Grenzgänger - Ausländische gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge - wo in Version 2016 eintragen

  • Hallo zusammen!


    Ich bin Grenzgänger nach Österreich. Arbeite also in Österreich, aber habe den Wohnsitz in Deutschland.
    Da ich in Österreich sozial-versichert bin, habe ich in den vorherigen Jahren die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung unter:


    Versicherungen und Altersvorsorge --> weitere Angaben zu Rentenversicherungen --> AN-Beiträge zu ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen


    eingetragen.


    Diesen Punkt gibt es aber nicht mehr. Gesetzlich hat sich auch nichts geändert, also sollten diese Beiträge ganz normal absetzbar sein (Sonderausgaben).


    Kann mir da vielleicht jemand helfen wo man das jetzt eintragen soll? Was es jetzt als neuen Punkt gibt:


    Besonderheiten Arbeitnehmer --> Grenzgänger --> Ausgaben


    Da hat man einige Sachen als Vorauswahl und man kann auch eigene Sachen eintragen. Diese werden dann aber als Werbungskosten deklariert, was aber so nicht richtig ist.


    Würde mich über Hilfe freuen.


    LG

  • Ja, den Punkt gab es auch schon in den Vorgängerversionen. Aber da geht es um gesetzliche ausländische Kranken- und Pflegeversicherungen. Das hat doch nix mit der Rentenversicherung zu tun. Oder überlese ich da gerade etwas? ?(

  • Hallo,


    für Grenzgänger aus Baden-Württemberg, die in der Schweiz, in Österreich oder Frankreich arbeiten, gilt die Anlage N-GRE. Hier können auch die Rentenversicherungsbeiträge eingetragen werden. Für alle übrigen Grenzgänger (also z. B. aus Bayern) gilt die Übersicht der OFD Karlsruhe vom 19.1.2006 (Az. S 2255 / 19 - St 111), in der die abzugsfähigen Beiträge aufgelistet sind, die zur Basisversorgung gehören und bei den "normalen" Altersvorsorgeleistungen aufgeführt werden können. Ein Blick in die Hilfe des Programms (oder dem ?) hilft hier weiter.


    Gruß nesciens

  • Ich habe die Hilfe des Programms genutzt, da ist auch die Liste mit den Staaten aufgeführt. Alles schon gesehen. Trotzdem finde ich kein Eingabefeld für die entsprechenden Rentenbeiträge, da eben das Feld, welches in der Version 2015 noch vorhanden war, in der Version 2016 nicht mehr da ist. Das ist ja mein Problem.

    • Offizieller Beitrag

    In der Einkommensteuererklärung 2014 landete der Betrag in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwendungen.


    Im aktuellen Programm bei "Versicherungen und Altersvorsorge > Weitere Rentenversicherungen" ist der Eintrag dem entsprechend bei "Gesetzliche Rentenversicherungen" und dort unter "Beiträge zu freiwilligen gesetzlichen Angestellten- / Arbeiterrenten oder Höhenversicherungen" zu erfassen.

  • Für alle übrigen Grenzgänger (also z. B. aus Bayern) gilt die Übersicht der OFD Karlsruhe vom 19.1.2006 (Az. S 2255 / 19 - St 111), in der die abzugsfähigen Beiträge aufgelistet sind, die zur Basisversorgung gehören und bei den "normalen" Altersvorsorgeleistungen aufgeführt werden können. Ein Blick in die Hilfe des Programms (oder dem ?) hilft hier weiter.


    Im aktuellen Programm bei "Versicherungen und Altersvorsorge > Weitere Rentenversicherungen" ist der Eintrag dem entsprechend bei "Gesetzliche Rentenversicherungen" und dort unter "Beiträge zu freiwilligen gesetzlichen Angestellten- / Arbeiterrenten oder Höhenversicherungen" zu erfassen.

    entspricht doch meinem Hinweis und der Hilfefunktion

  • Danke für eure Tipps. Dann weiß ich jetzt bescheid.


    Aber dann sollten sich die Programmierer/Softwareentwickler mal etwas klarere Erklärungen überlegen. Was soll denn bitte eine freiwillige gesetzliche Versicherung sein? Entweder freiwillig oder gesetzlich.... Die Erklärung aus der Version 2015 war doch wohl viel eindeutiger und logischer...


    "AN-Beiträge zu ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen"


    manchmal kann man es wirklich verschlimmbessern...

  • Was soll denn bitte eine freiwillige gesetzliche Versicherung sein? Entweder freiwillig oder gesetzlich

    Man ist freiwillig in einer gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung versichert, obwohl man nicht dazu verpflichtet ist.
    Die Formulierung ist auch keine Erfindung der Programmierer/Softwareentwickler - einfach mal nach googeln :)

  • Was aber Unsinn ist. Ich bin nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung, ich bin dazu verpflichtet. Aber ist ein anderes Thema.
    Das Programm soll einem ja die Einkommenssteuererklärung erleichtern, und diese Begrifflichkeit ist in dem Fall einfach kontraproduktiv. Warum ist man nicht einfach bei der alten und weitaus logischeren Bezeichnung/Erklärung geblieben? Den Anwender interessiert nicht der 100%ige sachlich richtige Wortlaut. Der Anwender muss einfach und schnell erkennen wo er was einzutragen hat.

  • Und die Entwickler haben sich am sachlich richtigen Wortlaut zu orientieren, sonst ist das Programm Mist.
    Ich verstehe Deinen Unmut, aber wenn selbst die DRV diese Formulierung verwendet (wie auch die gesetzlichen Krankenkassen im äquivalenten Zusammenhang), dann wird die Begrifflichkeit eher stimmen. Und manchmal ändern sich auch in der Gesetzgebung die Formulierung, ohne daß sich die Auswirkungen ändern. Und ja, manchmal passieren auch "Fehler" ... ;)