Für das __Aufbewahren der Belege__ für die EÜR gilt dieselbe Regelung wie für das Aufbewahren der Belege für Buchführung.
Und daraus kannst Du ableiten, wenn für das Aufbewahren von Belegen für die EÜR ein Paragraf aus einer bestimmten Verordnung gilt, dann gilt die Seite vorher dieser Verordnung auch für die EÜR?
Manchmal frag ich mich, warum z.B. für ein simples Fahrtenbuch sowas gilt
Möglicherweise weil Fahrtenbücher _temporäre_ Ereignisse dokumentieren, für die es sonst _keine weiteren Belege_ gibt, und möglicherweise weil das Fahrtenbuch ein _Eigenbeleg_ ist.
Und daraus kannst Du ableiten, dass an eine EÜR mindestens dieselben Anforderungen wie an Fahrtenbücher gestellt werden? Ich nicht.
--
Ich kann auch nach sorgfältigem Lesen nicht erkennen, was deine Beiträge mit dem Thema zu tun haben. Du verallgemeinerst Aufzeichnungsanforderungen spezieller Belegarten und konstruierst bilanzielle Buchführungsanforderungen an eine einfache Gewinnermittlungsrechnung (EÜR). Oder postest Links auf die Kontaktseite des Herstellers, als dürfe man nicht selbst entscheiden, ob man in das Forum oder in das Kontaktformular schreibt. Für mich grenzen Deine Beiträge an Getrolle.
Die inzwischen auf das Wesentliche komprimierte Fragestellung war, warum sämtliche Aufzeichnungen einer EÜR neuerdings [/u]unterjährig festgeschrieben werden, obwohl das in der als Begründung angegebenen Quelle so nicht zu finden ist. Und wie man im Falle von Übereifer auf den Hersteller gemeinsam als Kunden konstruktiv einwirken kann, um das in der Bedienung wieder zu vereinfachen.
Inzwischen konnte ich bei einem anderen Anbieter lesen, dass dieser sämtliche Änderungen einer Buchung im Hintergrund aufzeichnet und per Mausklick bei Bedarf sichtbar macht. Stornos sind dafür nicht notwendig. Allerdings ist die Software teurer und cloudbasiert. Insofern lohnt es sich meiner Meinung, hier am Ball zu bleiben. Für mich wäre das eine ausgezeichnete Lösung, wenn das in WISO EUR Kasse so umgesetzt würde.