Leasing Fahrrad buchen

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mir letzte woche ein Fahrrad über leasing zugelegt, als selbständiger.
    Und jetzt die frage wie ich das richtige mit meinbüro buchen soll, bunutze SKR3
    Es gibt ja beim fahhrad auch die 1 % Regelung.
    Und wenn ich was dazukaufe wie z.B ein Licht, wie buche ich das? das Fahrrad ist ja nicht mein eigenttum?!


    Danke schon mal

  • dazukaufe wie z.B ein Licht,

    ein "Licht" ist eigenständig nutz,- oder auch an einem anderem Fahrrad verwendbar.
    Wenn es die Leasingfirma nicht als höherwertige Ausstattung mit im Leasingvertrag anbietet, Du es also selbst erwirbst, kannst Du das als GwG (Sofortabschreibung) buchen.

  • Moin,


    sofern EUR: sowohl die Leasingraten als auch das Zubehör würde ich gleich in die Kosten buchen, also z. B. "Mietleasing" und das Licht als "Betriebsbedarf" oder wie teuer ist denn die Beleuchtung :golly: ?


    Gruss
    Maulwurf

  • Die Beleuchtung so ca. 140 €, Ständer 30 € und Schutzblech 30 €. Das wären die Kosten wo ich dazu bekomme.


    Danke schon mal für die schnelle Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es die Leasingfirma nicht als höherwertige Ausstattung mit im Leasingvertrag anbietet, Du es also selbst erwirbst, kannst Du das als GwG (Sofortabschreibung) buchen.

    sowohl die Leasingraten als auch das Zubehör würde ich gleich in die Kosten buchen, also z. B. "Mietleasing"

    dann bleibe ich bei meiner Meinung

    ?(
    Leasing -> Miete oder Kauf?

  • Moin,


    bzgl. der Raten stimme ich Dir zu - hier müsste zuerst geprüft werden, welche Art von Leasing (wer ist wirtschaftlicher Eigentümer) geklärt werden..


    Meine Aussage bezog sich auf das Zubehör (als "Nicht-GWG").


    Gruß
    Maulwurf

  • Leasing -> Miete oder Kauf?

    beim kauf einer "Lampe" (Beleuchtung) kommt es nicht darauf an, ob das Vehikel gemietet, gekauft oder überhaupt vorhanden ist. (Sowas kann man sich auch an den Baustellenhelm tackern)


    Ich gehe eher davon aus, dass es beim Sperrmüll gefunden oder am Flohmarkt erworben wurde. :D
    Denn welches Leasingunternehmen vermietet "verkehrsunsichere" Fahrzeuge. ?(
    Natürlich wird es beim Ständer und Schutzblech schwieriger diese als eigenständig nutzbare GwG anzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    beim kauf einer "Lampe" (Beleuchtung) kommt es nicht darauf an, ob das Vehikel gemietet, gekauft oder überhaupt vorhanden ist. (Sowas kann man sich auch an den Baustellenhelm tackern)

    Dir sollte aufgefallen sein, dass es insbesondere auch um die zutreffende Verbuchung der Leasingraten für das Fahrrad geht.



    Ich gehe eher davon aus, dass es beim Sperrmüll gefunden oder am Flohmarkt erworben wurde. :D

    Irgendwann stören solche Bemerkungen. Da ändert ein Smiley auch nichts daran.

  • Dir sollte aufgefallen sein, dass es insbesondere auch um die zutreffende Verbuchung der Leasingraten für das Fahrrad geht.

    ahaaaa...insbesondere.....
    aber im "allgemeinen" auch darum.


    Und wenn ich was dazukaufe wie z.B ein Licht, wie buche ich das? das Fahrrad ist ja nicht mein eigenttum?!


    Da ist "erweitert" sogar noch ein Schutzblech und ein Ständer dazu gekommen.
    [diesmal ohne Smilie, weil es diesen hier nicht gibt]