Pflege - Bahr

  • Kann man die Beiträge zum sogenannten "Pflege-Bahr", also der staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherung, steuerlich geltend machen? Oder ist durch die staatliche Förderung von 5 Euro auf den Versicherungsbetrag schon alles abgegolten?

    • Offizieller Beitrag

    Ist das nicht eine Pflege-Zusatzversicherung wie jede andere Zusatzversicherung auch, nur halt mit staatlichem Zuschuss?
    https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=pflege-bahr+einkommensteuer+vorsorgeaufwendungen

  • Hatte ich auch gedacht, wurde vom FA aber nicht anerkannt. Allerdings nicht wegen der Versicherung an sich, sondern weil die Daten von der Versicherung nicht elektronisch an das FA übermittelt wurden. Jetzt frag ich mich, ob sie nicht übermittelt wurden, weil es keine steuerliche Anerkennung gibt, oder ob die Versicherung es "vergessen" hat. Im Internet gibt es unterschiedliche Antworten, auch auf den Seiten verschiedener Versicherungen. Daher dachte ich, falls es schon mal jemand anerkannt bekommen hat, kann ich bei meiner Versicherung bestimmter nachfragen.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt frag ich mich, ob sie nicht übermittelt wurden, weil es keine steuerliche Anerkennung gibt, oder ob die Versicherung es "vergessen" hat

    Oder Du hast der Datenübermittlung widersprochen, was auch einen Abzug ausschließt. Sollte sich aber aus dem Vertrag ergeben oder ggf. auch mit dem Versicherungsunternehmen klären lassen.

    Im Internet gibt es unterschiedliche Antworten, auch auf den Seiten verschiedener Versicherungen. Daher dachte ich, falls es schon mal jemand anerkannt bekommen hat, kann ich bei meiner Versicherung bestimmter nachfragen.

    Habe von dieser Versicherung heute echt das erste Mal gelesen und von deren prinzipiellen Überflüssigkeit für die Mehrheit der Bürger. Aber muss ja jeder selber wissen. Aber so scheint es eine ganz normale private Pflege-Zusatzversicherung zu sein.

  • Antwort der Versicherung: Der Eigenanteil kann nur geltend gemacht werden, wenn der Beitrag für die Basiskrankenversicherung und die Pflegeversicherung nicht bereits bestimmte Grenzen überschreitet (z.B. 1900Euro jährlich bei Beamten und Angestellten oder 2.800 Euro jährlich bei Selbstständigen).

    • Offizieller Beitrag

    Falsche Antwort. Der Eigenanteil, also Beitrag abzüglich Zuschuss, kann immer geltend gemacht werden und sollte auch immer geltend gemacht werden. Ob diese Zahlungen sich dann steuerlich auswirken, hängt, wie bei allen anderen steuerlichen Sachverhalten auch, von den weiteren Besteuerungsgrundlagen des Einzelfalles ab. Das sieht man dann spätestens aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen seines Steuerprogramms oder aus dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes. Geltend machen sollte man seine berücksichtigungsfähigen Aufwendungen als steuerlicher Laie immer. Nur jemand mit guten Steuerkenntnissen erkennt auf Anhieb, was sich noch auswirken könnte und was nicht.