Fortbildung Baby+Begleitperson: Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschale?

  • Hallo liebe Forum Mitglieder,


    ich mache nach mehreren Jahren Berufstätigkeit noch einen aufbauenden Masterabschluss in Schottland. Für eine mehrstündige Präsenzprüfung musste ich mit meinem 3 Monate altes Baby und meinem Ehemann für einige Tage nach Edindurgh. Mein Baby wird noch voll gestillt und akzeptiert keine Flasche, deswegen konnte ich während der Zeit das Baby nicht in Deutschland lassen. Mein Ehemann musste als Begleitperson während der Prüfung auf das Baby aufpassen. Ein Hin- und Rückflug am selben Tag war nicht möglich, da die Flugverbindungen und Verkehrsanbindung zum Flughafen nicht optimal waren. Ich wollte nun Fragen welche der Kosten für die Begleitperson und das Baby können wir von der Steuer absetzen?
    a) Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschale für die Begleitperson?
    b) Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschale für das Baby?


    Danke im voraus für Euren Rat
    Linda

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte nun Fragen welche der Kosten für die Begleitperson und das Baby können wir von der Steuer absetzen?

    M.E. gar keine Abzugsmöglichkeit.

  • Hmmm, ich habe nochmal etwas recherchiert. Laut Wolters Kluwer Steuerlexikon können "... Verpflegungspauschalen für eine Begleitperson ebenfalls geltend gemacht werden, wenn ein zwingender dienstlicher Grund für die Mitnahme einer Begleitperson glaubhaft gemacht werden kann. Dieser wäre zum Beispiel gegeben, wenn ein Fahrer oder eine Sekretärin notwendig sind". Wieso sollte bei Verpflegungspauschalen eine berufsbedingte Fortbildung anderes als eine Auswärtstätigkeit behandelt werden? Wieso sollte ein Geschäftsmann mit Sekretärin anders behandelt werden als eine vollstillende Mutter mit dreimonatigem Baby? Sind Ihnen und den anderen im Forum Gerichtsurteile oder Verwaltungsvorschriften bekannt?


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    Danke im vorraus
    Linda

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  • Ich habe noch etwas recherchiert. Das Steuerberatungsbüro Schwan sagt z.B. zum Thema Ehepartner als Begleitperson:
    "Die Kosten für die Mitnahme des Partners können Sie steuerlich geltend machen, wenn dessen Mitarbeitberuflich wichtig ist. Das trifft beispielsweise zu, wenn der Partner eine andere Begleitperson alsSekretärin oder Dolmetscher ersetzt. Gleiches gilt, wenn der Partner wegen Krankheit oder Behinderungdes Reisenden mitfahren muss."


    crott-schwan.de/Formulare/MerkblattReisekosten.pdf


    Die Frage ist nur gilt dies nur für Geschäftsreisen oder auch für vom Finanzamt anerkannte berufsbedingte Fortbildungen?

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    • Offizieller Beitrag

    Wieso sollte ein Geschäftsmann mit Sekretärin anders behandelt werden als eine vollstillende Mutter mit dreimonatigem Baby?

    Weil es ein komplett anderer Sachverhalt ist. Und es gibt nun einmal im Steuerrecht auch Dinge, die privat veranlasst sind und nicht in einen steuerlichen Sachverhalt gedrückt werden können. Für das Kind könnten allenfalls Kinderbetreuungskosten i.S.d. betreffenden Vorschrift geltend gemacht werden. Aber für solche sehe ich hier ebenfalls keinen Raum.


    Und selbst wenn es da in Richtung Werbungskosten ginge, was ich nach wie vor verneine, hätte ich bei Verpflegungsmehraufwendungen für ein voll gestilltes Baby und Übernachtungskosten bei Babybett im Elternzimmer nun wirklich nun gar kein Verständnis. Und Familienmitglieder reisen nicht gerade selten mit. Ggf. kann man sogar frog sein, dass da die Reise dann nicht insgesamt sogar noch aufgeteilt wird.

  • Hallo zusammen,


    ich glaube nicht, dass die Mitnahme des Kindes und des Mannes dienstlich veranlasst war. Und nur das ist ein Kriterium für den Ansatz von Werbungskosten.


    Gruß nesciens

  • Hallo Linda,
    in den von Dir zitierten Passagen steht

    wenn ein zwingender dienstlicher Grund für die Mitnahme einer Begleitperson glaubhaft gemacht werden kann

    bzw.

    wenn dessen Mitarbeitberuflich wichtig ist

    Damit hast Du eigentlich genau die Begründungen zitiert, die gegen Deinen Gedanken sprechen (wie auch nesciens schon schrieb).


    Es steht ja auch die Frage, ob der aufbauende Masterabschluß beruflich begründet ist, also z. B. vom Arbeitgeber gefordert, oder eine "privat initiierte" berufliche Fortbildung.
    Konnte denn die Präsenzprüfung nicht verschoben werden, bis Du nicht mehr stillst?