Hallo zusammen,
bei meiner obigen Frage konnte mir Franco noch weiter helfen, jetzt habe ich zu dem Thema noch eine Frage...
Es geht wie oben beschrieben um den ehemaligen Geschäftsführer, dieser über die Lohnabrechnung jeden Monat den Vorsorgebetrag aus der Pensionskasse bekommt.
Ich rechne Ihn seit 2015 wie folgt ab:
544,00 EUR Lohnart (erst Zuschuss und dann Abzug) "Steuerfreie Beträge an Pensionskasse (und sv-frei)" 330 und "Abzug Pensionskasse" 830
(Über den Betrag läuft bei unserer Bank ein Dauerauftrag, darum sollte bei Auszahlung 0,00 € stehen, damit wir es nicht aus versehen doppelt überweisen)
Jetzt zum Problem, der Herr möchte seine Lohnsteuerbescheinigung von 2015. Ich habe keine für Ihn und ich kann auch keine erstellen.. Wieso? Als der Steuerberater die Abrechnungen noch gemacht hat bekam er tatsächlich immer eine (siehe Auflistung oben). Kann es sein, dass es an der Lohnart 830 liegt?
LG,
Julia