Ausweis von Steuer bei Ausgaben relevant bei privater Vermietung?

  • Hallo, ich habe kein Gewerbe in dem Objekt, nur private Mieter. Muss ich dann bei den Ausgaben trotzdem alle MWSt Sätze buchen oder reicht es aus nur Bruttobeträge ohne Ausweis der Steuer zu buchen? ?(

  • Hallo donviolla,


    du würdest deinen Mietern auch einen schlechten Dienst erweisen. Laut Umsatzsteuergesetz sind Vermietungen an Privatpersonen generell von der Umsatzsteuer befreit. Wenn du jetzt Umsatzsteuer ausweisen würdest (als zusätzlich zu zahlender Posten), optierst du indirekt zur Umsatzsteuer (willentliche Aussage, nicht von der Steuerbefreiung Gebrauch zu machen) und alle deine Mieter müssten die Umsatzsteuer zusätzlich zahlen, hätten also Mehraufwand, der für sie endgültig ist. Du könntest zwar dann Vorsteuern ziehen aus den Rechnungen, die dir gestellt werden und müsstest im Gegenzug die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
    Macht aber bei Privatpersonen keinen Sinn, da eine indirekte Mieterhöhung. M. E. nach muss dies auch im Mietvertrag vereinbart werden, sonst sind die Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet, du müsstest aber im Gegenzug die Umsatzsteuer trotzdem an das Finanzamt abführen, d.h. du hättest einen Verlust.

    • Offizieller Beitrag

    Laut Umsatzsteuergesetz sind Vermietungen an Privatpersonen generell von der Umsatzsteuer befreit.

    eben

    Wenn du jetzt Umsatzsteuer ausweisen würdest (als zusätzlich zu zahlender Posten), optierst du indirekt zur Umsatzsteuer ...

    Nein, m.E. ggf. § 14c UStG anzuwenden.


    Du könntest zwar dann Vorsteuern ziehen aus den Rechnungen, die dir gestellt werden und müsstest im Gegenzug die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

    Und natürlich kein Vorsteuerabzug, sondern nur ggf. gesondert ausgewiesene USt-Beträge nach § 14c UStG zu abzuführen.

  • Nein, m.E. ggf. § 14c UStG anzuwenden.

    Bei Stillschweigen gegenüber dem Finanzamt gebe ich dir Recht - aber bei mindestens gleichzeitiger Anzeige beim Finanzamt wohl eher nicht. Ich konzediere allerdings, dass mein Text missverständlich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Stillschweigen gegenüber dem Finanzamt gebe ich dir Recht - aber bei mindestens gleichzeitiger Anzeige beim Finanzamt wohl eher nicht. Ich konzediere allerdings, dass mein Text missverständlich ist.

    Nein, in diesem Fall greift generell § 14c EStG, denn für Vermietungsumsätze an Privatpersonen kann man nicht optieren.


    Abschnitt 9.2. UStAE Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen ( § 9 Abs. 2 und 3 UStG ) - Quelle: steuerlinks.de


    Oder wir reden aneinander vorbei.

  • Vielen Dank für die Infos. Mir ging es nicht um die "Abgabe" beim Finanzamt sondern viel pragmatischer nur um die operative Buchung der Zahlungen mit WISO Hausverwalter. Ich habe bspw. eine Rechnung für Streusalz mit angegebener MWSt. In Wiso trage ich einfach nur den Bruttowert ein - so habe ich es jetzt verstanden.