Eine Wohnung wird in zwei Wohnungen geteilt - wie korrekt anlegen

  • Hallo,


    wir haben jetzt eine große Wohnung wieder in zwei kleinere geteilt. Nun kann ich problemlos neue Wohnungen anlegen bzw. bestehende bearbeiten. Aber ich möchte, dass bei der Abrechnung bis 30.06. die große Wohnung abgerechnet wird und ab 01.07. die beiden kleineren.


    Wie mache ich das korrekt, damit es bei der Abrechnung dann keinen Ärger gibt?


    Viele Grüße
    Ruth

  • Nun, bei einem "Einfamilienhaus" braucht man keine Nebenkostenabrechnung, da werden alle Kosten vom Mieter bezahlt.


    Wenn jetzt aus einem "Einfamilienhaus" ein "Zweifamilienhaus" wird, dann soll/kann ab dem 01.07. ein Gebäude mit 2 Wohnungen angelegt werden, damit wäre es komplett.


    Sollte es noch etwas anders sein, dann noch mal melden.

  • Hallo,


    so einfach ist das leider nicht. Wir haben hier eine große Wohnung, die, wie ursprünglich bei Bau des Hauses, wieder in eine Zwei- und eine Drei-Zimmerwohnung umgebaut wurde. Dadurch, dass Wände weg- und andere dazukamen und auch ein Balkon, ändert sich auch die Quadratmeterzahl. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit jetzt 12 Parteien.


    Ich muss bis 30.06. die große Wohnung abrechnen, ab 01.07. dann zwei Wohnungen. Da ich jetzt die Mieter erfassen möchte, muss ich das vorher sauber anlegen.


    Ich vermute jetzt, dass ich die "alte" Wohnung zum 30.06. abmelden muss und dann zum 01.07. zwei neue Wohnungen anlegen. Aber auch hier bin ich mir nicht sicher, wie das dann bei der Abrechnung erscheint.

  • Jaaaa, wenn das so ist :)


    Dachte es wäre so wie oben beschrieben. Nach meinem Wissensstand muss man die eine große Wohnung halt - wie Sie schreiben - abmelden, heißt inaktiv zum 30.6. machen. Dann halt 2 Wohnungen neu erstellen und diese ab dem 1.7. auf aktiv setzen.


    melden Sie mal den Erefolg, wenn alles klappt. Denn dann müssen Sie auch die Umlagekonten z. B. bei Einheiten anpassen.

  • Hallo Zusammen,


    Zur Lösung des Sachverhalt legen Sie eine neue Wohnung unter "Stammdaten > Wohnungen / Einheiten" an. Bei der bereits bestehenden Wohnung ändern Sie ab dem 01.07. die Quadratmeter unter "Stammdaten > Wohnungen / Einheiten > Anteile der Wohnung an den Umlageschlüsseln" in dem Sie bei dem Umlageschlüssel "Wohnfläche" den Haken bei "Anteil der Wohnung '/ Einheit am Schlüssel Wohnfläche > Hat sich der Schlüssel geändert und sollen daher verschiedene Werte zeitraumbezogen erfasst werden?" auf "Ja".


    In der sich nun öffnenden Tabelle tragen Sie in der ersten Zeile die bis zum 30.06. gültigen Qudratmeter ein. Hier empfiehlt es sich in der Spalte "Gültig ab" den Beginn des Abrechnungszeitraums zu erfassen.


    In die nächste Zeile tragen Sie unter "Gültig ab" den 01.07. mit der neuen Quadratmeterzahl ein.


    Anhand dieser Vorgehensweise wird die Wohnung bis zum 30.06 als "große" Wohnung abgerechnet und ab 01.07. werden die beiden "kleinen" Wohnungen abgerechnet.

  • Danke, das probiere ich gleich aus. Die Änderung an sich habe ich gefunden, aber wie man das Datum, für das die Änderung gilt, einträgt, noch nicht.


    Ich berichte, wenn ich es geschafft habe!

  • Hallo

    Bei dem teilen der Wohnung ist der Vorgang für die ursprüngliche Einheit klar….. ab dem eingabedatum wird die Wohnung mit weniger Quadratmeter geführt.

    Aber die neue Einheit wird für das ganze Jahr geführt. Hier ist Erstellungsdatum vorgesehen. Oder?

    Wenn ich hier bis zum teilungsdatum 0personen und 0 Quadratmeter angeben verbleibt diese trotzdem als Einheit.

  • Wenn ich hier bis zum teilungsdatum 0personen und 0 Quadratmeter angeben verbleibt diese trotzdem als Einheit.

    Es wäre hilfreich, wenn du etwas genauer dein Problem angibst.


    Gib uns doch einmal genau an, ob du eine Wohnung wie teilen willst, wie es danach aussieht, denn das da keine Personen drin sein sollen, so verstehe ich deine Angabe, dann kann das doch nicht sein, oder?


    Bitte einmal genauer deine Frage angeben.