Leasingwagen im Betriebsvermögen - richtig verstanden?

  • Liebes Forum,


    ich bin Selbständiger und gerade dabei, ein Auto gewerblich zu leasen. Daher sollte ich nun auch die steuerliche Behandlung verstehen. Ich habe mich eingelesen, bin mir aber nicht sicher, alles verstanden zu haben, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Vielleicht kann mir das hier jemand bestätigen oder widersprechen.


    Zum Leasing:

    • Als gewerbliches Leasing angegeben, 48 Monate Laufzeit, Kilometerleasing mit 15.000km/Jahr, keine Sonderzahlung, keine Kaufoption. Rate: 312 brutto. Damit sollte (?) kein wirtschaftliches Eigentum vorliegen.
    • Privatnutzung voraussichtlich ca. 60-70%, werde ich durch 3-monatige Aufzeichnung mit dieser Vorlage dokumentieren

    Zum Gewerbe:

    • Gewinnermittlung durch EÜR, seit 5 Jahren
    • Gewinn knapp 50.000 pro Jahr
    • Vorsteuerabzugsberechtigt und nicht bilanzierungspflichtig



    Meine erste und wichtigste Frage:

    • Ich habe gelesen (u.a. hier unter Punkt 8), dass es für mich letztlich steuerlich keinen Unterschied macht, ob ich das Auto dem Privat- oder Betriebsvermögen zuordne. Ist das richtig?

    Mein Verständnis der Zuordnung zum Privatvermögen:

    • Ich ziehe weder von der Leasingrate noch von den Benzinkosten Vorsteuer ab und mache erst in der Einkommenssteuererklärung den betrieblichen Anteil der Nettokosten als Betriebsausgabe geltend, zzgl. des betrieblichen Anteils der gezahlten MWSt. Ist das so richtig? Muss man die Leasingrate etc. dann überhaupt in der EÜR erfassen?

    Mein Verständnis der Zuordnung zum Betriebsvermögen:

    • Ich trage alle Kosten (Leasing, Benzin) in die EÜR ein und ziehe Vorsteuer ab.
    • Am Ende des Jahres (?) erstelle ich eine Tabelle der gesamten Betriebskosten, gesplittet nach vorsteuerbelastet und nicht-vorsteuerbelastet. In der EÜR verbuche ich dann als Einnahme gesplittet: den privaten Anteil der vorsteuerbelasteten Nettokosten unter Kto.8921 (zzgl. 19% Ust); den privaten Anteil der nicht vorsteuerbelasteten Kosten unter 8924.
    • In der UStErklärung muss ich nichts extra eintragen, wird aus der EÜR erstellt (? - verwende WISO:Steursparbuch).


    Habe ich das grundsätzlich richtig verstanden? Ich tendiere aktuell dazu, den Wagen ins Betriebsvermögen aufzunehmen, bin aber nicht sicher, ob es da nicht doch irgendwelche Vor- oder Nachteile gibt.


    Besten Dank,
    Sebastian


    P.S. Ich habe aktuell noch keinen Steuerberater, bin aber gerade dabei, mir einen zu suchen. Unabhängig davon versuche ich aber auch gerne, die Dinge selber zu verstehen.

  • Hallo Sebastian,


    Ich habe aktuell noch keinen Steuerberater, bin aber gerade dabei, mir einen zu suchen. Unabhängig davon versuche ich aber auch gerne, die Dinge selber zu verstehen.

    das rate ich dir auch, deine Ausführungen zeigen, dass es noch einige Verständnisprobleme gibt. Selber verstehen zu wollen ist sehr löblich, aber es muss einem auch jemand erklären und gerade im Internet gibt es viel "Halbwissen", das zu falschen Schlüssen führen kann.
    Nun zu deinen Fragen:


    Privatnutzung voraussichtlich ca. 60-70%, werde ich durch 3-monatige Aufzeichnung mit dieser Vorlage dokumentieren

    Dies gilt nur für die Privatnutzung eines Firmenwagens - allerdings, und das habe ich hier nicht gefunden, gibt es einen kleinen, aber wesentlichen Punkt, den du hier berücksichtigen musst: die dienstlich/betrieblich gefahrenen Kilomenter müssen alle ordnungsgemäß nachgewiesen werden, sonst werden sie nicht anerkannt. D.h. besuchte Personen/Firmen, Ort, Fahrtstrecke, Beginn und Ende der Fahrt, Anlass der Fahrt, Umwegsfahrten begründet.




    Ich habe gelesen (u.a. hier unter Punkt 8), dass es für mich letztlich steuerlich keinen Unterschied macht, ob ich das Auto dem Privat- oder Betriebsvermögen zuordne. Ist das richtig?

    Die Entscheidung Kauf oder Leasing hast du doch schon getroffen. Bei deiner (geschätzten) privaten Nutzung von 60 bis 70% hast du sowieso nur die Wahl des "gewillkürten" Betriebsvermögens, wobei mangels eines Anlagegegenstandes kein Vermögen vorliegt. Du kannst nur die Leasingraten und anderen Kosten entweder als betrieblich oder privat behandeln (aber konsequent) und dann entweder für die private Nutzung eine entsprechenden Entnahme buchen oder aber die betrieblichen Fahrten als Einlagen behandeln. Der Unterschied liegt darin, dass du bei betrieblicher Behandlung die Vorsteuern geltend machen kannst, bei Einlagen nicht! (Du kannst als Privatperson keine "Rechnung" an dich als Selbständiger schreiben mit Vorsteuerausweis, dafür werden die Bruttokosten weitergegeben).



    Am Ende des Jahres (?) erstelle ich eine Tabelle der gesamten Betriebskosten, gesplittet nach vorsteuerbelastet und nicht-vorsteuerbelastet. In der EÜR verbuche ich dann als Einnahme gesplittet: den privaten Anteil der vorsteuerbelasteten Nettokosten unter Kto.8921 (zzgl. 19% Ust); den privaten Anteil der nicht vorsteuerbelasteten Kosten unter 8924.

    Das musst du ja nur machen, wenn du alle Kosten zunächst privat trägst. Wenn du sie als betrieblich behandelst stehen Sie ja schon in deiner EÜR (Konten 4500 ff. im SKR 03). So wie du schreibst, willst du es betrieblich behandeln, aber zunächst nicht buchen. Die beiden Konten sind in Ordnung für die private Nutzung. Beachte aber hierbei: bei 60 bis 70% Privatanteil musst du zwingend alle Fahrten aufzeichnen und den "richtigen" Prozentsatz gerechnet auf das ganze Jahr als Privat berechnen. Lies hierzu bitte auch einmal dies: https://www.haufe.de/finance/b…echtigung_186_262988.html



    In der UStErklärung muss ich nichts extra eintragen, wird aus der EÜR erstellt (? - verwende WISO:Steursparbuch).

    Kommt darauf an - welches Modul im Steuersparbuch (Einkommensteuer oder Einnahmenüberschussrechnung)? Im zweiten erfolgt es automatisch, im ersten nicht.

  • ein Punkt der hier noch nicht erwähnt wurde ist:


    Gewinn "knapp" 50.000,-- p.A.
    wie verhält sich das in den nächsten Jahren?
    Beitragsgrenze zur Bilanzierungspflicht derzeit 60.000,--
    Auch der Privatanteil-PKW-Nutzung erhöht den "Gewinn"
    Sinn eines Unternehmers ist ja nicht unbedingt, nur an der "Beitragsgrenze" zur Bilanzierungspflicht zu kratzen.
    Also auch dahingehend Gedanken machen, dass `es sich dann hat` mit......


    In der UStErklärung muss ich nichts extra eintragen, wird aus der EÜR erstellt (? - verwende WISO:Steursparbuch).

    • Offizieller Beitrag

    Auch der Privatanteil-PKW-Nutzung erhöht den "Gewinn"

    Und die Leasingkosten etc. mindern ihn wahrscheinlich um etliches mehr.

  • Und die Leasingkosten etc. mindern ihn wahrscheinlich um etliches mehr.

    klar.


    Kosten-Nutzen-Rechnung (analyse)
    Bei höheren Kosten hab ich den Nutzen weniger Steuern zu zahlen. *kicher*
    Ich finde, es müsste dann auch darauf geschaut werden, wie wurden in den bisher vergangenen 5 Jahre die 30-40% betriebliche Nutzung bewältigt?
    Soll die Neuanschaffung allein dazu dienen, durch höhere Kosten den Gewinn niedrig zu halten? s.o.



    Was ich aber zur weiteren Überlegung in den Raum stellen wollte war eher:
    Ist sein Programm Steuer:sparbuch Modul EÜR bei jetzt schon "knapp 50.000,-- Gewinn" p.A. dann noch ausreichend.

    • Offizieller Beitrag

    Kosten-Nutzen-Rechnung (analyse)
    Bei höheren Kosten hab ich den Nutzen weniger Steuern zu zahlen. *kicher*

    Darum geht es doch gar nicht. Du hast nur von Mehrbelastung gesprochen und dabei die, i.d.R. höhere, "Entlastung" gar nicht erwähnt. Ansonsten würde sich ja niemand diese Leasingexperimente, von denen ich persönlich aus den von Dir genannten Gründen wenig halte, einlassen. Abgesehen davon kostet ein Pkw im Privatvermögen auch eine Menge Geld, so dass es sich mit etwas Übersicht eben doch rechnet.

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für deine ausführliche Antwort! In 2 Wochen habe ich ein Erstgespräch mit einem Steuerberater, dabei wird sich sicher herausstellen, ob ein paar Beratungstermine ausreichen, oder ob ich die Steuererklärung gleich abgebe.


    Dies gilt nur für die Privatnutzung eines Firmenwagens - allerdings, und das habe ich hier nicht gefunden, gibt es einen kleinen, aber wesentlichen Punkt, den du hier berücksichtigen musst: die dienstlich/betrieblich gefahrenen Kilomenter müssen alle ordnungsgemäß nachgewiesen werden, sonst werden sie nicht anerkannt. D.h. besuchte Personen/Firmen, Ort, Fahrtstrecke, Beginn und Ende der Fahrt, Anlass der Fahrt, Umwegsfahrten begründet.


    Ok, dann hatte ich das falsch verstanden. Ich dachte, man muss die betrieblichen Kilometer nur über einen Zeitraum von 3 Monaten nachweisen und kann danach das ermittelte Verhältnis einfach weiterverwenden, ohne zu dokumentieren. Aber dann gilt diese 3-monatige Aufzeichnung wohl nur, wenn man einmalig die betriebliche Nutzung nachweisen will und danach 1% Regel verwendet o.ä.



    Also konkret heißt das jetzt für mich: da ich die 1% Regel nicht verwenden kann (denke ich zumindest, da ich weniger als 50% betr. Nutzung habe, siehe auch meine Antwort an miwe4) muss ich im gesamten Leasingzeitraum alle betrieblichen Fahrten wie von dir beschrieben ordnungsgemäß nachweisen. Ok.


    Das musst du ja nur machen, wenn du alle Kosten zunächst privat trägst. Wenn du sie als betrieblich behandelst stehen Sie ja schon in deiner EÜR (Konten 4500 ff. im SKR 03). So wie du schreibst, willst du es betrieblich behandeln, aber zunächst nicht buchen. Die beiden Konten sind in Ordnung für die private Nutzung. Beachte aber hierbei: bei 60 bis 70% Privatanteil musst du zwingend alle Fahrten aufzeichnen und den "richtigen" Prozentsatz gerechnet auf das ganze Jahr als Privat berechnen. Lies hierzu bitte auch einmal dies: haufe.de/finance/buchfuehrung-…echtigung_186_262988.html

    Ich glaube, ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich habe vor, bei betrieblicher Behandlung der Kosten, alle KfZ-Kosten sofort zu buchen. Und du hast natürlich Recht, sie stehen damit bereits alle in der EÜR. Ich hatte mich an der WISO-Hilfe orientiert („Ermittlung der privaten KfZ-Nutzung bei gewillkürtem Betriebsvermögen“), darin stand, dass ich für die Buchung des privaten Anteils in der EÜR, zunächst die Gesamtkosten eines Jahres zusammenfassen und davon den privaten Anteil berechnen und als freie Buchung (gesplittet) verbuchen soll. Daher meine Idee, erstmal eine „Tabelle“ der Gesamtkosten zu erstellen. Geht das anhand der EÜR-Kostenbuchungen mit dem WISO Steuersparbuch etwa auch einfacher?



    Kommt darauf an - welches Modul im Steuersparbuch (Einkommensteuer oder Einnahmenüberschussrechnung)? Im zweiten erfolgt es automatisch, im ersten nicht.

    Letztendlich verwende ich beides, aber die EÜR ist die Quelle und deren Werte habe ich in die EkSt und USt eintragen lassen.


    Nochmal für mich zusammengefasst: ich behandle die Kosten betrieblich, trage alle Kosten direkt in die EÜR ein, dokumentiere stets die betrieblichen Fahrten, am Ende das Jahres setze ich betriebliche km und private km ins Verhältnis und verbuche den privaten Anteil der Gesamtkosten als Einnahme (geteilt nach mit und ohne Vorsteuer).


    Als ich mir das mit dem Leasing überlegt hab, hatte ich mir die Abrechnung einfacher vorgestellt - aber so ist es ja meistens. :rolleyes:


    Danke und Grüße,
    Sebastian


  • Vielen Dank – wenn ich das richtig verstehe, könnte ich trotz der geringen betrieblichen Nutzung (30-40%) die 1% Regel verwenden? Ich hatte immer gelesen, dass das nur bei mehr als 50%iger betrieblicher Nutzung möglich ist (u.a. hier https://www.haufe.de/steuern/f…en-teil-1_164_171282.html)


    Ich habe die eventuelle Sinnhaftigkeit der 1% Regel in meinem Fall aber sowieso noch nicht durchgerechnet. Der Bruttolistenpreis ist recht hoch (39.000), im Gegensatz dazu ist meine Privatnutzung ebenfalls recht hoch und die Betriebskosten (Leasingrate 312€ Brutto, geschätzte 15.000 Gesamt-km und damit 1600€ Brutto Benzin, Versicherung 900€) sind (bis auf die Versicherung) wohl relativ gering.



    Aber das ist wohl wirklich was, womit ich mich mal ein paar Stunden mit einem Steuerberater zusammensetzen sollte.


    Danke dir!

  • Stimmt, auch das hatte ich noch nicht bedacht. Im aktuellen Jahr könnten es durchaus 60k Gewinn werden, so hoffe ich zumindest. Aber spätestens wenn mit das FA die Bilanzierungspflicht mitteilt, werde ich auch einen Buchhalter hinzuziehen, denn das übersteigt dann absolut meine Grenzen.


    Ich finde, es müsste dann auch darauf geschaut werden, wie wurden in den bisher vergangenen 5 Jahre die 30-40% betriebliche Nutzung bewältigt?
    Soll die Neuanschaffung allein dazu dienen, durch höhere Kosten den Gewinn niedrig zu halten? s.o.

    Bisher fahre ich mit der Bahn und gelegentlich mit einem Mietwagen. Ich werde auch weiterhin den Großteil meiner Fahrten mit der Bahn durchführen, aber manchmal ist es eben mit dem Auto bequemer. Die Neuanschaffung hat also erstmal nichts mit Gewinnsenkung o.ä. zu tun, ich brauchte jetzt einfach ein Auto (Nachwuchs) und bei der Gelegenheit kann ich dieses auch als Betriebsfahrzeug nutzen und ab und zu damit zum Kunden fahren. Ich will aber natürlich trotzdem steuerlich nichts falsch machen und auch nicht unnötig zu viel bezahlen.


    Als Anmerkung: trotz seltener betrieblicher Fahrten kann ich den Grad betrieblicher Nutzung relativ leicht selbst bestimmen. Die Privatfahrten werden Stadtfahrten sein, ein Kundenprojekt mit Hin- und Rückfahrt sind dagegen meist 800-1000km. Auf mehr als 50% betriebliche Nutzung will ich mich aber dennoch nicht festlegen, da ich mich auch nicht "gezwungen" fühlen will, mit dem Auto zum Kunden fahren zu müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte immer gelesen, dass das nur bei mehr als 50%iger betrieblicher Nutzung möglich ist (u.a. hier haufe.de/steuern/finanzverwalt…en-teil-1_164_171282.html)

    Richtig, die Vorgehensweise zur Ermittlung und Versteuerung der Privatanteile ist für alle Fahrzeuge gleich.


    Merkblatt-Fahrtenbuch-oder-1-Regel - Quelle Axmann Engling Steuerberater .pdf

  • Dann wird es Zeit. Auch Unternehmer die viel "auf Achse" sind können Reisekosten u. Verpfl. Maufw. abrechnen.

    Sorry, hatte mich wohl falsch ausgedrückt: ich meinte, in den Features des WISO Fahrtenbuches auf der Webseite habe ich nichts von Verpflegungspauschale etc. gefunden. Prinzipiell weiß ich natürlich, was Reisekosten und Verpflegungspauschalen sind.