Leerstand > Ersatzversorgung Strom, Abrechnung und Erfassung von Kontobewegungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe die vergangen Jahre regelmäßig an der schlechten Benutzerfreundlichkeit vom Wiso Hausverwalter verzweifelt und immer wieder meine Excels verwendet. Dieses Jahr soll es anders sein. Da ich im Handbuch und im Forum nichts gefunden habe hoffe ich auf Unterstützung seitens der Community.


    Einige Wohnungen standen in 2015 und 2016 aufgrund von Sanierung etc. leer. Der Energieversorger hat die Stromzähler auf mich angemeldet (Ersatzversorgung).

    • Welchem Konto ordnete ich die Abschläge (nicht-umlagefähig) zu?
    • Ich erhalte vom Energieversorger nach Anmeldung durch den neuen Mieter eine Erstattung, welchem Konto ordne ich diese Transaktion zu?
  • Mit "Leerstand einstellen" meinst du die Anlage eines Mieters mit der Bezeichnung Leerstand und die Zuordnung der Stromkosten zu diesem Mietvertrag? Wenn ja, was für ein Konto würde man hierfür verwenden bzw. wie müsste man es steuerlich korrekt einstellen? Wenn ich die Antwort falsch verstanden habe bitte ich um Belehrung.

  • Schade, dass dieser Thread so abrupt endet. Ich habe nämlich das gleiche Problem. Ich könnte zwar diese Stromkosten der Kostenstelle 4115 "Direktkosten" zuordnen, kann dann aber bei der Zuordnung zu einem Mietvertrag nicht die zuvor erfassten Leerstandszeiten auswählen.


    Gibt es schon eine Lösung für dieses Problem?


    Danke und Gruß

    Stefan

  • Eine Frage: Warum läuft der Nicht-Allgemeinstrom überhaupt über die WEG oder den Eigentümer?

    Aber bei einem Leerstand übernimmt doch eh ein fiktiver „Nichtmieter“ die Kosten, d.h. die Vor- oder Nachmieter zahlen nichts. Und der Eigentümer muss eh die Kosten tragen, somit sehe ich das Problem nicht, und. wieso man da auf die Idee kommt, auf ein anderes Konto zu buchen.

  • Eine Frage: Warum läuft der Nicht-Allgemeinstrom überhaupt über die WEG oder den Eigentümer?

    Ich habe zwar mit WEGen ich nichts am Hut, aber ich verstehe die Frage trotzdem nicht. Diese Kosten laufen doch über den Eigentümer (bei WEGen eben über den Eigentümer der zugehörigen Wohnung).

    Aber bei einem Leerstand übernimmt doch eh ein fiktiver „Nichtmieter“ die Kosten, d.h. die Vor- oder Nachmieter zahlen nichts.

    Genau das ist doch das Problem: Ich kann diese Kosten keiner Wohnung zuweisen, da die Leerstandszeiten nicht für diese Direktkosten auswählbar sind, sondern nur personenbezogene Mietverträge.

    Und der Eigentümer muss eh die Kosten tragen, somit sehe ich das Problem nicht, und. wieso man da auf die Idee kommt, auf ein anderes Konto zu buchen.

    Wie meinst du das? "Ein anderes Konto" als was? Auf welches Konto würdest du es denn buchen? Großreparaturen? Kleinreparaturen? irgend ein anderes, frei definiertes, Konto?

  • Zitat

    Ich habe zwar mit WEGen ich nichts am Hut, aber ich verstehe die Frage trotzdem nicht. Diese Kosten laufen doch über den Eigentümer (bei WEGen eben über den Eigentümer der zugehörigen Wohnung).

    Du vermietest Wohnungen. Die Mieter haben direkt einen Stromvertrag mit dem Versorger. Was soll da über die Verwaltung abgerechnet werden?

    Zitat

    Genau das ist doch das Problem: Ich kann diese Kosten keiner Wohnung zuweisen, da die Leerstandszeiten nicht für diese Direktkosten auswählbar sind, sondern nur personenbezogene Mietverträge.

    Ich verstehe nicht, warum die Kosten zugewiesen werden müssen. Wenn die WEG etwas zahlt, wird es den Eigentümern per Hausgeldabrechnung in Rechnung gestellt. Wenn ein Eigentümer ersatzweise einen Stromvertrag schließt, zahlt er den doch direkt an den Versorger. Eine dritte Partei gibt es nicht, oder? Somit fliesst das Geld direkt, das wäre eher ein durchlaufender Posten.

  • Ich verstehe nicht, warum die Kosten zugewiesen werden müssen.

    Ganz einfach: Weil es sich steuerrechtlich um Werbungskosten handelt, die ich "absetzen" kann.

    Wenn die WEG etwas zahlt, wird es den Eigentümern per Hausgeldabrechnung in Rechnung gestellt.

    Noch mal: Ich habe keine WEG! Oder anders ausgedrückt: Ich bin meine eigene WEG ;)

    Wenn ein Eigentümer ersatzweise einen Stromvertrag schließt, zahlt er den doch direkt an den Versorger.

    Richtig! Der Eigentümer bin aber ich und natürlich zahle ich für diese Wohnung in der Leerstandszeit auch direkt an den Versorger. Diese Position ist aber steuerrelevant und sollte daher irgendwo erfasst werden.


    Ich habe das jetzt einfach unter "Großreparaturen" verbucht (Werde diesen unglücklichen Ausdruck noch in Instandhaltung bzw. Instandsetzung umbenennen und aufteilen). Da der Stromverbrauch ausschließlich für die Renovierung (Beleuchtung, Betriebsstrom für Maschinen, etc.) benötigt wird, wird das der Realität wohl am nächsten kommen.


    Da ich die übrigen Renovierungskosten ja auch nicht auf eine bestimmte Wohnung beziehen kann, sondern nur auf das gesamte Haus, kann ich auch ganz gut leben mit dieser Lösung. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für einzelne Wohnungen gibt's ja sowieso nicht.

  • OK, und ich bin kein Steuerberater, aber ich ahne bereits: Du nutzt den Hausverwalter, um eine EÜR zu erstellen, richtig? Also ich denke, es gibt Fälle, in denen man einfach mal ein neues Umlagekonto anlegen muss. Dann kannst Du genau das hineinschreiben, was es ist und auch steuern, wie es verteilt wird.

  • Hallo, dieser Post ist schon sehr alt, aber vielleicht findet ihn ja jemand hier, so wie ich es gerade getan habe.

    Ich habe mich entschieden, eine neue Kontonummer wie im beigefügten Bild zu erstellen.

    Ich bin nicht sicher, ob das die beste Option ist, aber ich werde es irgendwann herausfinden.



    Stammdaten -> Gebäude -> Konten und Umlageschlüssel -> Umlagekonten und Festlegung der Verteilung

    https://drive.google.com/file/…_j38Vo9d/view?usp=sharing