Rechnung nachträglich korrigieren

  • Huhu,


    wie korrigiert man eine Rechnung aus 2015 nachträglich korrekt? Darf man sie einfach ändern und dann dem Empfänger mit Vermerk nochmal zusenden? Oder muss man sie umständlich stornieren und neu schreiben? An dem Rechnungsbetrag ändert sich nichts und die Rechnung wurde auch beglichen. Da es aber eine Lieferung in die Schweiz war, hätte der Satz mit den Erlösen aus einem Drittland und Steuerschuldnerschaft drinstehen müssen.
    Wie mache ich das am besten?


    Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
    Mia

  • Moin Mia,


    wie war denn die ursprüngliche Rechnung ausgestellt? Die Lieferung in die Schweiz als Drittland ist ein Export und USt-frei, hat mit der "Umkehr der Steuerschuldnerschaft" (Reverse Charge) eigentlich nichts zu tun, da keine innergemeinschaftliche Lieferung (EU) ...


    Also doch eher ein Storno und Neuberechnung , auch wegen der ggf. abweichenden Buchungskonten für die USt-VA... ;)


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Danke für Deine Antwort! Ich fürchte, dass Du Recht hast.


    Ich hatte die Rechnung im September letzten Jahres gestellt und falsch verbucht. Der Fehler war mir leider erst jetzt aufgefallen, weil bei der Umsatzsteuererklärung ein Fehler ausgegeben wurde (Ausschnitt):
    "<Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).</Text>"


    Wenn ich nun die Rechnung stoniere, kann ich dann als Hinweis in die Gutschrift schreiben, dass die Rechnung aufgrund falscher Verbuchung storniert wird? Und wird der Fehler dann in der Umsatzsteuererklärung verschwinden?
    Ich werde das Geld ja nicht zurückerstatten und auch keine neue Einnahme mit der neuen Rechnung verbinden können. Wie gehe ich da vor?


    Danke, danke, für eure Hilfe!


    P.S. Die neue Rechnung werde ich so schreiben:
    Wie Angebot & Rechnung ohne MwSt schreiben?

  • Moin Mia,


    dann war die Rechnung vorher auf "Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. §19.." gebucht? Dann müsste die Fehlermeldung beim Storno/Neuberechnung verschwinden..


    Beim Storno musst Du nicht unbedingt einen Grund angeben, vermeidet aber evtl. Rückfragen, ich würde den Text dabei immer recht allgemein halten ;)


    Und wie gesagt, wenn es sich tatsächlich um eine Warenlieferung gehandelt hat, unterliegt diese m. E. nicht dem Reverse Charge-Verfahren, sondern ist als Ausfuhrlieferung von der USt befreit.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo !


    Es gibt im Umsatzsteuergesetz klare Regelungen, wie mit einer falschen Rechnung zu verfahren ist. § 17 UStG !!, wenn ich es richtig verstanden habe, war die Rechnung mit Ust ausgestellt, es handelt sich aber um eine steuerfreie Ausfuhr gemäß § 4 i.V.m. § 6 Ustg ? Das hat mit Reverse Charge nichts zu tun ( 13 b Ustg ) . Da sich die Bemessunggrundlage in diesem Fall ändert ist gemäß § 17 Abs. 1 S.1 UstG die Rechnung zu berichtigen. Gemäß S. 7 ist die Berichtigung für den Zeitraum vorzunehmen , in dem die Änderung eingetreten ist, d.h. * jetzt * Nach § 14 c Abs. 2 Ustg schuldet der Rechnungssaussteller die Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis . Allerdings müsste dies beim Finanzamt beantragt werden § 14 c Abs. 2 S 5 UStG , da immer geprüft werden muss, ob das Steueraufkommen nicht gefährdet ist, da sich ja der Rechnungsempfänger hätte die Vorsteuer ziehen können, ohne das die Umsatzsteuer abgeführt würde. Auf der Umsatzsteuererklärung/Voranmeldung müsste es nach der Buchung in die ensprechende Spalte gebucht werden : Vorraussetzung : es werden die richtigen Konten angesprochen : KZ 69 in der Voranmeldung und Konto 1783 für die Umsatzsteuer im SKR 03


    Viele Grüße

  • Moinsen Maulwurf,


    das war ein Fotoverkauf in digitaler Form per Mail verschickt. Trotzdem nicht Reverse Charge-Verfahren? Ich bin verwirrt. :S


    P.S. Habe gerade festgestellt, dass ich die Angabe "Steuerfreie Umsätze" an der falschen Stelle gesetzt hatte ...

    Hallo !


    Bist du Kleinunternehmer gemäß § 19 USTG oder Regelbesteuerer ?

    • Offizieller Beitrag

    wenn ich es richtig verstanden habe, war die Rechnung mit Ust ausgestellt

    Ich hatte die Rechnung im September letzten Jahres gestellt und falsch verbucht. Der Fehler war mir leider erst jetzt aufgefallen, weil bei der Umsatzsteuererklärung ein Fehler ausgegeben wurde (Ausschnitt):
    "<Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu

    Hallo Steuerexpertin,
    nein die RG wurde nicht mit USt ausgestellt. Das kann ich aus der Fehlermeldung herauslesen. Es wurde Netto ausgestellt, aber versäumt, den Grund der Buchung bewußt auszuwählen. Dann wird auf Kleinunternehmer programmseitig automatisch gebucht, solange nicht die Netto Gründe vordefiniert wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Hier bei der Zeile 1 (!)Positionen steht dein Artikel.
    Dementsprechend ist entscheidend, was rechts davon als Buchungskategorie steht.


    Dort bei (1) hättest Du dein abweichende Erlöskonto auswählen sollen.


    Überall wo 0 Positionen steht ist völlig ohne Belang was Du da hinterher einstellst. Weil ja da keine = null Positionen aufgestellt wurden.

  • Hallo Samm,


    ja, den Fehler mit den 0 Positionen hatte ich inzwischen auch bemerkt (hatte ich oben geschrieben).
    Bei Fotos ist es eine Einräumung von Nutzungsrechten und die wird mit 7% besteuert, wenn ich nicht falsch liege, aber da bin ich mir eigentlich sicher.


    Ich wollte Dich trotzdem gerne nochmal fragen, ob das, was Du hier beschrieben hattest, nicht eigentlich richtig wäre?
    Wie Angebot & Rechnung ohne MwSt schreiben?

  • Hallo !


    Ich kann dir nicht sagen, ob das richtig oder falsch ist, was SAMM schreibt, da ich mit der eigentlichen Rechnungserstellung nichts zu tun habe. Ich weiß nur, wie man letztendlich die Verbuchung für das Finanzamt vornimmt. Ich hatte dir ja schon geschrieben, dass § 13 b keine Anwendung findet. Ich gehe davon aus, dass deine Rechnung an eine Privatperson geschickt wurde. Netto, wie ihr gesagt habt. D.h. es ist nur der falsche Satz drunter. Ich würde die Rechnung stornieren und neu erstellen, dann abheften. Vorraussetzung sie ist auf steuerfreie Ausfuhr gebucht. Wo hast du sie 2015 hingebucht ?


    VG

  • Hallo Steuerexpertin,


    nein, die Nutzungsrechte wurden nicht einer Privatperson eingeräumt, sondern einer Buchbinderei.
    2015 hatte ich sie komplett falsch verbucht (wie SAMM auch schon anmerkte) ohne Mehrwertsteuer, weswegen sie standardmäßig als Einnahmen eines Kleinunternehmers verbucht wurden.
    Beabsichtigt war allerdings Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG offen, wobei ich nicht sicher bin, ob das richtig wäre, oder das, was SAMM in dem vorher verlinkten Thread beschreibt.

  • Moin Mia,


    das von Dir genannte Kto. betrifft m. W. doch Lieferungen.


    Du führst aber eine "sonstige Leistung" aus, da finde ich das Kto.8338 (Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbar) passender ;)


    Der Eintrag in der USt-VA erfolgt dann im Feld 21/Zeile 41.


    Gruss
    Maulwurf


    Nachtrag: ich sehe grade, dieses Kto. war ja schön rot umrandet, bereits von SAMM im Link genannt - ja, ja, wer lesen kann.... :D

    • Offizieller Beitrag
    • Feld USTVA KZ 21 denke ich, ist für Konto 8338 nicht richtig.

    Da es aber eine Lieferung in die Schweiz war, hätte der Satz mit den Erlösen aus einem Drittland und Steuerschuldnerschaft drinstehen müssen.

    Okay



    Trotzdem nicht Reverse Charge-Verfahren? Ich bin verwirrt.

    No! Da verwechselst Du was: Aufklärung siehe Maulwurf:

    Die Lieferung in die Schweiz als Drittland ist ein Export und USt-frei, hat mit der "Umkehr der Steuerschuldnerschaft" (Reverse Charge) eigentlich nichts zu tun


    Es heist bei BUHL Mein Büro unter 8338 erklärend auf der Rechnung: Diese Rechnung enthält Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen und im Inland nicht steuerbare Umsätze. Es liegt eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vor.


    Kann in meinem Post Wie Angebot & Rechnung ohne MwSt schreiben? nichts falsches erkennen. Es beschreibt ja das technische Vorgehen.


    Wegen Bedeutung bezüglich Lieferung, Sonstige Leistung, und Leistungsort bei Privat / Geschäft musst Du dir selbst Klarheit verschaffen oder Deinen Fall mit einem Experten besprechen, so dass dir hier die Experten zur Seite stehen können.

  • Moin SAMM,


    ich hab' mich auf Dein Bild "Drittland" bezogen, dort ist dieses Konto markiert ("Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen.."), hat dort allerdings die Nr. 8024 - die wiederum in meinem Konteplan fehlt :S


    Gruss
    Maulwurf