Riester Rente

  • Hallo habe am 1.1.2002 die Riesterrente abgeschlossen und zahle Monatlich ab 7,35 Euro (Steigend) Wir haben Zwei Kinder (4-6) meine Frau hat ebenfalls soll eine Versicherung (zahlt nichts ist ja bei mir dabei) sind Verheiratet.WAS GENAU MUSS ICH NUN IM WISO PROGRAMM EINRAGEN ?


    BITTE DRINGEND UM HILFEEEEEEEE !!!


    Dank Euch im Vorraus

  • Sehr geehrter Herr Hanetzok,


    die Angaben zur Riester-Rente können Sie im Dialog "Sonderausgaben > Altersvorsorgebeiträge" eintragen. Ist dieser nicht sichtbar, so können Sie diesen jederzeit mittels der Schalftfläche "Bearbeiten > alle Bereiche freigeben" aktivieren.


    Mit freundlichen Grüßen


    WISO Sparbuch Team

  • Was muß ich eintragen bei dem Teil zur Riester Rente, bei der Fragestellung:
    Beitragspflichtige Einahmen i. S. der Rentenversicherung 2002
    und bei dem Punkt
    Besoldung und Amtsbezüge 2002
    und bei dem Punkt
    Tatsächliches Entgeld/ Lohnersatzleistungen 2002

  • Wenn ich für meine Frau als "Kindererziehende" und unsere 3 Kinder eintrage und als Höhe der Einnahmen im Sinne der Rentenversicherung 0 eintrage, schimpft das Programm und läßt die Steuererklärung nicht zu, weil sie als "unmittelbar begünstigte" keine Einnahmen eingetragen hat! Die Kinder sind jedoch eingetragen. (Nachteil übrigens der Bonbon-Oberfläche: man kann den Text der Meldung nicht einfach ins Clipboard kopieren!)


    Was also muß ich machen, damit ich die Elster einsetzen kann? ;)


    MfG


    Ch.Kaiser

  • Ich habe eine ergänzende Frage zu der von Frau Pöschmann. Ich bin Beamter und möchte fragen, welche Felder bei den Angaben zur Riester Rente unter der Rubrik "Höhe der Beitragspflichtigen Einnahmen" ausgefüllt werden müssen. Sind in den Feldern im Programm - Untermenü zur Riester Rente "Besoldung / Amtsbezüge 2001" die Brutto Einnahmen oder die Einnahmen abzüglich Lohnsteuer einzutragen? Muss auch das Feld "Tatsächliches Entgelt Lohnersatzleistungen 2001" ausgefüllt werden?


    MfG

  • Hallo an alle, die Daten werden bei den Sonderausgaben -> Altersvorsorgebeiträge eingetragen.
    1.VS-Nr. eintragen
    2.Ihr Beschäftigungsverhältnis angeben (AN, Beamter, arbeitslos - siehe Auswahl)
    3.hier Ihre Einkünfte angeben
    3.1.Zeile ist für AN, Bruttogehalt (-lohn) eintragen, welches auch dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt wurde, entspricht Ihrem Bruttoverdienst aus 2001 - steht auch auf dem Steuerbescheid 2001 vom FA
    3.2.Zeile ist für Beamte usw., Amtsbezüge eintragen (Brutto)
    3.3.Zeile ist für Lohnersatzleistungsbezieher (Arbeitslose, Krankengeldempfänger ...)
    3.4.Zeile ist für Landwirte
    4.Anzahl der Kinder eintragen ... und fertig
    Weitere Hinweise für die RIESTER-RENTE finden Sie im Eingabefenster ->HILFE.
    Gruß Brigitte

  • ... führt zur gleichen Meldung. Das Programm kommt nicht mit einer Frau in der "Phase der Kindererziehung" zurecht, die kein Einkommen hat, aber wohl doch förderungswürdig ist.


    Tja, und nun?


    Ch.

  • Staatlich gefördert werden auch
    • nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung, also in den so genannten Kindererziehungszeiten.
    So müssen Sie 2002
    • mindestens ein Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - also aus 2001 -
    • abzüglich der Zulagen investieren,
    um die maximale Grundzulage von 38 Euro und ggf. noch die Kinderzulage in Höhe von 46 Euro je Kind zu erhalten.
    Achtung: Ein Mindestbetrag ist noch zu beachten. Um die Zulage überhaupt zu erhalten, muß jeder (unabhängig von seinem Einkommen) 2002 bis 2004 mindestens 45 Euro Eigenbeitrag leisten, wenn er keine Kinder hat, wenigstens 38 Euro bei einer Kinderzulage und 30 Euro bei zwei oder mehr Kinderzulagen. Ab 2005 erhöhen sich diese Beträge dann auf 90, 75 beziehungsweise 60 Euro.
    Eintragung:
    Ich bin für das Jahr 2002 … Kindererziehende …
    In der 3.Zeile wird das erhaltene Erziehungsgeld eingetragen, mindestens eine „1“, sonst funktioniert das Programm nicht
    Anmerkung: Erziehungsgeld ist steuerfrei und hat hier nichts mit der Besteuerung zu tun!
    Anzahl der Kinder eintragen „3“
    Geleistete Altersvorsorgebeträge … hier Ihre geleisteten Zahlungen eintragen, wenn Sie keine Zahlung getätigt haben, entfällt die Förderung.
    Gruß Brigitte

  • Danke - das ist konkret genug! Wußte das mit dem Erziehungsgeld nicht.


    Super, jetzt ist das Programm (und damit auch ich) zufrieden.


    Ch.

  • Nachtrag zur RIESTER-Rente – was jeder, der einen Vertrag abgeschlossen hat, wissen sollte:



    Die beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge gewährten staatlichen Förderungen bestehen aus der Zulage oder aus dem Sonderausgabenabzug. In den meisten Fällen wird die Zulage interessant sein. Der Sonderausgabenabzug kann jedoch von Vorteil sein, wenn der Zulagenberechtigte ein verhältnismäßig hohes Einkommen bezieht.


    Die für die förderungsfähige private Altersvorsorge geleisteten Beiträge und die fiktive zu gewährende Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch ist zu beachten, daß der Sonderausgabenabzug auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist.


    Es gelten nachfolgende Höchstbetragsgrenzen pro Jahr:
    Veranlagungszeiträume 2002 und 2003 bis zu 524 €
    Veranlagungszeiträume 2004 und 2005 bis zu 1.050 €
    Veranlagungszeiträume 2006 und 2008 bis zu 1.575 €
    ab Veranlagungszeitraum 2008 bis zu 2.100 €


    Welche Förderung (Zulage oderSonderausgabenabzug) für den Zulageberechtigten günstiger ist, prüft das zuständige Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.
    Der Sonderausgabenabzug wird gesondert festgestellt. Die durch den Sonderausgabenabzug erreichte Steuerermäßigung wird dem Zulageberechtigten ausgezahlt.
    Eine Überweisung auf das Altersvorsorgevermögen, wie bei der Zulage, erfolgt nicht. Die jeweils auf den Vertrag gezahlten Zulagen sind bereits in diesen Beiträgen enthalten.


    Der Sonderausgabenabzug wirkt sich je nach individuellem Einkommensteuersatz unterschiedlich aus. Es steht dem Vorsorgesparer frei, ob er über die Zulage hinaus den Sonderausgabenabzug geltend machen will, je nachdem, was für ihn günstiger ist.


    Diese so genannte Günstigerprüfung wird - wie bereits erwähnt, durch das Finanzamt vorgenommen und entspricht dem Verfahren bei der Ermittlung des Kindergeldes.
    Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei kommt es darauf an, daß auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wird. Die Zulage steht dem Elternteil zu, der auch das Kindergeld erhält. Somit ist eine doppelte Berücksichtigung nicht möglich.
    Im Normalfall bezieht das Kindergeld, und folglich auch die Kinderzulage, die Mutter. Nur auf Antrag beider Elternteile, kann der Vater zum Bezugsberechtigten erklärt werden. Wurde das Kindergeld zurück gefordert, da ein Anspruch auf Auszahlung nicht bestand, wird auch keine Kinderzulage gewährt.
    Gleiches ist auch für den Sonderausgabenabzug gültig,
    auch wenn Sie theoretisch 10 Kinder hätten, können nur die 524 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden, aber im Gegenzug werden 38 € + 10x kinderzulage zur Einkommensteuer dazugerechnet.
    Der Staat will doch auch etwas an der ganzen Aktion verdienen - oder?