Das ist ein völlig anderer Sachverhalt.
Ja, ein anderer Sachverhalt - aber einer der zeigt, daß bestehende (gute) Datenschutzbestimmungen eben noch nicht den Schutz der Daten garantieren.
Wir reden (wie so oft) aneinander vorbei.
Das ist aber nicht meine Schuld, denn nicht ich habe den Rechner des Fragenden in die Diskussion reingebracht.
Und natürlich hat babuschka recht, daß man sich ja bewußt dafür entscheidet - nur ist das Argument, das sie bringt, ein sogenanntes "Totschlagargument". Niemand wurde gezwungen, die DDR über die Grenze zur BRD zu verlassen, insofern waren die Toten an der Grenze wohl auch selber schuld - ich weiß, ein sehr drastisches Beispiel, das aber zeigt, daß "niemand ist gezwungen" ein ganz schlechtes Argument ist, genauso wie "wer nichts zu verbergen hat ..."
Leider hast Du Dich mit keinem Wort zu den konkreten Bedenken des TE geäußert, schade.