Fahrten zur Arbeit mit Firmenwagen

  • Moin,


    ich habe folgende Situation:
    Für meinen Firmenwagen muss ich für Fahrten zur Arbeit einen geltwerter Vorteil versteuern. In der Steuererklärung kann ich theoretisch diese Fahrten wieder absetzten und einen Teil der Kosten zurückbekommen.


    Nun bin ich jedoch häufig (ca. 10 Tage/Monat) auf Dienstreise und fahre somit nicht zu meiner Arbeitsstelle. Dennoch muss ich für 20 Arbeitstage/Monat den geltwerten Vorteil bezahlen.


    Lässt sich diese Differenz vermeiden? Oder kann ich trotzdem pauschal für 20 Tage/Monat Fahrten zur Arbeit absetzen ?


    Besten Dank für euer Einschätzung!
    René

  • Hallo Renè, der Monat hat x Arbeitstage, davon fahren Sie evtl. an 10 Tagen zu Ihrer normalen Arbeitsstelle und diese 10 Tage/Monat werden ganz normal mit der Entfernungspauschale angegeben. Die restlichen 10 Tage rechnen Sie als Dienstreise mit den dazugehörigen Entfernungspauschalen ab. Vergessen Sie nicht die Verpflegungsmehraufwendungen und sonstigen Kosten, die bei einer Dienstreise entstehen.
    Wenn Sie unterschiedliche Dienstreiseziele haben, "freut" sich der Sachbearbeiter vom Finanzamt besonders, wenn Sie dafür eine formlose Aufstellung machen und alle Reiseziele (wann, wo, Anzahl km) auflisten.
    Gruß Brigitte

  • Hallo Brigitte,


    besten Dank für die schnelle Antwort. Leider ist mir der Sachverhalt noch nicht ganz klar.


    1) Ich bezahle für die Nutzung meines Firmenwagens einen Betrag für die täglichen Fahrten zur Arbeit (Mit Betrag meine ich den geldwerten Vorteil, den ich versteuern muss.) Das sind 0,03% des Fahrzeugneuwerts pro Kilometer und pro Arbeitstag (ca. 20 Tage im Monat). Fahre ich in diesen 20 Tagen aber nur 10 mal tatsächlich zu meinem Büro, kann ich auch nur 10 Tage abrechnen. Klar..


    2) An den übrigen Tagen bin ich auf Dienstreise (meist mit dem Firmenwagen). Da die Firma sämtliche Fahrzeugkosten übernimmt, werden für diese Dienstreisen lediglich die Verpflegungsmehraufwendungen an mich bezahlt. Eine Entfernungspauschale wird dann natürlich nicht berücksichtigt.


    Somit bekomt der Fiskus aber trotzdem Geld von mir für Fahrten zur Arbeit, die gar nicht stattfinden! Ich bezahle den geldwerten Vorteil ja auch an Tagen, an denen ich nicht ins Büro fahre. Kann ich diese Kosten noch irgendwo steuerlich geltend machen?


    Es ist sicherlich eine verwirrende Situation aber ich hoffe sie ist jezt etwas deutlicher beschrieben.


    Schöne Grüße,
    René

  • Hallo Renè, ich versuche es mal ausführlich zu erklären.
    Stellt d. Fa. ihrem AN ein Fahrzeug zur Verfügung, das er auch für Privatfahrten und Fahrten zw.Wohnung und Arbeitsstätte verwenden darf, dann ist der geldwerte Vorteil vom AN zu versteuern, das ist klar.Für Privatfahrten ist pro Monat aber nur 1% des Listen(neu)preises des Fahrzeugs(inkl.Umsatzsteuer) dem Monatslohn hinzuzurechnen.Für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte beträgt der geldwerte Vorteil zusätzlich 0,03% des Listenpreises je Entfernungs-km pro Monat. Davon werden bei d.Einkommensteuerveranlagung noch d. Werbungskosten f. Fahrten zw.Wohnung + Arbeitsstätte mit d.Entfernungspauschale von 0,36 EUR für d. ersten 10km und 0,40 EUR f. jeden weiteren Entfernungs-km abgezogen.


    Beispiel:
    ein AN fährt tgl. mit einem Firmenwagen zu seiner 30km entfernt liegenden Arbeitsstätte.Für d.private Nutzung d.Firmenwagens leistet d.AN eine Zuzahlung v. mtl. 150 EUR. Der AN hat als geldwerten Vorteil zu versteuern:
    Für Privatfahrten
    Listenpreis d.Dienstwagens z.B. 20000 EUR
    davon 12%=geldwerter Vorteil(Jahresbetrag) 2400 EUR
    Für Fahrten zw.Wohng.+Arbeitsstätte
    Geldwerter Vorteil mtl.0,03% v.20000 EUR=6 EUR pro Entfernungs-km
    Insgesamt zu versteuern(Jahresbetrag):
    0,03% v.20000 EUR=6 EUR x 30km x 12 Mon.= 2160 EUR

  • Fortsetzung:


    Insgesamt zu versteuern (2400 EUR+ 2160 EUR) = 4560 EUR
    ./. Zuzahlung (150 EUR x 12 Mon.) = 1800 EUR
    v.AG über d.LSt-Karte zu versteuern (Jahresbetrag) = 2760 EUR = Monatsbetrag 1/12 = 230 EUR


    In der Einkommensteuererklärung kann d. AN seine tatsächlichen Fahrten als Werbungskosten geltend machen:
    z.B.:10km x 0,36 EUR + 20km x 0,40 EUR=11,60 EUR x 230 AT = 2668 EUR.


    Behinderte können andere Pauschalen ansetzen.


    Also,d.h. im Programm ganz normal die Anzahl d.Fahrten und km zur Arbeitsstelle eintragen, analog ist mit den Dienstreisen zu verfahren. In Ihrem Monatsgehalt ist bereits alles andere verrechnet.


    Gruß Brigitte

  • Hallo Brigitte,
    da ich ähnliche Fragen wie Rene habe, nochmals zur Verständigung:
    Für Dienstreisen, die eigentlich vom AG schon bezahlt wurden (analog Punkt 2 von Rene), will uns das FA Geld "zurückerstatten"? Falls Ja, müssten dann nicht die Tage mit Wohnung-Arbeitstätte abgezogen werden, sprich wie in Renes Fall 115 Tage Wohnung-Arbeitsstätte und 115 Tage Dienstreise. Ich glaube, die wenigsten Dienstreisenden reichen nochmal ihr DR beim FA ein. Entweder weil Sie es nicht wissen o. es nicht geht.
    Vielleicht kannst Du uns bitte hierzu nochmal helfen.
    mfg Gerd

  • Wer einen Firmenwagen von seinem AG erhält, bekommt eine "Gehaltserhöhung".Berechnungsschema erfolgt s.oben in meinem vorherigen Beitrag.1% d.Fahrzeuglistenneupreises f.Privatfahrten + 0,03% f.Fahrten zw.Wohng. + Arbeitsstätte ./. WK werden versteuert (s.Gehaltsabrechnung).Jeder AN hat dadurch d.Möglichkeit,seine Fahrten mit Firmenfahrzeug zw.Wohng.+ Arbeitsstätte mit den Pauschalen in d. ESt-E abzurechnen. Bei DR wird jeder dienstl.gef.Km mit 0,30 EUR aus Steuersicht gerechnet.
    Ich persönlich rechne lt.Reisekostengesetz jeden dienstl.gef. Km mit 0,22 EUR bei meinem AG ab.Die Differenz 0,08 EUR gebe ich f.jed.gef.Km in meiner Steuererklärung in der Reisekostenabrechnung an.Das ist abhängig, wie jeder seine Reisekosten beim AG abrechnet,also beim AG nachfragen!
    "AG-Gesetze" und Steuergesetze sind wie Tag und Nacht!
    Gruß Brigitte

  • Tja, (leider) gibt es bei mir nur Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, gefahrene Km interessieren nicht. Da ich, ebenso wie Rene (habe ich so verstanden), keine gef. Km abrechne bzw. abrechnen kann, werden wir hier wohl auch keine DR-Km beim FA einreichen können.
    Vielen Dank für die Infos.
    mfg Gerd

  • Fragen Sie sicherhalthalber noch mal in Ihrer Firma in der Lohnbuchhaltung o.ä. nach, falls Ihr "Gehaltszettel" darüber keine Auskunft gibt.
    Wieso gibt es bei Ihnen nur Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten?
    Zu einer DR gehört doch viel mehr.
    Gruß Brigitte

  • Hallo !


    Tatsächlich scheint es ja bei vielen AN so zu sein, dass die Betriebskosten des Firmenwagens direkt von dem AG übernommen werden (Tankkarte, Servicevertrag usw.). Das Problem mit dem nicht in Anspruch genommenen geldwerten Vorteil (Versteuerung von Fahrten zur Arbeit, die nicht stattfinden!) bleibt also in diesem Fall erhalten. Diese Differenz lässt sich also auch durch eine Reisekostenabrechnung nicht ausgleichen (weder beim AG noch in der Steuererklärung)?!?


    Ähnlich wie bei Gerd werden bei mir lediglich Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen vom AG erstattet. Fruehling, kannst du mir einen Rat geben, welche zusätzlichen Kosten denn noch steuerlich zu betrachten sind und ob sich der Aufwand bei den zahlreichen Dienstreisen tatsächlich lohnt?


    Schöne Grüße,
    René

  • Hallo Renè, ich gebe zu, viele AN wissen nicht, was bezüglich der Nutzung des Dienstwagens mit dem AG vereinbart wurde, also nachfragen bzw. sich alles schriftlich geben lassen.
    Zu den DR-Kosten gehören:
    Fahrtkosten bzw. d. Differenz zu den Pauschalen, Verpflegungskosten (Abwesenheit von d.Wohnung), Übernachtungskosten, das Essen mit Kunden, Parkgebühren, Telefonkosten, Handy und die anteiligen Gebühren (f.d. Chef muß man ja immer erreichbar sein), Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Unfallkosten und der daraus folgende Schadenersatz, Büromaterial, Portokosten, Straßenbenutzungsgebühren, Trinkgelder, Reisegepäckversicherung, Dienstreisevollkaskoversicherung, Dienstreiseunfallversicherung, Diebstahl während d.DR, wenn der AG die Kosten nicht übernommen hat.
    Was Sie noch f. Aufwand während einer DR haben, weiß ich nicht, suchen Sie sich das passende heraus.
    Besorgen Sie sich noch einen Rhenus-Reisekostennachweis (gibt es in jedem Bürohandel und ist auch steuerlich absetzbar), wo alles aufgeschrieben werden kann.
    Falls Sie die dazu notwendigen Urteile benötigen, melden Sie sich noch mal.
    Gruß Brigitte.

  • Hallo zusammen,


    ich bin ein Firmenwagen Besitzer. Mein AG erstattet mir bei Dienstreisen (ca. 36 Stück im letzten Jahr)eine Verpflegungspauschale.
    Ich werde nach der 1% Regelung versteuert und habe ein Fahrtenbuch geführt. Ich würde gerne meine Steuererklärung nach dieser Methode regeln. Wo gebe ich nun im Wiso Programm an (bzw. wenn diese nicht möglich ist in der Steuereklärung) wieviele Kilometer privat, zur regelmäßigen Arbeitsstätte und für Dienstfahrten benutzt worden sind?
    Wie verrechnet man die jährlich bezahlten Bruttosummen gegen die zu zahlenden Beträge?



    Gruß


    Said Erkan (<!-- e --><a href="mailto:said_erkan@hotmail.com">said_erkan@hotmail.com</a><!-- e -->)

  • Brigitte:"Also,d.h. im Programm ganz normal die Anzahl d.Fahrten und km zur Arbeitsstelle eintragen, analog ist mit den Dienstreisen zu verfahren"


    Hallo Brigitte,
    das heisst, dass ich in WISO die DIenstreisen genau dort eintrage, wo ich die regulaeren Fahrten ins Buero eintrage?
    Ich habe in Deinen Mails vieles erfahren, was zu den DR-Kosten gehoert. Meine Firma zahlt es mir auch.
    Die Frage ist fuer mich nur: was kann ich absetzen, wenn ich 100 Tage im Jahr weite Dienstreisen habe (mit Flug, Firma zahlt Ticket) oder mit Dienstwagen (Firma zahlt Benzin)? DR-Pauschale habe ich keine, ich reiche jede Quittung beim Arb.geber ein.


    merci
    Ragnar

  • Hallo Ragnar,
    die tgl. Fahrten (ca. 130 AT) ins Büro sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, hier werden wie für jeden anderen AN auch die gültigen Pauschalen für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt.
    Für Ihre Dienstreisen ins Ausland sind andere Pauschalen, als die für Deutschland gültigen, anzusetzen. Wenn Sie sich die Mühe machen und jede Dienstreise (im Programm unter dienstl. Fahrten) detailliert eingeben und sämtliche Pauschalen für das jeweilige Land/ Stadt nutzen, abzüglich der AG-Erstattungen, kann die Differenz beim FA angerechnet werden.
    Beachten Sie dabei auch, die steuerlich gewährten Pauschalen (z.B. Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten) für das Ausland sind meistens viel höher, als die Erstattung des AG.
    Probieren Sie es einfach aus.
    Gruß Brigitte

  • Gibt es zu diesem Thema, insbesondere der möglichen Absetzung von Fahrtkosten bei Dienstreisen mit dem Firmenwagen,entsprechende Urteile / Rechtsprechungen ?

  • 1. Schon mal gekuckt von wann er Ursprungsthread ist?
    Das Hochkramen von Uralt-Threads ist nicht so der Brüller...


    2. Muss ich die Frage verstehen?
    Wieso sollten die Fahrten mit einem Dienstwagen auf einer Dienstreise irgendwie absetzbar sein?