Liebes Forum,
ich bin Selbständiger und gerade dabei, ein Auto gewerblich zu leasen. Daher sollte ich nun auch die steuerliche Behandlung verstehen. Ich habe mich eingelesen, bin mir aber nicht sicher, alles verstanden zu haben, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Vielleicht kann mir das hier jemand bestätigen oder widersprechen.
Zum Leasing:
- Als gewerbliches Leasing angegeben, 48 Monate Laufzeit, Kilometerleasing mit 15.000km/Jahr, keine Sonderzahlung, keine Kaufoption. Rate: 312 brutto. Damit sollte (?) kein wirtschaftliches Eigentum vorliegen.
- Privatnutzung voraussichtlich ca. 60-70%, werde ich durch 3-monatige Aufzeichnung mit dieser Vorlage dokumentieren
Zum Gewerbe:
- Gewinnermittlung durch EÜR, seit 5 Jahren
- Gewinn knapp 50.000 pro Jahr
- Vorsteuerabzugsberechtigt und nicht bilanzierungspflichtig
Meine erste und wichtigste Frage:
- Ich habe gelesen (u.a. hier unter Punkt 8), dass es für mich letztlich steuerlich keinen Unterschied macht, ob ich das Auto dem Privat- oder Betriebsvermögen zuordne. Ist das richtig?
Mein Verständnis der Zuordnung zum Privatvermögen:
- Ich ziehe weder von der Leasingrate noch von den Benzinkosten Vorsteuer ab und mache erst in der Einkommenssteuererklärung den betrieblichen Anteil der Nettokosten als Betriebsausgabe geltend, zzgl. des betrieblichen Anteils der gezahlten MWSt. Ist das so richtig? Muss man die Leasingrate etc. dann überhaupt in der EÜR erfassen?
Mein Verständnis der Zuordnung zum Betriebsvermögen:
- Ich trage alle Kosten (Leasing, Benzin) in die EÜR ein und ziehe Vorsteuer ab.
- Am Ende des Jahres (?) erstelle ich eine Tabelle der gesamten Betriebskosten, gesplittet nach vorsteuerbelastet und nicht-vorsteuerbelastet. In der EÜR verbuche ich dann als Einnahme gesplittet: den privaten Anteil der vorsteuerbelasteten Nettokosten unter Kto.8921 (zzgl. 19% Ust); den privaten Anteil der nicht vorsteuerbelasteten Kosten unter 8924.
- In der UStErklärung muss ich nichts extra eintragen, wird aus der EÜR erstellt (? - verwende WISO:Steursparbuch).
Habe ich das grundsätzlich richtig verstanden? Ich tendiere aktuell dazu, den Wagen ins Betriebsvermögen aufzunehmen, bin aber nicht sicher, ob es da nicht doch irgendwelche Vor- oder Nachteile gibt.
Besten Dank,
Sebastian
P.S. Ich habe aktuell noch keinen Steuerberater, bin aber gerade dabei, mir einen zu suchen. Unabhängig davon versuche ich aber auch gerne, die Dinge selber zu verstehen.