Rechnung nachträglich korrigieren

  • Hallo und einen sehr verspäteten Dank nochmals für eure Antworten.
    Aufgrund von Krankheit musste ich die Deadline für den Abgabetermin beim Finanzamt verlängern und bin nun endlich dabei alles fertigzumachen.


    Ich habe noch zwei Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.


    1. Wenn ich die Rechnung storniere und neu erstelle (korrigiert), dann befindet sich die falsche Rechnung ja trotzdem noch im System und wenn ich die Umsatzsteuererklärung versenden will, bekomme ich dieselben Fehlermeldungen. Habt ihr eine Idee, was ich da tun kann?
    Zur Erinnerung, ich hatte eine Nettorechnung erstellt, da der Kunde in der Schweiz lebt, aber vergessen die richtige Kategorie anzugeben, so dass das Programm mich als Kleinunternehmer behandelt hat, der ich aber nicht bin.


    2. Wenn ich die Rechnugn storniere und neu erstelle, erwartet das Programm ja von mir, dass ich einen Zahlungsausgang und einen Zahlungseingang verbuche, was ja aber nicht sein muss, da der Betrag derselbe ist und ich dem Kunden keine extra Mühe machen will. Erledige ich das dann einfach über das Verrechnungskonto und tue nur so als hätte ich eine Ausgabe und Einnahme?


    Hoffe, ich nerve nicht zu sehr und ihr könnt mir nochmal helfen. :(

    • Offizieller Beitrag

    1. Wenn ich die Rechnung storniere und neu erstelle (korrigiert), dann befindet sich die falsche Rechnung ja trotzdem noch im System und wenn ich die Umsatzsteuererklärung versenden will, bekomme ich dieselben Fehlermeldungen. Habt ihr eine Idee, was ich da tun kann?
    Zur Erinnerung, ich hatte eine Nettorechnung erstellt, da der Kunde in der Schweiz lebt, aber vergessen die richtige Kategorie anzugeben, so dass das Programm mich als Kleinunternehmer behandelt hat, der ich aber nicht bin.

    Wenn dieselbe Fehlermeldung auftaucht, musst Du allein das Buchungskonto korrigieren. Die Position in der Rechnung ist doch betragsmässig gleich geblieben. Da gehört dann kein Storno hin. Selbst wenn die Beträge unterschiedlich sein sollten, mußt Du zuerst die Zuordnung zum Konto ändern. Sonst verschwindet wohl die Fehlermeldung nie.

    2. Wenn ich die Rechnugn storniere und neu erstelle, erwartet das Programm ja von mir, dass ich einen Zahlungsausgang und einen Zahlungseingang verbuche, was ja aber nicht sein muss, da der Betrag derselbe ist und ich dem Kunden keine extra Mühe machen will. Erledige ich das dann einfach über das Verrechnungskonto und tue nur so als hätte ich eine Ausgabe und Einnahme?

    Beim Stornieren werden die Rechnung und die Stornorechnung über das Verrechnungskonto bezahlt.


    Mache Dir mal klar, wenn das Kleinunternehmerkonto gebucht wird und du der Regelbesteuerung unterliegst, kommt der Steuerprüfer vorbei. Du hast eine Buchung zu korrigieren und nicht eine Stornierung vorzunehmen.

  • Moin,


    zur ersten Frage: kann es nicht daran liegen, dass bei dem Storno das falsche Buchungskonto angegeben war (welches eigentlich richtig ist) :wacko: :)


    Soll heißen: ursprüngliche Rg. wurde falsch auf "Erlöse Kleinunternehmer" gebucht, Storno und Neuberechnung mit dem korrekten Erlöskonto - damit heben sich Storno und neue Rg. auf und der Erlös steht weiter " beim Kleinunternehmer "..


    Richtig wäre es doch, beim Storno wieder das falsche Kleinunternehmer- Konto zu nehmen, das wäre dann +/- 0..


    Ich hoffe, Ihr versteht mich :)

  • @maulwurf23
    Nein, das hat leider auch nicht funktioniert. Die Rechnungen und die Gutschrift erscheinen ja auch in unterschiedlichen Jahren. Deshalb stehen die ursprüngliche Rechnung und die Gutschrift (Storno) bei der Umsatzsteuererklärung wohl auch nicht miteinander im Zusammenhang, aber logischer erscheint mir doch Samms Erklärung.


    @SAMM
    Ich dachte, dass ich die Rechnung nachträglich gar nicht mehr ändern darf. ?(
    Ich würde dann jetzt also so vorgehen:
    1. Den Kunden aufrufen -> beim Reiter "Konditionen" ein Häkchen bei "Dieser Kunde bekommt eine Netto-Rechnung" setzen (hatte ich ja schon) und beim Reiter "Vorgabewerte" unten bei allen MwSt.-Sätzen die Konten auf 8024 setzen.
    2. Die fehlerhafte Rechnung aufrufen, "Bearbeitung freigeben", die erste Warnung ignorieren, die zweite Warnung ignorieren, den Reiter "Erweitert" aufrufen, runterscrollen und dort dann die Erlöskonten auf "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen" stellen.


    Richtig? :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    Technisch korrekt ist sowohl 1. als auch 2. unabhängig voneinander. Ist 1. gesetzt, reicht das und dann ist 2. nicht mehr nötig.
    8024 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen
    wird umgebucht auf
    8338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
    (Position 45 (!) USTVA)

    Du führst aber eine "sonstige Leistung" aus, da finde ich das Kto.8338 (Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbar) passender


    Der Eintrag in der USt-VA erfolgt dann im Feld 21/Zeile 41.

    Maulwurf: Der Eintrag in der USt-VA erfolgt dann im Feld 21/Zeile 41. Siehe bitte oben.

  • Hallo @SAMM,


    pardon, mir war nicht bewusst, dass es einen Unterschied zwischen "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen" und "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze" gibt. Kannst Du mir den erklären? Liegt der Fehler daran? Dann werde ich das Konto wohl noch freischalten müssen, richtig?


    Hier noch die Screens:

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt ist es richtig!
    Eine der beiden in den Bild 1 und 2 Voreinstellungen reicht. Schliesslich reicht auch Zeile drei, dort wo mit (1 (!) Positionen) auch ein Artikel erst buchbar wird. Wo null wird nichts gebucht.

  • Hallo @SAMM,


    danke für Deine Antwort, aber so weit war ich ja schon. So wie auf meinen Screenshots zu sehen hatte ich es ja eingestellt, aber trotzdem ist die Zeile 45 in der Umsatzsteuererklärung leer. :(
    Gibt es denn einen Unterschied zwischen "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen" und "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze" ?


    Muss ich vielleicht doch Konto 8338 anstatt Konto 8024 wählen? Macht das einen Unterschied?


    Ich bin verwirrt. :S


    Nachtrag: Immerhin bekomme ich bei der Generierung der Umsatzsteuererklärung keinen Fehler mehr ausgegeben, aber die Zeile 45 ist wie gesagt immer noch leer.

    • Offizieller Beitrag

    NEIN. Du mußt nur noch einen Zahlungseingang zur Rechnung ausführen. Dann wird von 8024 auf 8338 umgebucht und dann wird das Feld 45 befüllt. "Offen" heisst es ist noch nicht bezahlt und wird zwischenzeitlich auf ein internes Zwischenkonto gebucht.


    Du musst in der UST-Voranmeldung von 2015 suchen - zum Bezahldatum!

  • Wie soll ich einen Zahlungseingang zur Rechnugn ausführen? Die Rechnung wurde doch bereits bezahlt und der Zahlungseingang auch verbucht. Auch unter "Rechnungen" erscheint die Rechnung noch als bezahlt.
    Was genau muss ich tun? Pardon, das überfordert mich ...

  • Ja, da wird der Posten angezeigt. ^^
    Ich Dussel hatte unter "Position 45" die "Zeile 45" und nicht das "Feld 45" verstanden ...
    Muss ich die alte USTA (2. Quartal 2015) nochmal neu generieren und die korrigierte Version zum Finanzamt schicken?


    Danke nochmal, @SAMM, für Deine unermüdliche und vor allem unerschütterliche Hilfsbereitschaft bei so Nichtscheckern wie mir! <3