Steuer richtig buchen

  • Hallo zusammen,


    Ich habe ein Privates Konto, da ich als Angestellter noch tätig bin.
    Und ein Geschäftskonto für die Firma.
    Im Mai habe ich die EÜR für letztes Jahr erstellt, und der Betrag wo ich vom Finanzamt bekomme habe ist auch das Geschäftskonto eingegangen, ist das richtig?
    Wie buche ich den geldeingang vom Finanzamt ? benutze SKR3


    So wie auch die Voranmeldung unter was buche ich die Zahlung an das Finanzamt, so wie den geldeingang von der Vorsteueranmeldung?


    Danke schon mal

  • Im Mai habe ich die EÜR für letztes Jahr erstellt, und der Betrag wo ich vom Finanzamt bekomme habe ist auch das Geschäftskonto eingegangen, ist das richtig?

    Wenn Du dem FA das Geschäftskonto als Bankverbindung angegeben hast......ist das richtig.
    Und ob der erhaltene Betrag deine Betrieblichen Finanzangelegenheiten betrifft, kannst nur Du wissen. Es kann ja auch eine EkSt.-Rückvergütung sein, das wäre eher dem Privatkonto zuzuschreiben.


    So wie auch die Voranmeldung unter was buche ich die Zahlung an das Finanzamt, so wie den geldeingang von der Vorsteueranmeldung?

    ich würde SKR03 ->1780 nehmen (für beides)

  • der Betrag ist aus der steuererklärung 2015, da ich das erste mal steuererklärung mit Anlage für gewerbe machte. Deswegen die Frage ob es auf mein Privatkonto sollte. Da ich das Geld auf dem Geschäftskonto lassen, wie buche ich den Geldeingang ein ? nicht Betriebsrelevant?!


    Danke noch für die schnelle antwort.

  • steuererklärung mit Anlage für gewerbe machte.

    Da kommt es doch darauf an, für was die Steuerrückvergütung war(ist)
    Ist es eine StRüV. aus z.B. der Umsatzsteuererklärung, bleibt diese auf dem Geschäftskonto und würde mit dem Konto gegengebucht auf das die USt./VSt Konten abgeschlossen wurden. z.B. 1790. Die Buchung könnte z.B. so aussehen 1200 (Bank) an 1790 (USt.Vorjahr)
    Ist es eine Einkommensteuer-Rückvergütung könntest Du sie auf Dein Privatkonto umbuchen/überweisen, oder als Privateinlage auf dem Gesch.-Konto belassen.
    1200 an 1890 (immer SKR03 vorausgesetzt)

  • Zur Ergänzung der Aussagen von maxi_floor:
    Einkommensteuer = privat
    Umsatzsteuer = betrieblich/beruflich