Monatlicher Abzug von der Miete - Stromzähler für Haus & Heizung

  • Hallo!
    Ich habe ein kleines Haus mit zwei Parteien. Früher habe ich selbst Partere gewohnt und die Heizung fürs ganze Haus lief auf meinen Zähler. Nun habe ich beide Wohnungen vermietet und mit dem Mieter einen Monatlichen Abzug von seiner Miete für den allgm. und Heizungsstrom ausgemacht. In den Feldern für die "Miete und Nebenkosten" kann ich aber leider keinen negativen Betrag einstellen. Sonst würde ich einfach die letzte Position "Sonstige Mieteinnahmen" mit einen negativem Euro-Betrag versehen.
    Wie kann ich es denn nun einrichten das der Vertrag richtig im System hinterlegt ist und ich nicht jeden Monat einen Fehlbetrag habe (der Mieter zahlt ja weniger als angegeben)?


    Besten Dank, Anselm

  • Für 2 Wohnungen abrechnen zu können wäre das Programm Vermieter m. E. einfacher zu bedienen.


    Nun das Problem mit dem Heizungsstrom kann man auch elegant lösen, so steht es auch in der Heizkostenverordnung. Wenn man keinen separaten Stromzähler hat, IST die Regelung 3-5% der Brennstoffkosten anzuwenden. Heißt, bei einem Zweifamilienhaus wären 3% ideal anzuwenden.
    Beispiel: Wenn die Brennstoffkosten € 1.500,- lauten würden, als Stromkosten dann € 45,- einsetzen. Dafür muss im Kontenplan eine neue Kontonummer angelegt werden (Beispiel 4551 mit der Bezeichnung Betriebsstrom Heizung), dies deshalb, dass bei der Heizkostenabrechnung diese Position in der Aufstellung angezeigt wird. Dies würde bei 4550 nicht ersichtlich.


    Beim Allgemeinstrom für Treppenhaus usw. gilt eine Empfehlung des DMB (Mieterbund), dass man pro m² Wohnfläche und Monat rund € 0,06 berechnen kann.


    Vielleicht erst mal diesen Weg gehen, dann nachsehen ob alles korrekt ist. Die Kosten, die an den "Stromlieferenten" geht müssen dann noch diesem gutgeschrieben werden. Dies kann man auch auf der NK Abrechnung dokumentieren.