Abschreibungen über 410, kein PC o.ä.

  • Guten Tag,


    ich habe Probleme mit einer Abschreibung und hoffe hier auf Hilfe. Es handelt sich um ein selbstständig nutzbares Arbeitsmittel im Wert von 514€. Wie kann ich dieses am besten mit Wiso abschreiben?


    Für Hilfe bin ich dankbar

    • Offizieller Beitrag

    Da sollte Dich doch jedes Steuer-/Buchführungsprogramm entsprechend leiten, gleich welches Du auch zu nutzen meinst.


    Du solltest das Programm bzw. die Programmversion bei derartigen Fragen immer genau benennen, zumal es ein Programm namens WISO nicht gibt. WISO ist nur der Oberbegriff für eine ganze Programmschiene von Buhl.

    • Offizieller Beitrag

    Und das sollte er benennen, denn mit Punktekonten hat sein Problem ja nun überhaupt nichts zu tun.

    Du solltest das Programm bzw. die Programmversion bei derartigen Fragen immer genau benennen, zumal es ein Programm namens WISO nicht gibt. WISO ist nur der Oberbegriff für eine ganze Programmschiene von Buhl.

    :)

  • Moin,


    weiterhin stellt sich die Frage: wurde das Wirtschaftsgut in den "GWG Sammelposten" Konto 0485 gebucht oder wurde ein "normales" Anlagekonto mit der regulären Abschreibung gewählt?


    Viele Gruesse
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    weiterhin stellt sich die Frage: wurde das Wirtschaftsgut in den "GWG Sammelposten" Konto 0485 gebucht oder wurde ein "normales" Anlagekonto mit der regulären Abschreibung gewählt?

    Noch scheint der/die TE ja gar nichts gebucht zu haben:

    Es handelt sich um ein selbstständig nutzbares Arbeitsmittel im Wert von 514€. Wie kann ich dieses am besten mit Wiso abschreiben?

  • Das würde ich so aus der Fragestellung nicht zwangsläufig schlussfolgern, da ja ansonsten evtl. nach den Konten für die Anschaffung gefragt worden wäre.. möglicherweise habe ich es aber falsch gedeutet :)


    Immerhin kann TE die Rückfragen gesammelt beantworten ^^

  • Es handelt sich um folgende Software: WISO steuer:Sparbuch 2016 (für Steuerjahr 2015). Bei dem Posten handelt es sich um ein Lehrmittel, welches ich im Unterricht nutze. Unter dem Punkt beruflich genutzte Arbeitsmittel lässt mir die Software die Wahl zwischen Arbeitsmitteln bis 410,- und einer Abschreibung über mehrer Jahre. Beides ist in dem Fall nicht zutreffend.

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich um folgende Software: WISO steuer:Sparbuch 2016 (für Steuerjahr 2015).

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]

    Unter dem Punkt beruflich genutzte Arbeitsmittel lässt mir die Software die Wahl zwischen Arbeitsmitteln bis 410,- und einer Abschreibung über mehrer Jahre. Beides ist in dem Fall nicht zutreffend.

    ?(

  • Beides ist in dem Fall nicht zutreffend.

    Und warum ist die zweite Möglichkeit nicht zutreffend? Dir wurde doch schon gesagt, es gibt bei AHK über 410 Euro netto die Möglichkeit des Sammelpostens (bis 1.000 Euro) oder aber die Abschreibung über mehrere Jahre. Und das ist bei Software in der Regel 3 Jahre. In deinem Fall würde ich den Sammelposten wählen, dann müssen aber alle Anlagegüter bis 1.000 Euro hier erfasst werden.

  • Danke für die hilfreiche Antwort. Wie genau funktioniert der Sammelposten? Ich habe nun alles einzeln eingepflegt. Gibt es die Möglichkeit, die Einzelposten zum pool zu wandeln?

  • Hallo Telefonmann,


    ich sehe hier nur die Möglichkeit, die schon erfassten Güter zu löschen und unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Verwaltung spezieller Posten - Arbeitsmittel - Abschreibungen diese entsprechend beim Sammelposten einzugeben.

  • die schon erfassten Güter zu löschen und unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    verstehe ich jetzt nicht ganz.
    @Telefonmann hat sich ein Arbeitsmittel (Lehrmittel) im Wert von € 514,-- angeschafft, welches er (ich denke doch als Angestellter) im Unterricht benutzt.
    Das kann auch ein Tablet-Pc oder ähnliches sein.
    Dieses Arbeitsmittel möchte er nun "abschreiben"
    Warum soll er unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" einen Sammelposten bis € 1.000,-- anlegen?
    Es ist ja noch nicht geklärt, was @Telefonmann mit


    Ich habe nun alles einzeln eingepflegt.

    meint.
    Diese Teile können doch auch "Arbeitsmittel" unter € 410,-- sein welche er "sofort" bis auf den Erinnerungswert an/absetzen kann/konnte.
    Er führt also eine A-Güterliste "Arbeitsmittel", auch für sofort abschreibbare Güter mit dem EW €1,--


    Eher sollte hinterfragt werden, ob er eben dieses Arbeitsmittel zu 100% Beruflich nutzt oder auch ein Teil privat oder anderweitig nutzt.
    Und diese Arbeitsmittel kann er ganz "normal" im Wiso Steuer:Sparbuch eintragen u. auch ändern.

    wurde das Wirtschaftsgut in den "GWG Sammelposten" Konto 0485 gebucht

    Warum sollte @Telefonmann als "Privatperson" Kontengestützte Buchführung machen?

  • Danke für die hilfreiche Antwort. Wie genau funktioniert der Sammelposten? Ich habe nun alles einzeln eingepflegt. Gibt es die Möglichkeit, die Einzelposten zum pool zu wandeln?

    verstehe ich jetzt nicht ganz.

    Hallo maxi-floor,


    vielleicht hat ja babuschka auf den letzten Eintrag von Telefonmann geantwortet? Mir scheint, du hast nur den Anfang und das Ende der Diskussion gelesen.


    nesciens

  • Mir scheint, du hast nur den Anfang und das Ende der Diskussion gelesen.

    hi @nesciens moin,


    eigentlich nicht.


    Sieht man ja an meiner Antwort auf den Hinweis von @maulwurf23 bzgl. Kto. 0485 (und der war mittendrin)


    Mich hat nur erstaunt, dass hier Antworten gegeben werden, als sei der TE @Telefonmann selbständig-Gewerbetreibender, Nebenerwerbler o. Freiberufler, ohne dass ich einen Hinweis seinerseits dazu gelesen habe.


    Sein Posting/Antwort bzgl. "Sammelposten"

    Wie genau funktioniert der Sammelposten?

    ist vllt. nur die Reaktion auf die Antwort von @babuschka (Sieht man ja an der "sprichwörtlichen-Erschrockenheit")

    Und warum ist die zweite Möglichkeit nicht zutreffend? Dir wurde doch schon gesagt, es gibt bei AHK über 410 Euro netto die Möglichkeit des Sammelpostens (bis 1.000 Euro) oder aber die Abschreibung über mehrere Jahre. Und das ist bei Software in der Regel 3 Jahre. In deinem Fall würde ich den Sammelposten wählen, dann müssen aber alle Anlagegüter bis 1.000 Euro hier erfasst werden.

    wobei aus dem Threadverlauf nirgends erkennbar ist, dass es sich bei dem "Arbeitsmittel" um Software handelt.
    Evtl. ist auch nur die Aussage vom TE ....


    Es handelt sich um folgende Software: WISO steuer:Sparbuch 2016 (für Steuerjahr 2015)

    von @babuschka dahingehend falsch interpretiert worden, als handele es sich bei dem "Arbeitsmittel" um Software. Dabei hat @Telefonmann nur die Frage von


    Du solltest das Programm bzw. die Programmversion bei derartigen Fragen immer genau benennen, zumal es ein Programm namens WISO nicht gibt. WISO ist nur der Oberbegriff für eine ganze Programmschiene von Buhl.

    beantwortet.


    *soifz*
    Nicht genug dass die deutsche Sprache schwer ist.
    Das Übel: Frage/Antwort/interpretieren/Antworten/richtig Auffassen/in Antworten umsetzen....kommt erschwerend hinzu. ;) :D


    [OT]Ja ich weiß, dass Emoticons (Smilies) oft, als nicht hilfreich gelten und ungern gesehen werden. Italiener gestikulieren, andere nehmen eben Smilies zu Hilfe um ihre Emotionen zu zeigen. Wozu sonst besteht im Forum diese Möglichkeit :?: [EoT]

    • Offizieller Beitrag

    [OT]Ja ich weiß, dass Emoticons (Smilies) oft, als nicht hilfreich gelten und ungern gesehen werden. Italiener gestikulieren, andere nehmen eben Smilies zu Hilfe um ihre Emotionen zu zeigen. Wozu sonst besteht im Forum diese Möglichkeit [EoT]

    Was sollen diese ständigen Sticheleien? Mein Hinweis letztens bezog sich ausschließlich auf eine in meinen Augen unangemessene Bemerkung. Und solche werden durch Smileys eben auch nicht akzeptabler. Und nur darum ging es. Halte Dich daran und Du kannst Smileys im Dutzend verwenden. Du wirst dann allenfalls auf eine möglicherweise klemmende Tastatur hingewiesen.