1204,81 EUR - die Abweichung dürfte am geschätzen Steuersatz liegen etc.


    Für eine Schätzung war das also wohl gar nicht sooo schlecht :)


    Danke.


    Vlg,

  • Der Hinweis ging auch mehr darauf hin, dass du bei der Berechnung nicht die Betriebsausgaben kürzen darfst, sondern in Höhe der 1%-Regel Umsatz legen musst und bei einem EÜRler die Umsatzsteuer auch eine Einnahme darstellt.

    2 Mal editiert, zuletzt von babuschka ()

  • Ich versteh nicht wie Du auf 1468,56 EUR Betriebsausgaben kommst?
    Ich versteh auch nicht wie Du auf die 122,38 EUR kommst?


    Die jährlichen Betriebsausgaben liegen ja bei 5454,96 EUR Leasingkosten, 1230,56 EUR Steuern und Versicherungen und 3900 EUR für Sprit usw.
    Der private Anteil schlägt mit 6600 EUR (mit USt.) zu buche.


    Ich habe das ganze ja nun zur Validierung in WISO eingetragen und auf 1% umgestellt; das Ergebnis passt zu dem was ich erwartet hätte.
    Die Steuerschuld sinkt um etwa 1200 EUR, was etwas weniger ist als nach meiner Schätzung oben, aber nicht far off und deswegen nannte ich es ja Schätzung...