Adressliste anhand identischer IBAN/BIC zusätzlich sortieren

  • Ich wünsche mir für die Adressverwaltung eine zusätzliche Funktionalität, dass das Prog die Adressen zwar als erstes alphabetisch sortiert, aber zum ersten Eintrag der Sortieung vorhandenen Bankdoubletten (IBAN gleich, BIC gleich) darunter sortiert. Der nächste, banktechnich abweichende alphabetische Eintrag solte dann ebenso bedient werden. Sortierung also 1. alphabetisch mit 2. kontogleichheit.
    Das würde beim Zusammenfassen wesentlich helfen. Ggf. nach erlöschen eines Empfängers bei dem die Kontoverbindung zufälligerweise identisch neu vergeben wurde und keine Rechtsnachfolge gegeben ist, eine Checkbox ob hier ein abweichender Empfänger vorliegt, sprich eine reine alphabetische Sortierung zum tragen kommt.


    Falk

  • Unterschiedliche Empfängerbezeichnungen, die aber eine identische Kontoverbindung (oder evtl. sogar mal identische Gläubiger IDs) in ihren Stammdaten aufweisen, untereinander sortiert aufzulisten.


    Erstes Sortierkriterium: Alphabetisch nach Empfänger. Aber unter dem ersten alphabetischen Eintrag wird geprüft, ob es in der Adressliste einen oder mehrere weitere/n Eintrag gibt, der einen abweichenden Empfängernamen aber mit identischer Bankverbindung (IBAN/BIC) aufweist. Diese/r werden dann ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge hinter (unter) dem Haupteintrag eingefügt und aus der "Hauptliste" herausgelöst.


    Falk

  • Macht aus meiner Sicht keinen Sinn.


    Du willst doch Empfänger mit der gleichen IBAN zusammenführen. Also pass einfach die Ansicht der Adressliste an und blende die IBAN ein. Dann danach sortieren und auf Wunsch zusammenführen.
    Bei deinem Vorgehen bekommst du doch kein Ergebnis, sobald der Empfänger mit unterschiedlichen Bezeichnungen wie z.B. "Zero" und "Bernd Zero" in der DB vorliegt.


    Gruß Widewood

  • Ich will die Empfänger nicht "Zusammenführen"!
    IBAN und BIC sind sowieso eingeblendet.
    Im ersten internen Sortierlauf soll rein alphabetisch sortiert werden. Danach soll der oberste, alphabetische Eintrag analysiert werden und die IBAN dieses Eintrags als erster Master genutzt werden. Alle anderen Einträge werden nun nach dieser IBAN durchsucht und mögliche IBAN-Dubletten einfach unterhalb des ersten Eintrags nachfolgend alphabetisch sortiert, hinterlegt. Dann wird mit dem nächsten Eintrag der Hauptsortierung ebenso fortgefahren.
    Sind keine Dubleten vorhanden ergibt sich einfach eine alphabetische Sortirung. Mit Dubletten sind diese unter dem jeweils alphbetischen erstmal aufgetretenem Eintrag zu finden.


    Falk

  • Abgetrennt als Antwort auf die Verbesserungen in allgemeine Diskusson/Neuerungen zur Vertragspflege:


    Ich komme wieder auf meinen alten Wunsch zurück, der hier (Vertragsverwaltung ab 23.0.0.42) sogar noch besser zur Wirkung kommt:
    Zum Vertragspartner, der übrigens abweichend zu demjenigen sein kann, der das Geld einzieht (Stichwort Factoring/abweichender Regulierer), sollte in den Adressen die jeweilige Gläubiger-ID hinterlegbar sein. Und zu jedem Vertrag die entsprechende Mandatsreferenz, die ja pro Vertrag auch unterschiedlich sein kann. So kann man auch im Kündigungsschreiben diese explizit widerrufen und ggf. sogar in der jeweiligen Kombination in MG als gesperrt vermerken.


    Falk

    • Offizieller Beitrag

    Ich komme wieder auf meinen alten Wunsch zurück, der hier sogar noch besser zur Wirkung kommt:

    Sorry, aber mein Thread sollte nicht für Diskussionen offen sein (da kann ich mir sonst die Arbeit sparen). Habe Deinen Beitrag deshalb hierher verschoben, kannst ja ggf. dahin verlinken.

  • sollte in den Adressen die jeweilige Gläubiger-ID hinterlegbar sein. Und zu jedem Vertrag die entsprechende Mandatsreferenz, die ja pro Vertrag auch unterschiedlich sein kann.

    Da sehe ich keinen Mehrwert drin. Ich würde jetzt mal behaupten, dass sich über 90 % - wenn nicht sogar noch höher - überhaupt nicht für eine Gläubiger-ID oder eine Mandatsreferenz interessieren, geschweige diese irgendwo pflegen wollen würden. Für viele - auch mich - ist die SEPA-Lastschrift nichts anderes als das vorherige Lastschriftverfahren. Solange der Name des Einziehenden, die Regelmäßigkeit und die Höhe der Zahlung stimmt, ist für mich alles in Ordnung. Ich und auch viele, die ich gefragt habe, haben noch nie eine Gläubiger-ID oder eine Mandatsreferenz kontrolliert. Für den Notfall gibt es sonst immer noch die Möglichkeit der Lastschriftrückgabe. Klar könnte man jetzt die abstrusesten Betrügereien konstruieren, aber mal ehrlich wie realistisch sind diese.

    So kann man auch im Kündigungsschreiben diese explizit widerrufen

    Seit über 20 Jahren kündige ich immer nur den Vertrag. Ich habe noch nie explizit eine Einzugsermächtigung entzogen. Das hat bisher auch ohne Probleme funktioniert. Ich glaube auch nicht, dass das irgendeine Firma interessiert. Mit der Kündigung dürfte in den meisten Fällen ein Prozess los getreten werden, der auch beinhaltet, dass keine weiteren Beiträge etc. eingezogen werden. Für den Notfall besteht auch hier immer noch die Möglichkeit der Lastschriftrückgabe. Obwohl ich auch immer eine telefonische Klärung vorab vorgenehmen würde und dem Einziehendne die Möglichkeit einer Rücküberweisung geben würde, bevor ich eine Lastschriftrückgabe vornehmen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Da sehe ich keinen Mehrwert drin.

    Wie man es nimmt. Wie Du weißt, wünsche ich mir die Möglichkeit, freie Felder bei den Adressen definieren zu können. Damit sollte jeder das separat einpflegen können, was er mag.

    Ich würde jetzt mal behaupten, dass sich über 90 % - wenn nicht sogar noch höher - überhaupt nicht für eine Gläubiger-ID oder eine Mandatsreferenz interessieren,

    Stimm, kontrollieren tue ich sie im Normalfall auch nicht, wenn alles andere stimmt, wie Du schreibst. Wenn, dann würde ich das auch lieber über Regeln der Art "wenn keine bekannte ... bei der Adresse hinterlegt ist, dann die Buchung entsprechend markieren".

    geschweige diese irgendwo pflegen wollen würden

    Das würde ich schon eher machen.


    Seit über 20 Jahren kündige ich immer nur den Vertrag. Ich habe noch nie explizit eine Einzugsermächtigung entzogen.

    Ich auch nicht.

    Das hat bisher auch ohne Probleme funktioniert.

    Ja, schon. Aber es wäre nicht das erste mal, daß da ein Anbieter noch fröhlich nach einer Kündigung strittige Beiträge abbucht. Also schaden kann es nicht.
    Sonst bräuchten wir ja auch nicht die automatische Lastschriftprüfung nach Bankverbindung, denn die (und die Lastschriftrückgabe) brauchte ich auch noch nie).

    • Offizieller Beitrag

    Zum Vertragspartner, der übrigens abweichend zu demjenigen sein kann, der das Geld einzieht (Stichwort Factoring/abweichender Regulierer), sollte in den Adressen die jeweilige Gläubiger-ID hinterlegbar sein

    Zur Not kann man sie in den Notizen der Adresse eintragen - wie gesagt, zur Not. Oder in den Suchwörtern des Dokuments.

    Und zu jedem Vertrag die entsprechende Mandatsreferenz

    Das kannst Du doch machen über die Suchwörter (weitere Details).

    So kann man auch im Kündigungsschreiben diese explizit widerrufen und ggf. sogar in der jeweiligen Kombination in MG als gesperrt vermerken.

    Die Kündigung des Vertrages kannst Du nach Belieben ändern. Aber Du möchtest das vermutlich schon im Standard drin haben, nehme ich an. Das würde natürlich dann nur mit Feldern gehen, die fest bei einem Vertrag in der Standardmaske drin sind.

  • Wie Du weißt, wünsche ich mir die Möglichkeit, freie Felder bei den Adressen definieren zu können. Damit sollte jeder das separat einpflegen können, was er mag.

    Freie Felder zu definieren ist sicherlich immer eine gute Idee. Ich sehe aber hier das Problem, dass an diese Felder eine Logik geknüpft werden soll. Dann sind sie nicht mehr wirklich frei.

    Also schaden kann es nicht.

    Tut es nicht, aber dennoch kann es ignoriert werden. Ich schiebe damit ja keinen echten Riegel vor, der den Einzug zu 100% verhindert.

    Sonst bräuchten wir ja auch nicht die automatische Lastschriftprüfung nach Bankverbindung

    Dazu hatte ich mich bereits vor Jahren mal geäußert. Wenn die Telekom ihre Bankverbindung ändert, dann ist das eben so und ich nehme es hin. Ob dies wirklich eine Bankverbindung der Telekom ist, kann ich nicht beurteilen.

  • Sorry für den nachfolgenden "Roman"


    Da muss ich Billy zustimmen. Mit der Argumentation, da kümmert sich doch sowieso keiner drum ist es aber nicht getan. Wie viele Anwender von MG benötigen die erweiterten Kategoriebäume für geschäftliche Anwendung? Höchstwahrscheinlich nicht die überwiegende Mehrheit (man beachte aber die Imformationen aus dem Link im nachfolgenden Absatz!).
    Es gibt, nach meiner Information im Geschäftsverkehr sogar schon Versuche mit manipulierten Daten abzubuchen. Daher bekommt man explizit diese Informationen (IBAN, G-ID, Mand.Ref, E2E-ID) zur Überprüfung (für Lastschriftmandate/Überweisungen) mitgeteilt.


    Hat sich jemand von Euch schon mal die Unterschiede zwischen einer SEPA Core Direct Debit und einer SEPA Business to Business Direct Debit intensiver angeschaut? Näheres hierzu auch hier: https://www.bundesbank.de/Reda…die_sepa_lastschrift.html



    Hier sind insbesondere die unterschiedlichen Zeitspannen zur Kontolle genauer zu betrachten. Warum? Weil nach der Änderung der Banken-AGBs am Anfang dieses Jahrzehnts das Risko für eine korrekte Lastschrift oder Überweisung vollständig beim Kunden liegt. Die Bank prüft nur auf mathematische Korrektheit der Daten mit Hilfe der Prüfziffern. Logische oder sachliche Korrektheit ist denen egal. So weit mir bekannt ist, kann noch nicht einmal die Gläubiger ID mit einer DB der Bundesbank oder den anderen vergebenden Stellen durchgeführt werden. Dies habe ich einmal selbst bei der Bundesbank eruiert.



    Daher halte ich entsprechende funktionale DB-Felder in MG für sinnvoll. Selbst der Support argumentiert mit nicht ganz Korrekter Information. In einem Gespräch mit dem Support bekam ich das Argument sinngemäß zu hören: Die Gläubger-ID gehört zu einem Konto, weil ja unterschiedliche Konten von unterschiedlichen Auftraggebern für den Lastschrifteinzug verwendet werden könnten (Firmen-, Vereins-, Privatkonten). Dummerweise kann aber eine natürliche oder juristische Person mehrere Konten haben und trotzdem nur eine G-ID. Mehrfache Pflege wäre überflüssige Datenredundanz, daher => G-ID gehört in die Adressverwaltung, Mandatsreferenz in die Vertragsverwaltung.
    Und jetzt die ganz kühne Idee: Buhl könnte, ähnlich wie in früheren Versionen der Verbrauchsvergleich für Kraftstoff, eine anoyme DB führen, bei der G-ID und Name des Auftraggebers der LS automatisch hinterlegt werden und auch automatisch abgelichen werden könnten. Ist natürlich auch eine Frage des Datenschutzes. Aber das kann man klären. In Businessbereichen gibt es solche Arten von Datenbanken zu Prüfverpflichtungen schon (ohne Automatik). Batterieregister beim UBA oder Elektroschrott-Register bei der Stiftung EAR.


    Also Möglichkeiten und sinnvolle Verwendung der gewünschten Datenfelder gibt es!


    Falk

  • Falk, du kannst dich gern in deiner Freizeit mit allen möglichen Dingen auch bis ins letzte Detail beschäftigen. Jedoch ändert das nichts daran, dass sich der Normaluser nicht in diesem Umfang damit beschäftigen wird. Die geschäftlichen Kategoriebäume sind damit nicht vergleichen. Für diese gibt es sicherlich Anwender. Wir können ja hier gern mal eine Umfrage starten, um zu sehen, wie hoch der Anteil der Anwender ist, die diese Daten prüfen. Aber wie bereits geschrieben: Ich habe nichts gegen zusätzliche frei definierbare Felder. Aber speziell diese Felder und dann noch mit einer Logik zu hinterlegen, macht aus meiner Sicht eben keinen Sinn.

  • Deshalb ist ja auch der Hinweis aus dem letzten Absatz https://www.verbraucherzentrale.de/sepa-zahlungsverkehr total überflüssig ...
    Und diese Information https://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift interessiert ja auch keinen.
    Die Täter werden Euch so die Schuhe ausziehen ...
    Wer sich nicht darum kümmert, ist ganz schön leichtsinnig. Aber die Kunden wollen betrogen werden?!


    Wenn eine Software entsprechende Warnhinweise geben kann bzw. bei der Kontrolle helfen könnte, dann sollte man das auch nutzen. Gerade weil es, Gott sei Dank, derzeit nicht so häufig vorkommt, sollte im zutreffenden Fall ein Warnhinweis erscheinen weil eben die Mehrzahl der Kunden nicht damit rechnet und sich der Risiken nicht bewusst ist!


    Falk