Rechnung von Unternehmer an Unternehmer

  • Hallo,


    ich habe über §§ 14 UStG ff gelesen und weiß so fern welche Daten zu einer Rechnung gehören.
    ich weiß auch, dass bei einer Steuerbefreiung, einen Hinweis auf der Rechnung über die Steuerbefreiung der Lieferung angegeben werden muss.


    Jedoch bin ich verwirrt, weil ich irgendwo noch gelesen hatte, dass bei einer Steuerbefreiung der Lieferung, die
    eigene USt-IdNr. und die USt-IdNr. des Abnehmers eingetragen werden sollen (ich gehe davon aus, dass der Abnehmer ein Unternehmer ist).


    Ich denke allerdings, dass es genügt für Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. wenn die Steuernummer auf die Rechnung steht.


    Meine Frage lautet nur: Muss und darf ein Kleinunternehmer die USt-IdNr. eines anderen Unternehmers auf der Rechnung angeben, wenn er (der Kleinunternehmer) an dem anderen Ware oder Dienstleinstung verkauft?


    Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort.

  • edoch bin ich verwirrt, weil ich irgendwo noch gelesen hatte, dass bei einer Steuerbefreiung der Lieferung, die
    eigene USt-IdNr. und die USt-IdNr. des Abnehmers eingetragen werden sollen (ich gehe davon aus, dass der Abnehmer ein Unternehmer ist).

    das kann auch im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Umsätzen stehen - und hier muss auch ein Kleinunternehmer die entsprechenden Buchungen mit Angabe der UStID machen, um z. B. die ZM richtig befüllen zu können.
    Bei ig Erwerben muss dann die Umsatzsteuer abgeführt werden, die Vorsteuer geht in die Kosten ein.