WISO EÜR & Kasse, Kosmetikgerät und Fußpflegegerät buchen.

  • Guten Abend an alle! Ich bin neu hier. Kann mir jemand helfen? Ich weis nicht an welche Konto soll ich die Kosmetikgerät und Fußpflegegerät buchen. Die Betriebsausstattung oder Geschäftsausstattung passen nicht. Technische Anlagen und Maschinen?

  • ja, hängt vom Wert (Preis) ab... wenn bis 150 €, dann "Werkzeuge und Kleingeräte" oder (fast immer) zutreffende Konto "Betriebsbedarf"

    Leider sind die Geräten keine GWG, Preis zu hoch. Mit "Betriebsbedarf" meinen Sie Konto 4980 "Sonstiger Betriebsbedarf"? Wenn ich über "Anlagevermögen" buche, kann ich 4980 nicht auswählen, und wenn ich "Frei buche" da wird kein Anlagegut angelegt.

  • aber warum nicht BGA?

    Ich bin dumm im Buchhaltung! Ich habe folgendes gelesen: "Betriebs- und Geschäftsausstattung (kurz BGA oder BuGA) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für Gegenstände im Sachanlagevermögen, die nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind, sondern im überwiegend administrativen Bereich der langfristigen Produktionsbereitschaft dienen."


    Punkt 1 - "die nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind"


    Punkt 2 - "überwiegend administrativen Bereich der langfristigen Produktionsbereitschaft dienen"


    Meine Gedanken.... Die Geräten sind fast die Mittelpunkt in Kosmetikgeschäft ("Produktion von Dienstleistungen").


    Werkzeuge


    Ob ich korrekt denke, weiß ich nicht? Deswegen frage ich.

  • Warum trifft Betriebsausstattung nicht zu? Um deinen selbständigen Betrieb zu betreiben, benötigst du doch die Geräte. Maschinen sind doch eher in der Produktion zu finden ... :search:

  • Warum trifft Betriebsausstattung nicht zu? Um deinen selbständigen Betrieb zu betreiben, benötigst du doch die Geräte. Maschinen sind doch eher in der Produktion zu finden ...

    Frage "Warum?" ich habe schon oben beantwortet.



    Vielleicht hilft das


    haufe.de/finance/finance-offic…sk_PI11525_HI2332487.html

    Das hat wirklich geholfen! Ich habe noch Definition für "Technische Anlagen und Maschinen" gefunden, da ist ein Satz mit Antwort auf meine Frage: "Da der Gesetzgeber an die Zuordnung zu einem einzelnen Bilanzposten (innerhalb der beweglichen Sachanlagen) keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung knüpft, ist die Frage des Ausweises insoweit unerheblich."

    Vielen Dank!

  • Frage "Warum?" ich habe schon oben beantwortet.

    Meines Erachtens nach aber falsch - du hast keine Produktion, weil du weder Waren noch sonst irgendwelche Gegenstände herstellst, sondern eine Dienstleistung erbringst. Darum sind die genannten Gegenstände nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt und dienen der Dienstbereitschaft. Daher BGA.

    da ist ein Satz mit Antwort auf meine Frage: "Da der Gesetzgeber an die Zuordnung zu einem einzelnen Bilanzposten (innerhalb der beweglichen Sachanlagen) keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung knüpft, ist die Frage des Ausweises insoweit unerheblich."

    Das sagt ja nur, dass eine falsche Einordnung für die Bewertung in der Bilanz keine Auswirkung hat, sagt aber nicht, dass es gleichgültig ist, wo etwas gebucht wird.


    Aber ich werde dir hier keine weiteren Ratschläge geben, du siehst dich ja als produzierendes Gewerbe, wenn ich mir auch nicht recht vorstellen kann, was du mit den Geräten produzieren willst.

  • Aber ich werde dir hier keine weiteren Ratschläge geben, du siehst dich ja als produzierendes Gewerbe, wenn ich mir auch nicht recht vorstellen kann, was du mit den Geräten produzieren willst

    Ich habe gemeint, dass das für meine Fahl die Antwort ist. Ich habe die Geräten an 300( Andere Anlagen, BGA) gebucht.
    Noch mal Danke für deine Antworten und Ratschläge!