Teile vom Steuerberater in die vorausgefüllte Steuererklärung übernehmen

  • Hallo,


    ich lasse alles was mit Vermietung und der Immobilie zusammenhängt vom Steuerberater machen. Von dem bekomme ich die ausgefüllten Formulare + Anlagen. Wie mache ich dann die Steuererklärung, wenn ich den Rest (per vorausgefüllter Steuererklärung) selbst machen will?


    Danke

  • Wie mache ich dann die Steuererklärung,

    Wird Dir wahrscheinlich nicht viel weiter helfen:


    1.) Die Zahlen vom Steuerberater *händisch* also selbst in Deine vorausgefüllte Erklärung eingeben/übernehmen
    2.) Den Steuerberater die ganze Erklärung machen lassen.


    Eine "Import"-möglichkeit wird es nicht geben, bzw. finde ich nicht

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon oft hier im Forum besprochen: Erst Datenübernahme aus dem Vorjahr machen, dann Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung, dann alles prüfen und ggf. bereinigen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon oft hier im Forum besprochen: Erst Datenübernahme aus dem Vorjahr machen, dann Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung, dann alles prüfen und ggf. bereinigen.

    Na ja, das Problem des TEs ist, daß wenn ich ihn richtig verstanden habe, sein Steuerberater nur einen Teil der Steuererklärung macht und ihm das letztendlich nun ausdruckt. Aber das kann er dann meines Wissens nach (wie es auch maxi_floor schon schrieb), nur die Steuererklärung im Programm komplett neu erstellen (und beginnt da am besten wie von Dir beschrieben) und dann muß er die Zuarbeit des Steuerberaters in Papierform manuell ins Programm eintragen, denn einen Teilimport für Vermietung und der Immobilie gibt es meines Wissens nach nicht, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, das Problem des TEs ist, daß wenn ich ihn richtig verstanden habe, sein Steuerberater nur einen Teil der Steuererklärung macht und ihm das letztendlich nun ausdruckt. ... denn einen Teilimport für Vermietung und der Immobilie gibt es meines Wissens nach nicht, oder?

    Deshalb sagte ich doch extra, dass er eine Datenübernahme machen soll (natürlich nur, wenn er ein mit entsprechender Software erstelltes Vorjahr hat und mit den gegebenen Vorjahresdaten), dann einen Belegabruf machen soll und dann klassisch prüfen/bereinigen/löschen/ergänzen soll (eben ggf. auch V+ etc.).

  • Danke für die Hilfe soweit. Nein, ich kann keine Übernahme vom Vorjahr machen, da es dieses Jahr das erste Mal ist. Ich muss also die Anlage "V" vom Steuerberater eingeben, weiß aber nicht wie das geht. Wie schaltet man auf Formularbasierte Eingabe um?