Zahlungen richtigen Monat zuordnen

  • Hallo liebe Leute ,


    Ich bin neu hier und verwende Wiso mein Büro Plus. Ich bin Soll -Versteuerer ( habe das häckschen schon entfernt ). In meinem betrieb bezahlen manche Kunden Bar und manche Kunden mit EC -oder Kreditkarte. Die Kreditkartenzahlungen werden immer jeweils am darauffolgenden monat auf mein Konto überwiesen abzgl der Gebühren.


    Zb. Im Juli insgesamt 100€ von Kunden mit karte bezahlt. Am 3.August werden diese 100€ auf mein konto überwiesen( abzgl der Gebühren also ca 96€ ).


    Ich bin EÜR ler. Soll Versteuerer.
    Jetzt wenn die Kreditkartensummen erst im folgemonat auf dem Konto landen dann muss ich diese doch dem Vormonat zuordnen wegen der Ust oder nicht ?
    Das geht aber nicht.und wenn ja wie ? Was mache dann mit dem betrag was auf dem konto gutgeschrieben wird ?
    Muss ich wirklich bare und unbare Geschäftsvorfälle trennen ? Ich dachte ich trage die gesamte Summe als tageseinnahme ein. Wenn ich die überwiesenen Kreditkartenzahlungen von den kundem im folgemonat eintrage dann ist es doch doppelt oder nicht ?


    Sorry ich bin neu und wäre über hilfreiche antworten sehr dankbar.
    Danke schonmal im voraus.

  • Ok.


    Was mache ich also mit den kreditkartenzahlungen die ich im darauffolgenden monat gutgeschrieben bekomme ? Die Ust muss ich doch im monat davor abführen ( Soll Versteuerung ). Wie verbuche ich das ?


    Danke für die schnellen antworten.

  • Nen,


    wie in den Links beschrieben ;) - die Einnahme ist ist erst im Monat der Gutschrift auf dem Konto zu buchen (und dann zu versteuern). Auch bei Soll-Bsteuerung ist das der maßgebliche Zeitpunkt.


    Gruss
    Maulwurf

  • Also wenn ich eine leistung erbringe und eine rechnung ausstelle bzw der kunde gleich bezahlt , so ist bei einer Soll Versteuerung die Umsatzsteuer sofort in dem monat abzuführen.


    Das Abfluss und Zuflussprinzip dient lediglich der Gewinnermittlung. Die Umsatzsteuer ist aber in dem Monat fällig in dem die Lieferung/Leistung erbracht worden ist.


    Nur wie verbuche ich die Gutschrift ( diese enthält ja bereits die Ust die im Vormonat fällig war ) ?


    Eigentlich müsste mich das Programm bei der Verbuchung fragen ob die Ust schon abgeführt worden ist oder auf welchen monat sich diese rechnung bezieht.Oder wie muss man es machen ? Das ist ja meine Frage. Also eine genaue Zuordnung.


    Für die Gewinnermittlung sprich EÜR hast du vollkommen recht , Zu und Abflussprinzip. Aber eben nicht bei der Ust abführung.


    Ich danke dir trotzdem sehr für die hilfe und schnelle Antwort.

  • Ich beziehe ich nochmal auf den ersten von @miwe4 geposteten Link - dieses Vorgehen ist m. E. auch so korrekt.


    Wenn Du das nicht willst, bliebe nur, die Zahlung bei der Zahlung als Umsatz zu buchen (und die Gutschrift auf dem Bankkonto zu ignorieren) :/

  • Moin,


    wenn Du also bei direkt bei der Zahlung buchen willst, würde ich zwecks Übersichtlichkeit ein Erlöskonto 19% einrichten (kopieren) "Erlöse KK-Zahlung". Damit führst Du die USt im lfd. Monat ab.
    Zum Monatsende wird dann der Nettobetrag dieses Kontos über ein Verrechnungskonto (wie z. B. 1360) " storniert ", also 84xx an 1360.
    Diese Buchung machst Du dann im Folgemonat rückgängig: 1360 an 84xx, damit hast Du dann den Umsatz im Monat der Kontogutschrift.


    Einfacher wäre es sicherlich, wie. schon im Link erwähnt, einen Antrag auf Ist-Besteuerung zu stellen ;)


    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Einfacher wäre es sicherlich, wie. schon im Link erwähnt, einen Antrag auf Ist-Besteuerung zu stellen

    Der ggf. auch rückwirkend genehmigt wird. ;)

  • Hallo ,


    Danke vielmals.Habe es jetzt verstanden. Ihr habt völlig recht mit der Ist-Besteuerung. Das ist ja mein Dillemma. Ich hatte bis Juni die Ist-Besteuerung und habe meine Buchhaltung bis dahin selbst erledigt. So jetzt habe ich seit Juli einen Steuerberater und der meinte ich solle die Soll-Besteuerung wählen und entsprechend einen Antrag beim FA stellen. Habe ich getan und jetzt habe ich die auch.


    Ich lese überall das die Ist -Besteuerung sinnvoller wäre deshalb verstehe ich nicht wieso mein Steuerberater mir dieses empfohlen hat. Ich persönlich finde die Ist-Versteuerung auch besser.


    Ich will aber unabhängig vom Steuerberater auch einen Überblick über alles haben und benutze mein Programm nebenbei weiter. Kann ja nicht schaden.


    Danke nochmal für die schnellen Antworten.

  • Moin,


    tja, so richtig verstehe ich den Rat des StB auch nicht; grade im Hinblick auf die Liquidität ist.man doch mit der Ist-Besteuerung eindeutig im Vorteil - das würde ich mir unbedingt nochmal erklären lassen :golly:



    Ich will aber unabhängig vom Steuerberater auch einen Überblick über alles haben und benutze mein Programm nebenbei weiter. Kann ja nicht schaden.


    Meine Rede :thumbsup:


    Viele Gruesse und noch einen schönen Sonntag :)
    Maulwurf

  • tja, so richtig verstehe ich den Rat des StB auch nicht;

    vllt. war der Dr. Flitzke am längsten EÜRechner und wird demnächst Bilanzierungspflichtig (hat sich evtl. auch deshalb einen StBer. genommen)
    (gut gut bevor gleich Argumente kommen: "Ist-versteuerung geht aber bis 600.000 Umsatz)
    vllt.hat da der StB. den besseren "Vorausblick" oder ist seine Kanzleisoftware besser auf Soll-versteuerung abgestimmt. :D

  • dass TE Freiberufler ist

    Du meinst wg. Dr.?
    Ok.
    könnte aber auch Abkürzung für Digital_Resarche sein :D
    Auch Haufe/FinanzOfficeProfes. sind sich nicht richtig schlüssig oder Hinken dem eigenen Pendant Lexoffice_Lexikon was die Umsatzsumme ab 2016 anbetrifft hinterher.


    Zitat von Lexoffice_Lexikon

    In diesen Fällen ist ein Wechsel möglich:
    Wenn der gesamte Umsatz des Vorjahres weniger als 600.000 Euro (vor 2016: 500.000 Euro) betragen hat