Getätigte Spenden mit Gegenleistung buchen

  • Hallo an alle,


    das Thema mit den Spenden ist ja schon oft beschrieben worden. Im Allegemeinen lässt sich auch nachvollziehen, dass Spenden Privatsache sind, doch nun habe ich einen "Sonderfall" und würde gerne eure Meinungen dazu hören.


    Der Veranstalter eines Personalforums - Vorträge zu verschiedenen Themen, genau zu meinem Geschäftsbereich - bat mich nach einer Veranstaltung - da ich Trainerin bin und das gehörte ja für meine geschäftlichen Zwecke benutzen könnte - eine Spende an seine Stiftung "Neue Perspektiven" zu überweisen. Die Veranstaltung habe ich ja so zusagen als Vortbildung genutzt. Also eine Leistung bekommen und dafür, so zu sagen, einen Obulus entrichtet.


    1. Ohne einen engen geschäftlichen Bezug hätte ich nie eine solche Veranstaltung besucht.
    2. Beim Besuch der Veranstaltung als OttoNormalverbrauchrin hätte der Veranstalter von mir nicht eine Spende verlagt.


    Wie würdet ihr das Buchen? ?(


    Für alle Vorschläge und Überlegungen bin ich sehr dankbar


    Blutige Anfängerin

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    • Offizieller Beitrag

    ... das Thema mit den Spenden ist ja schon oft beschrieben worden.

    eben

    ... doch nun habe ich einen "Sonderfall" ...

    nein

    1. Ohne einen engen geschäftlichen Bezug hätte ich nie eine solche Veranstaltung besucht.
    2. Beim Besuch der Veranstaltung als OttoNormalverbraucherin hätte der Veranstalter von mir nicht eine Spende verlagt.

    Das ist (fast) der Regelfall.

    Wie würdet ihr das Buchen?

    Wie immer. Der gesamte vereinnahmte Betrag ist der Einkommensteuer und ggf. auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Ausgabe ist als Privatentnahme zu erfassen und dann mit Spendenbescheinigung im Rahmen der privaten Einkommensteuer nach Maßgabe des EStG geltend machen.

  • Zitat von miwe4

    Die Ausgabe ist als Privatentnahme zu erfassen und dann mit Spendenbescheinigung im Rahmen der privaten Einkommensteuer nach Maßgabe des EStG geltend machen.

    Das verstehe ich, aber


    Zitat von miwe4

    Der gesamte vereinnahmte Betrag ist der Einkommensteuer und ggf. auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

    verstehe ich nicht. Welcher vereinnahmte Betrag? Ich habe doch kein Geld bekommen, oder ist hier der finanzielle Gegenwert gemeint?

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    • Offizieller Beitrag

    Welcher vereinnahmte Betrag? Ich habe doch kein Geld bekommen, oder ist hier der finanzielle Gegenwert gemeint?

    Selbstverständlich der finanzielle Wert der Gegenleistung (ggf. einschließlich Umsatzsteuer). Was hättest Du denn ansonsten "Spenden" können? Wobei natürlich eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung die Voraussetzung für den Spendenabzug im Rahmen der Sonderausgaben ist.

  • Zitat von miwe4

    Der gesamte vereinnahmte Betrag ist der Einkommensteuer und ggf. auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

    verstehe ich nicht. Welcher vereinnahmte Betrag? Ich habe doch kein Geld bekommen,

    ?( ich auch nicht :!:


    Dass dies der "Spendenempfänger" versteuern sollte (so es ein offizielle Veranstaltung war) ist klar......aber dass der Spender den gespendeten Betrag der USt. unterwerfen und versteuern muss, leuchtet mir ebensowenig ein.
    Gibt es da irgendwelche Nachweise/Paragraphen zum nachlesen im §§-dschungel?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es so verstanden, dass der TE einen Vortrag gehalten hat und somit eine Leistung erbracht hat. Kann man doch aus meiner Antwort so auch zweifelsfrei schließen (Leistung <-> Gegenleistung).


    An der Zuordnung der Ausgabe als Spende gibt es so oder so nichts du deuteln.

  • Der Veranstalter eines Personalforums -....- bat mich nach einer Veranstaltung - - eine Spende an seine Stiftung ......zu überweisen. Die Veranstaltung habe ich ja so zusagen als Vortbildung genutzt. Also eine Leistung bekommen und dafür, so zu sagen, einen Obulus entrichtet.

    okay ...zwar nicht zufriedenstellend....zumal diese Antwort für noch mehr Verwirrung sorgte.

    Zitat von miwe4

    Selbstverständlich der finanzielle Wert der Gegenleistung (ggf. einschließlich Umsatzsteuer). Was hättest Du denn ansonsten "Spenden" können? Wobei natürlich eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung die Voraussetzung für den Spendenabzug im Rahmen der Sonderausgaben ist.

    Die "...Anfängerin" hat eben eine Spende geleistet und wollte/will den Betrag EkSt.-mindernd (evtl. als Betriebsausgabe) ansetzen.
    vllt. wurde sie von dem Veranstalter dahingehend auch etwas überfahren.
    Mit "Seriosität" hat dieses Verhalten wenig gemein. Wenn der Veranstalter wahrscheinlich nicht berechtigt ist eine steuermindernde Zuwendungsbestätigung auszustellen, hätte er eben offiziell "Eintritt" gegen Quittung erheben sollen.



    Nachtrag:

    Wie würdet ihr das Buchen?

    im Steuersparbuchmodul EÜR gibt es einige Möglichkeiten.
    (Wenn es kein wirtschaftlich ruinöser Betrag war, gibt es das Konto: aus Erfahrung wird man klug)

  • Es wird ja nur noch verwirrender. Also, ich habe als Teilehmerin und nicht als Referentin eine Veranstaltung besucht. Und danach 25 € als Spende überwiesen, wofür ich auch eine Spendenquittung bekommen habe.


    Dies würde ich im SKR 03 so buchen:


    Im Soll: 2383 Zuwendungen, Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke / an 1200 Bank im Haben


    Zitat von miwe4

    Selbstverständlich der finanzielle Wert der Gegenleistung (ggf. einschließlich Umsatzsteuer).

    Habe ich durch den Besuch der Veranstaltung nun noch eine Buchung zu tätigen? Und wie lautet die dann? Das eine Konto müsste ja dann 4945 Fortbildung sein und wie heißt das Gegenkonto?

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  • Moin,


    so wie es sich nun darstellt: als lediglich "Teilnehmerin" würde ich die Kosten den Fortbildung zuordnen, da ja es ja dem Wesen der "Spende" nicht wirklich entspricht ^^ also nur eine Buchung mit dem Gegenkonto "Bank" (sofern vom Firmenkonto überwiesen)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Zitat von maulwurf23

    so wie es sich nun darstellt: als lediglich "Teilnehmerin" würde ich die Kosten den Fortbildung zuordnen, da ja es ja dem Wesen der "Spende" nicht wirklich entspricht also nur eine Buchung mit dem Gegenkonto "Bank" (sofern vom Firmenkonto überwiesen)

    Und die Spendenquittung entworgen? Aber die Überweisung ging an eine Stiftung?

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    • Offizieller Beitrag

    so wie es sich nun darstellt: als lediglich "Teilnehmerin" würde ich die Kosten den Fortbildung zuordnen, da ja es ja dem Wesen der "Spende" nicht wirklich entspricht also nur eine Buchung mit dem Gegenkonto "Bank" (sofern vom Firmenkonto überwiesen)

    Und die Spendenquittung entworgen? Aber die Überweisung ging an eine Stiftung?

    Ihr begebt Euch gerade in den Bereich einer Steuerverkürzung bzw. deren Anleitung dazu. Muss ich den Thread schließen?


    Der Vortrag war zweifelsfrei kostenfrei. Da lässt sich nun einmal nichts dran "drehen". Man kann sich auch wegen Peanuts in Bedrängnis begeben.

  • Ihr begebt Euch gerade in den Bereich einer Steuerverkürzung bzw. deren Anleitung dazu. Muss ich den Thread schließen?

    man (Du) kanns auch übertreiben.....


    Die @Blutige Anfängerin hat eine Spendenquittung einer anerkannten Stiftung.
    Selbst wenn sie den gespendeten Betrag nicht als Geschäftsausgabe bucht, kann sie ihn immer noch in der EkSteu.-erklärung unter "Sonderausgaben -> Spenden u.Mitgliedsbeiträge -> Zuwendungen ....eintragen/geltend machen.


    (bei Parteispenden geht das auch...und sie bräuchte nicht mal "gute Freunde verraten")

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

    • Offizieller Beitrag

    Selbst wenn sie den gespendeten Betrag nicht als Geschäftsausgabe bucht, kann sie ihn immer noch in der EkSteu.-erklärung unter "Sonderausgaben -> Spenden u.Mitgliedsbeiträge -> Zuwendungen ....eintragen/geltend machen.

    Darum geht es aber doch nicht. Und das geht auch nur, wenn kein ausschließlich beruflich/betrieblich genutztes Konto vorliegt.

    Mangels objektiver Kenntnis würde ich einen solchen Vorwurf nicht machen...und auch einen Versuchs des "Steuerbetrugs" in dieser Größenordnung nicht befürchten ..

    Wieso mangels objektiver Kenntnis? Wir kennen den Sachverhalt und aus Deinem unnötigen "Tipp" ist die TE auf diese absurde Idee gekommen.

    Und die Spendenquittung entsorgen?

    Wohlwissend, dass das FA nicht blind ist.

    Aber die Überweisung ging an eine Stiftung?


    Und man sollte Bedenken, dass der Tatbestand einer Steuerverkürzung unabhängig von dem verkürzten Betrag ist. Dessen Höhe spielt lediglich für die strafrechtliche Würdigung der Steuerverkürzung eine Rolle. Und einen Warnschuss vor den Bug gibt es auf jeden Fall. Und dies mit der Konsequenz, dass man auf dem Schirm ist und beim nächsten Mal auf jeden Fall dran ist. Mal ganz abgesehen von künftigen eingehenderen Prüfungen. Und nicht selten waren so vermeintlich geringe Ansätze der Anlass für größere Ergebnisse.


    Und im Übrigen lesen auch andere User diesen Thread und entsprechende "Ratschläge".

  • Oh, ich glaube, das ganze geht immer mehr in die falsche Richtung. Weder will ich eine Steuer verkürzen, noch will ich wegen Pianuts nerven. Mein Zeil ist eine ordentliche Buchhaltung und da habe ich nun mal den Beleg und eine Zahlung vom Geschäftskonto. Im Übrigen finde ich Vermutungen, ob der Veranstalter berechtigt ist eine steuermindernde Zuwendungsbestätigung auszustellen oder nicht wenig hilfreich. Vor allem stand auch das in meinem ersten Beitrag zu dem Thema, dass der Veranstalter Personaldienstleister ist und eine Stiftung hat, was ihn durchaus dazu berechtigt.


    Zitat von Blutige Anfängerin

    1. Ohne einen engen geschäftlichen Bezug hätte ich nie eine solche Veranstaltung besucht.

    Uhrsprünglich wollte ich doch nur wissen, ob ich auch auf das Konto Fortbildung - im Soll, schließlich war es im Verglich zu einem Seminar ein finanzieller Vorteil - etwas buchen muss oder nicht, daher der geschäftliche Bezug und die oben aufgeführten Kommentare.



    Zitat von Blutige Anfängerin

    Und die Spendenquittung entworgen? Aber die Überweisung ging an eine Stiftung?

    Da fehlte vielleicht noch das Ausrufezeichen. Müsste doch jedem, der Buchhaltung macht, klar sein, dass solche Fragen nicht ernst gemeint sein können.



    Entnehme ich nun aus den ganzen Kommentaren richtig, dass ich - wie schon vor vielen Beiträgen vermutet - lediglich zu buchen habe?


    Zitat von Blutige Anfängerin


    Im Soll: 2383 Zuwendungen, Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke / an 1200 Bank im Haben

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  • @ miwe: ""Nicht objektiv" deshalb, weil man aufgrund einer subjektiven Schilderung evtl. nicht alle Fakten kennt; vielleicht gab es für die 25 € ein paar schöne bunte Flyer der Veranstaltung..


    Aber egal. Offensichtlich habe ich naiver weise die - Deiner Meinung nach - unlautere Absicht nicht erkannt; mir dazu aber Vorsatz zu unterstellen, finde ich ziemlich unpassend.


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    @ miwe: ""Nicht objektiv" deshalb, weil man aufgrund einer subjektiven Schilderung evtl. nicht alle Fakten kennt; vielleicht gab es für die 25 € ein paar schöne bunte Flyer der Veranstaltung..

    Das spielt dabei überhaupt keine Rolle Und den Ablauf hat die TE absolut nachvollziehbar dargestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Da fehlte vielleicht noch das Ausrufezeichen. Müsste doch jedem, der Buchhaltung macht, klar sein, dass solche Fragen nicht ernst gemeint sein können.

    Sorry, das kann man daraus leider wirklich nicht ersehen.


    Entnehme ich nun aus den ganzen Kommentaren richtig, dass ich - wie schon vor vielen Beiträgen vermutet - lediglich zu buchen habe?

    So hat es doch maxi_floor beschrieben. Kannst m.E. auch einfach eine entsprechende Privatentnahme buchen.


    Übrigens über erweiterte Forumssuche; ähnliches Thema zu anderer Buhl-Software: Wie verbuche ich als Firma eine Spende an eine Stiftung ???