Hallo liebe Forum Mitglieder,
ich mache nach mehreren Jahren Berufstätigkeit noch einen aufbauenden Masterabschluss in Schottland. Für eine mehrstündige Präsenzprüfung musste ich mit meinem 3 Monate altes Baby und meinem Ehemann für einige Tage nach Edindurgh. Mein Baby wird noch voll gestillt und akzeptiert keine Flasche, deswegen konnte ich während der Zeit das Baby nicht in Deutschland lassen. Mein Ehemann musste als Begleitperson während der Prüfung auf das Baby aufpassen. Ein Hin- und Rückflug am selben Tag war nicht möglich, da die Flugverbindungen und Verkehrsanbindung zum Flughafen nicht optimal waren. Ich wollte nun Fragen welche der Kosten für die Begleitperson und das Baby können wir von der Steuer absetzen?
a) Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschale für die Begleitperson?
b) Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschale für das Baby?
Danke im voraus für Euren Rat
Linda