Anlagevermögen: Anlagenabgang durch Verkauf

  • Hallo Zusammen, benötige dringend Hilfe:


    27.05.2015
    Kauf eines Notebooks für 1882,99 Euro.


    Am 25.08.2016 habe ich das Notebook nun für 699,00 Euro verkauft (Anlagenabgang durch Verkauf).
    Wie buche ich dies alles?


    Angaben zum Anlagenabgang:
    Abgangskonto: 2310 = 1096,33 Euro,
    Anlagenkonto: 410


    Angaben zum Verkauf der Anlage:
    Erlös: 699 Euro,
    Geldkonto 1200 Bank,
    Sachkonto 8800 (Erl. Anl.verk. Buchverl)?


    Vielen Dank ...

  • Hallo,


    die o.g. Schilderung hilft mir auch sehr gut. Danke dafür.
    Ich habe noch zwei Fragen:


    Wie ist zu buchen, wenn ich ein Anlagevermögen in das Privatvermögen überführe? Ist es nicht das gleiche (wie oben) oder muss ich es anders buchen?
    Am Ende entsteht ja "nur" eine Betriebseinnahme durch Verkauf, oder?


    Wie wird die Umsatzsteuer (durch den Verkauf entstanden) gebucht?


    Gerade bei PKW wird oft empfohlen, eine Schätzung vornehmen zu lassen (z.B. durch Schwacke) mit dem Ziel, einen niedrigeren Wert des PKW beim Verkauf anzusetzen. Hat einer von Euch damit Erfahrungen gesammelt?
    Ansonsten würde ich den PKW zum RBW "verkaufen".


    Es geht hier bei mir um eine Beendigung meiner Selbständigkeit. Daher die Fragen von meiner Seite.


    Gruß


    Torsten

    • Offizieller Beitrag

    Gerade bei PKW wird oft empfohlen, eine Schätzung vornehmen zu lassen (z.B. durch Schwacke) mit dem Ziel, einen niedrigeren Wert des PKW beim Verkauf anzusetzen.

    Was hat das mit niedriger oder höher zu tun? Es geht um den zutreffenden Wert im Zeitpunkt der Entnahme.

    Ansonsten würde ich den PKW zum RBW "verkaufen".

    Das geht nun auf gar keinen Fall, da dieser Wert eigentlich niemals etwas mit der Realität zu tun. Der Teilwert kann durch aus erheblich über dem Restbuchwert liegen.

    Es geht hier bei mir um eine Beendigung meiner Selbständigkeit. Daher die Fragen von meiner Seite.

    Gerade da wird das FA zweimal hinschauen. Erst recht bei der Umsatzsteuer. Je nach bisheriger Gewinnermittlungsart kommen ja noch ganz andere Aufgaben auf Dich zu.

  • Hallo miwe4,


    die Schätzung des PKW soll genau das zum Ziel haben: Nämlich den korrekten Wert des Anlagegutes zu ermitteln. So hat's mir auch mein Steuerberater (dringend) empfohlen. Das scheint ein beliebter Angriffspunkt zu sein.
    Meine Frage zielte eher in Richtung der korrekten Buchung, wenn das Fahrzeug mehr (oder weniger) Wert als der RBW ist.


    Eine Beendigung meiner freiberuflichen Selbständigkeit ist nicht so dramatisch. Habe bereits mit dem FA telefoniert. Die letzte UStVA muss natürlich den Zeitraum der letzten Einnahme abdecken (wg. IST-Versteuerung) und natürlich muss ich nächstes Jahr noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.


    Daher hatte ich ja auch die Frage mit dem Verkauf von Anlagevermögen gestellt, denn da wird ja sicherlich Umsatzsteuerpflicht entstehen.


    Gruß


    Torsten