Hallo,
eine EÜR kann man auch mit Excel oder Word oder auf kariertem Papier machen.
Man ist nicht verpflichtet, Bücher im Sinne von Buchhaltung zu führen. Es gehtr um die "einfache" Ermittlung der ESt aus Gewinn, was der Überschuss aus Betriebseinnahmen gegen Betriebsausgaben ist (sagt ja schon der Name) und um die Ermittlung der Umsatzsteuer gegen Vorsteuer.
Die Begründung mit der GODB Geschichte bezieht sich meiner Meinung nach auf "echte" Buchhaltung, nicht auf Aufzeichnungen zur EÜR.
Deshalb erwarte ich, dass in einem EÜR-Programm meine Aufzeichnungen auch nicht festgeschrieben werden. Ich passe immer wieder im Nachhinein an, im Wesentlichen Bezeichnungen und Kontenzuordnung. Ich mache das für mich selbst, nicht für einen Dritten. Ich möchte einen Schalter, mit dem ich das Festschreiben, was mit Version 23.05 (Build 1404) eingeführt wurde, wieder abschalten kann. Meinetwegen auch mit extra Belehrung zum Abnicken per Mausklick, dass man dafür selbst verantwortlich ist.
Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere hier dieses Ansinnen öffentlich unterstützt.
Gruss sfn