Finanzamt hat erst ab neuem Jahr meine Steuerklasse geändert

  • Hallo Forum,


    ich folgendes Problem:
    seit dem 01.10.2015 bin alleinerziehender Vater, dem ab diesem Zeitpunkt, laut Finazamt, die Steuerklasse 2 zu steht. Das Finanzamt hat allerdings erst ab dem 01.01.2016 meine Steuerklasse real von 1 auf 2 geändert, so das auf meiner Lohnsteuerbescheinigung, die Steuerklasse 1 bis zum Jahresende drauf steht. Somit habe ich natürlich für die letzten 3 Monate des Jahres zuviel Steuern bezahlt.
    Meine Frage ist eigentlich nur, wo ich das in der Software "Steuer Sparbuch 2016" eintrage?


    Für eure Hilfe, Anmerkungen bin ich sehr dankbar.
    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Steuer Sparbuch 2016

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]


    Einfach mit Unterstützung Deiner Software eine Einkommensteuererklärung für 2015 erstellen.

  • Hallo miwe4,


    das beantwortet doch meine Frage so garnicht? Natürlich möchte ich mit meiner Software "einfach" eine Steuererklärung machen, doch die Frage ist doch wo ich das eintrage. Wenn ich die Werte Lohnsteuerbescheinigungeintrage, habe ich laut dieser bis zum Jahresende auf Steuerklasse 1 gearbeitet. Was aber nicht richtig ist. Und was bedeutet verschoben, wohin?



    Grüße

  • Die Lohnsteuerklasse hat bei einer Einkommensteuerveranlagung keine Bedeutung. Da können Sie I oder II eintragen. Also das Kind, den Programmhinweisen entsprechend eintragen, den Rest erledigt das Programm.

    • Offizieller Beitrag

    das beantwortet doch meine Frage so garnicht?

    Doch, im Prinzip schon. Wenn man die Eingabemasken Schritt für schritt durchgeht, so kommt man auch an die Stelle, wo man die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung des AG übernimmt. Diese sind 1 : 1 zu übernehmen. Ein Wechsel der LSt.-Klasse spielt dabei keine Rolle (Forumssuche mit "Wechsel" und "Steuerklasse" füttern erklärt das warum). Die wirkt sich in der Jahresrechnung im Programm nur auf bestimmte Plausibilitätsprüfungen aus, aber nicht auf die Gesamtrechnung.


    Und was bedeutet verschoben, wohin?

    In das dem verwendeten Programm, auf das sich die Frage bezieht, entsprechende Unterforum. Also hierhin.

  • Hallo,


    es tut mir leid aber ich verstehe es immer noch nicht.


    So wie es jetzt gelaufen ist, wurde ich für das gesamte Jahr 2015 in Steuerklasse 1 berechnet, das heißt doch, dass ich 12 x Steuern für die Klasse 1 bezahlt habe. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist ebenfalls für 12 Monate die Klasse 1 eingetragen und auch so berechnet. Da kann das Programm ja keinen Fehler entdecken. Ich habe die Daten für 12 Monate eingetragen (Klasse 1) und für 12 Monate Klasse 1 steuern bezahlt.


    In der Realität steht mir aber für die letzten 3 Monate die Steuerklasse 2 zu, so das ich im grunde zuviel Steuern gezahlt habe.


    Hätte das FA direkt im Oktober meine Steuerklasse von 1 auf 2 geändert, dann hätte ich ja auch ein anderes Netto gehabt und auch andere Steuern bezahlt.


    Wie soll ich das denn dem Programm sagen?


    Ich bin dankbar für eure Mühe.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hätte das FA direkt im Oktober meine Steuerklasse von 1 auf 2 geändert, dann hätte ich ja auch ein anderes Netto gehabt und auch andere Steuern bezahlt.

    Wie schon so oft erklärt (und deshalb habe ich auf die Forumssuche verwiesen und Dir die Suchbegriffe genannt) ist die Steuerklasse nur relevant beim monatlichen Abzug der Steuer. Hat also nur Einfluß auf das Monatsnetto.

    Wie soll ich das denn dem Programm sagen?

    Das Programm rechnet das Ganze für das komplette Jahr aus. Und wenn Du wegen der ungünstigen Steuerklassenwahl zuviel gezahlt hast, dann errechnet Dir das Programm eine Erstattung aus.

    • Offizieller Beitrag

    Hätte das FA direkt im Oktober meine Steuerklasse von 1 auf 2 geändert, dann hätte ich ja auch ein anderes Netto gehabt und auch andere Steuern bezahlt.

    Aber keine andere festgesetzte Einkommensteuer laut maßgeblicher Einkommensteuertabelle, nur die Steuerabrechnung würde sich aufgrund anderer einbehaltener Lohnsteuerabzugsbeträge/-anrechnungsbeträge verändern in eine Steuererstattung oder in eine Steuernachzahlung. Letztere gibt es in der Tat auch, weshalb der Gesetzgeber dann auch gewisse Pflichtveranlagungsgründe im § 46 EStG nennt.

  • Hallo,


    vielen Dank für eure Antworten.
    Ich versuche es mal mit meinen Worten zu sagen und fasse es "hoffentlich" richtig zusammen.
    Ich zahle 12 Monate Steuern nach Steuerklasse 1 und bekomme mehr in der Einkommensteuererklärung wieder, habe aber weniger Netto im Monat.
    Und ich zahl 9 Monate Steuerklasse 1 und 3 Monate Steuerklasse 2, bekomme dadurch aber in der Einkommensteuererklärung weniger zurück, habe aber auch mehr Netto im Monat.
    Und das soll sich aufheben? Habe ich das richtig verstanden?


    In Zahlen gesprochen, habe ich ca. 300€ mehr Nettolohn/Monat. Wenn ich also die letzten 3 Monate 900€ zu wenig Nettolohn bekommen habe, dann bekomme ich das durch die Einkommensteuererklärung wieder? die vollen 900€?


    Grüße

  • In Zahlen gesprochen, habe ich ca. 300€ mehr Nettolohn/Monat. Wenn ich also die letzten 3 Monate 900€ zu wenig Nettolohn bekommen habe, dann bekomme ich das durch die Einkommensteuererklärung wieder? die vollen 900€?

    So kann man das nicht rechnen, da es sich letztlich um eine Jahressteuerschuld handelt. Diese wird berechnet und mit der monatlich übers Jahr gezahlten Steuer gegengerechnet - daraus ergibt sich dann eine Nach- oder Rückzahlung (bei Dir vermutlich letzteres, das hängt aber auch von vielen anderen Aspekten ab, denn Dein Arbeitgeber kennt ja diverse Dinge nicht, die sich bei Dir steuerlich auswirken können wie z. B. haushaltnahe Dienstleistungen usw. usf.).

  • es tut mir leid aber ich verstehe es immer noch nicht.

    Ein anderer Versuch:
    1. Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, wird berechnet anhand der Einkünfte des gesamten Jahres anhand der Jahressteuertabellen (die geben die tarifliche Einkommensteuer in Tabellen an, da die Formeln kaum jemand wirklich versteht) --> hängt ab von der Summe der Eikünfte, von Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc. Für solche Kosten ist bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung immer ein Zwölftel der Pauschalen eingerechnet. Erst die genauen Beträge erlauben daher die Ermittlung der Steuerschuld des Jahres.
    2. Die so auf das Jahr gerechnete Steuerschuld wird verrechnet mit den Vorauszahlungen anhand der Abrechnungen des Arbeitgebers. Wenn du also jetzt wegen des fehlenden Lohnsteuerklassenwechsels "zuviel" gezahlt hast, wird dir ja auch mehr von der Jahressteuerschuld abgezogen. Du musst also entweder weniger nachzahlen oder bekommst am Ende noch etwas zurück.
    3. Die Lohnsteuerklassen steuern unterjährig, wiewiel Pauschalen dir bei der Berechnung der (monatlichen) Vorauszahlung in Form der Lohnsteuer angerechnet werden. Der Jahresbetrag der Pauschalen (oder die höheren anzusetzenden Kosten) werden bei der Ermittlung der Jahressteuerschuld ebenfalls angerechnet.


    Das ist etwas vereinfacht die Information, die dir die anderen Antwortergeber hier geben wollten. Du hast nichts verloren, aber deine Rechnung am Schluss kann nicht aufgehen, da in der Jahresberechnung ja viele andere Faktoren eingehen, die bei der Lohnsteuerberechnung nicht berücksichtigt werden (können).

  • da in der Jahresberechnung ja viele andere Faktoren eingehen, die bei der Lohnsteuerberechnung nicht berücksichtigt werden (können).

    Genau das meinte ich ja auch mit

    das hängt aber auch von vielen anderen Aspekten ab, denn Dein Arbeitgeber kennt ja diverse Dinge nicht, die sich bei Dir steuerlich auswirken können


    Vielleicht hilft dem TE zum Verständnis ja auch der Vergleich in Analogie zur Betriebskostenabrechnung des Vermieters oder die Abschlagszahlung beim Energieversorger. Hier erfolgt auch eine (meist) konstante monatliche Zahlung (selbst wenn z. B. die Heizung 2 Monate gar nicht oder ganz wenig läuft oder deutlich weniger Wasser verbraucht wird), die am Ende mit der tatsächlichen "Schuld" verrechnet wird - mit dem Ergebnis einer Rück- oder Nachzahlung.

  • Hallo Babuschka,


    vielen Dank für die Erkärung, diese war etwas ausführlicher und für mich als Laie auch nachvollziehbar. Andere, die es hier versucht haben, habe ich nicht verstanden.
    Ich würde mir wünschen, das es deine Vorredner schaffen auch auf eine Laienebene wechseln zu können, bei Bedarf und nicht nur auf das Forum verweisen, da hier ebenfalls nicht alles sofort verstanden wird.


    Bitte versteht es als eine gesunde Kritik, denn nur aus solchen Rückmeldungen, kann man etwas lernen.


    Danken möchte ich allen, die sich mit meinem Problem beschäftigt haben.


    Grüße Borg

  • Hallo Borg,
    ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber dafür, daß Du Erklärungsversuche vor Babuschka nicht verstanden hast, (nur) die Verfasser dieser verantwortlich zu machen, ist schon recht ungewöhnlich. Vor allem finde ich die sehr gute Erklärung von @babuschka schon deutlich "komplizierter" als die Antworten zuvor (nein, liebe babuschka, das ist keine Kritik, im Gegenteil ;) )


    Die ersten Erklärungen haben Dir ganz deutlich gesagt, daß die Steuerklasse für die Steuererklärung keine Rolle spielt - verständlicher als in dem einen Satz

    Die Lohnsteuerklasse hat bei einer Einkommensteuerveranlagung keine Bedeutung.

    geht es wohl kaum.
    @Billy hat ebenso einfach erklärt, wie Du vorgehen mußt und dazu auch auf die Suchfunktion in diesem Forum verwiesen. Außerdem gibts ja auch noch die Suchfunktion im Programm bzw. die Hinweise dort auf der rechten Seite in jedem Menüpunkt. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang Du die Programmhilfe bzw. Forumsuche genutzt hast, aber meines Erachtens ist die Programmhilfe sehr gut und aussagekräftig, vor allem, wenn es nicht um Spezialfälle geht. Und im Forum findet man viele Antworten, da sich so manche Frage (z. B. auch die nach dem Steuerklassenwechsel unterjährig) regelmäßig wiederholt.


    Letztlich ist entscheidend, daß Dir geholfen werden konnte - Dein Dank wird natürlich gern angenommen ... :)


    P. S. Sofern Du es nicht hast, man kann das dicke Handbuch zum Programm auch bei buhl bestellen (Account bei buhl.de erforderlich, vermutlich auch Vertrag zum Programm - einfach dort nachfragen).

  • ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber dafür, daß Du Erklärungsversuche vor Babuschka nicht verstanden hast, (nur) die Verfasser dieser verantwortlich zu machen, ist schon recht ungewöhnlich.

    vielen Dank für die Erkärung, diese war etwas ausführlicher und für mich als Laie auch nachvollziehbar

    entejens: ich glaube, hier hast du Borg missverstanden. Er hat meine Erklärung gerade ja als nachvollziehbar bezeichnet. Insofern sehe ich hier keinen Grund, "nachzutreten".


    @Billy hat ebenso einfach erklärt, wie Du vorgehen mußt und dazu auch auf die Suchfunktion in diesem Forum verwiesen.

    Genau dies hat Borg bemängelt, weil er auch durch die Links nicht schlauer wurde.


    Ich würde mir wünschen, das es deine Vorredner schaffen auch auf eine Laienebene wechseln zu können

    Das sehe ich so, dass ich mit meinen zugegebenermaßen recht ausführlichen Antwort wohl doch die Regeln der einfachen Sprache beherzigt habe und damit für Laien verständlich war, was wohl die übrigen hier nach Ansicht von Borg nicht so ganz geschafft haben.


    Borg: es freut mich, dass ich helfen konnte.

    • Offizieller Beitrag

    Er hat meine Erklärung gerade ja als nachvollziehbar bezeichnet. Insofern sehe ich hier keinen Grund, "nachzutreten".

    Ich auch nicht. Ich fand Deine Erklärung auch super und ihr war nichts mehr hinzuzufügen. Das hält nicht jeder aus... :whistling: Wenn jemand meine Erklärung nicht nachvollziehen kann, dann kann ich damit leben. Der eine will es kurz und knapp haben (oder kann auch gar nicht mehr Text erfassen), der andere halt ausführlicher. Das ist nun mal nicht vorhersehbar. ;)