Guten Abend an alle! Ich bin neu hier. Kann mir jemand helfen? Ich weis nicht an welche Konto soll ich die Kosmetikgerät und Fußpflegegerät buchen. Die Betriebsausstattung oder Geschäftsausstattung passen nicht. Technische Anlagen und Maschinen?
WISO EÜR & Kasse, Kosmetikgerät und Fußpflegegerät buchen.
- Lesser
- Erledigt
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Moin,
ja, hängt vom Wert (Preis) ab... wenn bis 150 €, dann "Werkzeuge und Kleingeräte" oder (fast immer) zutreffende Konto "Betriebsbedarf"
Viele Grüße
Maulwurf -
ja, hängt vom Wert (Preis) ab... wenn bis 150 €, dann "Werkzeuge und Kleingeräte" oder (fast immer) zutreffende Konto "Betriebsbedarf"
Leider sind die Geräten keine GWG, Preis zu hoch. Mit "Betriebsbedarf" meinen Sie Konto 4980 "Sonstiger Betriebsbedarf"? Wenn ich über "Anlagevermögen" buche, kann ich 4980 nicht auswählen, und wenn ich "Frei buche" da wird kein Anlagegut angelegt.
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Bitte nenne doch mal die Einzelpreise, dann kann man das besser beurteilen, also entweder GWG als Sammelposten ( bis 1000 € netto) oder doch als Anlagevermögen ..
Gruß
Maulwurf -
Kosmetikgeräte ab 4850€ und Fußpflegegerät 1550€. Ales netto. Ja das ist Anlagevermögen, aber an welche Konto?
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Evtl. "Werkzeuge" - wenn auch nicht im klassischem Sinne..aber warum nicht BGA? Letztendlich ist die Zuordnung zum Anlagevermögen entscheidend..
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aber warum nicht BGA?
Ich bin dumm im Buchhaltung! Ich habe folgendes gelesen: "Betriebs- und Geschäftsausstattung (kurz BGA oder BuGA) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für Gegenstände im Sachanlagevermögen, die nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind, sondern im überwiegend administrativen Bereich der langfristigen Produktionsbereitschaft dienen."
Punkt 1 - "die nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind"
Punkt 2 - "überwiegend administrativen Bereich der langfristigen Produktionsbereitschaft dienen"
Meine Gedanken.... Die Geräten sind fast die Mittelpunkt in Kosmetikgeschäft ("Produktion von Dienstleistungen").
Werkzeuge
Ob ich korrekt denke, weiß ich nicht? Deswegen frage ich.
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Entscheidend ist doch m. E. die Unterscheidung zwischen Kosten/Ausgaben - GWG - Anlagevermögen..
Vielleicht hilft das
https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI2332487.html
Gruß
Maulwurf -
Warum trifft Betriebsausstattung nicht zu? Um deinen selbständigen Betrieb zu betreiben, benötigst du doch die Geräte. Maschinen sind doch eher in der Produktion zu finden ...
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Warum trifft Betriebsausstattung nicht zu? Um deinen selbständigen Betrieb zu betreiben, benötigst du doch die Geräte. Maschinen sind doch eher in der Produktion zu finden ...
Frage "Warum?" ich habe schon oben beantwortet.
Vielleicht hilft das
haufe.de/finance/finance-offic…sk_PI11525_HI2332487.html
Das hat wirklich geholfen! Ich habe noch Definition für "Technische Anlagen und Maschinen" gefunden, da ist ein Satz mit Antwort auf meine Frage: "Da der Gesetzgeber an die Zuordnung zu einem einzelnen Bilanzposten (innerhalb der beweglichen Sachanlagen) keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung knüpft, ist die Frage des Ausweises insoweit unerheblich."
Vielen Dank! -
Frage "Warum?" ich habe schon oben beantwortet.
Meines Erachtens nach aber falsch - du hast keine Produktion, weil du weder Waren noch sonst irgendwelche Gegenstände herstellst, sondern eine Dienstleistung erbringst. Darum sind die genannten Gegenstände nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt und dienen der Dienstbereitschaft. Daher BGA.
da ist ein Satz mit Antwort auf meine Frage: "Da der Gesetzgeber an die Zuordnung zu einem einzelnen Bilanzposten (innerhalb der beweglichen Sachanlagen) keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung knüpft, ist die Frage des Ausweises insoweit unerheblich."
Das sagt ja nur, dass eine falsche Einordnung für die Bewertung in der Bilanz keine Auswirkung hat, sagt aber nicht, dass es gleichgültig ist, wo etwas gebucht wird.
Aber ich werde dir hier keine weiteren Ratschläge geben, du siehst dich ja als produzierendes Gewerbe, wenn ich mir auch nicht recht vorstellen kann, was du mit den Geräten produzieren willst.
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Aber ich werde dir hier keine weiteren Ratschläge geben, du siehst dich ja als produzierendes Gewerbe, wenn ich mir auch nicht recht vorstellen kann, was du mit den Geräten produzieren willst
Ich habe gemeint, dass das für meine Fahl die Antwort ist. Ich habe die Geräten an 300( Andere Anlagen, BGA) gebucht.
Noch mal Danke für deine Antworten und Ratschläge! -
das ist Anlagevermögen
und nach welcher amtlichen AfA-Tabelle schreibst Du diese Anlagegüter ab?
AfA-Tabelle Friseurgewerbe und Schönheitssalons ab 1956
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und nach welcher amtlichen AfA-Tabelle schreibst Du diese Anlagegüter ab?
Ich habe für alle 7 Jahren genommen. (Gesichtspflegeapparate). -