WISO Steuersparbuch berücksichtigt den Progressionvorbehalt nicht?

  • Hallo!


    Ich bin im Oktober 2015 nach Deutschland gezogen um dort eine Stelle zum 1.11. angetreten. Den Rest des Jahres und schon die Jahre davor habe ich in England gelebt und gearbeitet.
    Ich habe es von daher so verstanden, dass, da ich bis 28.10. keinen Wohnsitz oder Einkünfte in Deutschland hatte und ab 28.10 keinen Wohnsitz oder Einkünfte mehr in UK hatte, ich NUR im Mantelbogen Zeile 98 die Progressionseinkünfte (UK Gehalt abzüglich Entfernungspauschale UK und beruflich bedingter anteiliger Telefon, Internet und Laptopkosten aus UK) eintrage. Und die Informationen und Berechnungen dazu auf einem (neutralen) Beiblatt beifüge.
    Und dass ich NICHT die Anlage N-AUS ausfülle da keine DBA Situation, Grenzgänger oder ähnliches vorliegt.
    Alles andere (Rest des Mantelbogens, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand) fülle ich auf das deutsche Gehalt (Nov/Dez) bezogen aus, nenne alle anderen Werbungskosten, Spenden, Lebensversicherung etc etc. dort.


    Ich habe nun dafür das WISO Programm verwendet und dort alles eingetragen und meine Progressionseinkünfte aus England tauchen auch erfolgreich im Mantelbogen bzw Anlage N auf. Das Programm zeigt mir aber dennoch an, dass ich knapp 700 Euro Erstattungen bekommen würde (durch Werbungskosten usw). Das kann meiner Meinung nach nicht sein, da ich mit einem externen Progressionsrechner ermittelt habe, dass ich, aufgrund der höheren Steuerbelastung, eher gut 730 Euro nachzahlen müsste. Macht das Wiso Programm diese Berechnung denn nicht automatisch? In dem Blatt was die Berechnung anzeigt ist das nicht zu erkennen bzw die Progressionseinkünfte werden erwähnt, ändern aber nichts am Endergebnis (also wenn ich diese in Zeile 98 weglasse z.B.). Oder habe ich etwas falsch eingetragen bzw vergessen einzutragen? Das Programm hat da nichts hervorgehoben. Ich habe es mir eigentlich genau deswegen gekauft, um die genaue Höhe der Nachzahlung (Abschreibungen vs. Höhere Steuersatz als der bisher gezahlte) vorab zu ermitteln. Hat jemand dazu eine Idee? ?(


    Danke Ally

    • Offizieller Beitrag

    ..... NUR im Mantelbogen Zeile 98 die Progressionseinkünfte (UK Gehalt abzüglich Entfernungspauschale UK und beruflich bedingter anteiliger Telefon, Internet und Laptopkosten aus UK) eintrage. Und die Informationen und Berechnungen dazu auf einem (neutralen) Beiblatt beifüge.

    Und mit Zeile 98 bist Du Dir für 2015 sicher?

    Und dass ich NICHT die Anlage N-AUS ausfülle da keine DBA Situation, Grenzgänger oder ähnliches vorliegt.

    2010-11-23-Grossbritannien-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf

    Oder habe ich etwas falsch eingetragen bzw vergessen einzutragen?

    Da gehe ich von aus (s.o.).

    Ich habe es mir eigentlich genau deswegen gekauft, um die genaue Höhe der Nachzahlung (Abschreibungen vs. Höhere Steuersatz als der bisher gezahlte) vorab zu ermitteln.

    Das macht das Programm bei zutreffenden Eintragungen mit Sicherheit auch.

  • Ok, dann muss es Zeile 95 sein ... :)


    Hinsichtlich DBA hatte ich mich u.a. auf diese Info/Antworten bezogen laut denen es in dem Fall um Zuzugssteuer und nicht um einen DBA Fall geht::
    http://www.finanzfrage.net/fra…r-in-d-nach-zuzug#answers
    Dort heißt es:


    Wenn die ausländische Einkunftsquelle mit dem Zuzug nach Deutschland entfällt, haben wir die Voraussetzungen für ein DBA überhaupt nicht.
    Dann sind wir reinweg in der Normenfolge § 2 (7) Satz 3 iVm § 50 (2) Satz 2 Nr. 3 iVm § 32b (1) Nr. 2 EStG.
    [Man muss] ...unterscheiden ... zwischen DBA-Fällen und der Zuzugsbesteuerung (§ 2 (7) Satz 3 iVm § 50 (2) Satz 2 Nr. 3 iVm § 32b (1) Nr. 2 EStG).


    Ich hatte auch schon testweise das ganze alternativ mit der Anlage N-Aus und DBA ausgefüllt/berechnet und es kam auch da das selbe raus :-/


    Wie kann ich rausfinden ob irgendwo eine relevante Eintragung fehlt, wenn das Progamm nicht drauf hinweist? Gibt es da eien Trick? Oder hat jemand eine Vermutung welche Felder da die wahrscheinlichsten Kandidaten sind?

    • Offizieller Beitrag

    Man muss doch nur den Anweisungen des Programms folgen und kann dann direkt alles in der Steuerberechnung nebst Erläuterungen überprüfen:


  • genauso hab ich's gemacht... ich kann jetzt gerade nicht auf die entsprechenden Seiten schauen weil ich das Programm am Laptop zuhause habe und nur die Formulare hier. Ich prüfe das zu Hause alles nochmal - Danke für die Screenshots. Jedenfalls laut den Berechnungen die mir bisher angezeigt wurden würde es keine Nachzahlung sondern eine Rückzahlung geben und das kann ja nicht sein - auch wenn's schön wäre ...

  • ok, also ich hab nun all meine Ansichten verglichen - alles soweit gleich wie in dem Beispiel aus dem vorigen Posting.


    Habe zum Schluss auch nochmal auf "Eingaben überprüfen" geklickt und es wurden mir keine Fehler oder Fragen angezeigt.


    Ich hatte durch meinen Umzug schon recht hohe Werbungskosten gehabt die ja von meinem ohnein nicht hohen deutschen Gehalt (weil nur 2 Monate) abgehen, so dass ich von urprünglich erwarteten minus 700 (Nachzahlung)nun wohl wirklich zu wie im Programm angezeigt auf plus 800 (Rückzahlung) komme.
    So hat es WISO zumindest ausgerechnet (siehe Anhang - ist die 15er Version, sieht daher etwas anders aus als die 16er). Damit habe ich nun wirklich nicht gerechnet... :)


    • Offizieller Beitrag

    So hat es WISO zumindest ausgerechnet (siehe Anhang - ist die 15er Version, sieht daher etwas anders aus als die 16er).

    Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2015 solltest Du allerdings die Programmversion 2016 nutzen. ;)

  • ja klar, ich fülle die aktuellen Formulare noch separat aus. Es ging ja nur um die Berechnung/Tipps usw und das 15er hatte halt hier noch jmand rumliegen...


    Hast du ansonsten noch einen Hinweis zu meinem Thema?