Telefonkosten, Privatanteil durch Splitbuchung möglich?

  • Servus an alle!
    Ich weiß, dass das Thema schon angesprochen wurde. Ich verstehe immer noch nicht, ist es möglich, Privatanteil durch Splitbuchung bei Telefonkosten durchzuführen oder nicht? ?(
    Nehmen wir an, dass die Kleinunternehmerregelung gilt.

  • Nehmen wir an, dass die Kleinunternehmerregelung gilt.

    nehmen wir (Du und ich) an dass diese Kleinunternehmerregelung für Dich gilt, dann gilt auch dieses BFH-Urteil wonach Privatnutzungsanteile von PKW und auch Telefon nicht in den Gesamtumsatz einbezogen werden dürfen. Siehe auch Hier oder Hier


    Eine Buchung würde eigentlich so aussehen:
    Freie Buchung: Betrag meist 20% der Rechnung 1880 an 8924 (ist ohne USt.)
    Bei einer "Splittbuchung" würden noch das Aufwandskonto 4920 und das "Geldkonto" mit einbezogen

  • nehmen wir (Du und ich) an dass diese Kleinunternehmerregelung für Dich gilt, dann gilt auch dieses BFH-Urteil wonach Privatnutzungsanteile von PKW und auch Telefon nicht in den Gesamtumsatz einbezogen werden dürfen. Siehe auch Hier oder Hier

    Ich habe probier folgendes:
    Privatanteil: 1880 S an 8919 H (Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung), EÜR Zeile 20)
    Gesamtbetrag: 4925 S an 1890 H


    Problem! Privatanteil landet in EÜR Betriebseinnahmen Zeile 20.




    Eine Buchung würde eigentlich so aussehen:
    Freie Buchung: Betrag meist 20% der Rechnung 1880 an 8924 (ist ohne USt.)
    Bei einer "Splittbuchung" würden noch das Aufwandskonto 4920 und das "Geldkonto" mit einbezogen

    Wie genau kann ich Splitten?


    Gesamtbetrag: 4925 S an 1880 H
    Privatanteil: -> ?
    Geschäftsanteil: -> ?

  • Problem! Privatanteil landet in EÜR Betriebseinnahmen Zeile 20.

    das ist kein Problem sondern richtig.
    Kleinunternehmertum bedeutet ja nicht, dass der Eigenverbrauch; Entnahme von Gegenständen o. Leistung nicht der Einkommensteuer unterliegt.


    Eine Splittbuchung ist nichts anderes, als das zusammenfassen mehrerer Einzelbuchungen zu einer.
    Oft ist es jedoch für "ungeübte" einfacher und übersichtlicher Einzelbuchungen zu machen.
    Eine (den Privatanteil) hast Du ja schon gemacht.
    Der Geschäftsanteil würde lauten: Telefonrechnung/Betrag 4920 an Geldkonto z.B. 1200 Bank


    Die Splittvariante könnte so aussehen:
    4920 Telefon (80% der Rechnung)
    1800 Privatentnahmen (20% der Rechnung) an Geldkonto 1200 Bank
    ohne Steuer

  • Die Splittvariante könnte so aussehen:
    4920 Telefon (80% der Rechnung)
    1800 Privatentnahmen (20% der Rechnung) an Geldkonto 1200 Bank

    Ich habe folgendes gemacht:


    Gesamtbetrag: 1890 H
    Geschäftsanteil: 4925 S
    Privatanteil: an 1800 S
    Als Ergebnis, EÜR Zeile 39 i.o. Geschäftsanteil, und Privatanteil in Zeile 93 (§4 Abs. 4a E StG). Ist das korrekt ist?

  • Ich habe zum vergleich das selbe im WISO steuer:Sparbuch gemacht, Programmgeführte Eingabe.
    Als Ergebnis: EÜR Zeile 39 Geschäftsanteil eingetragen und das wars! Keine weitere angaben in Zeile 93!
    Ich drehe bald durch ;(

  • Keine weitere angaben in Zeile 93!

    ?( ja wozu auch?
    Du hast das doch sowieso aus dem Privattopf bezahlt. Also nichts entnommen.
    Und der Geschäftsanteil/Aufwand wird doch in 39 als abziehbare Betriebsausgaben angezeigt
    93 = Entnahmen, Sach u. Nutzungsentnahmen

  • ja wozu auch?
    Du hast das doch sowieso aus dem Privattopf bezahlt. Also nichts entnommen.
    Und der Geschäftsanteil/Aufwand wird doch in 39 als abziehbare Betriebsausgaben angezeigt
    93 = Entnahmen, Sach u. Nutzungsentnahmen

    Ja! Gerade das meine ich!
    WISO steuer:Sparbuch macht EÜR Zeile 39 Geschäftsanteil eingetragen und das wars! Keine weitere angaben in Zeile 93! So soll es sein!


    Und WISO EÜR & Kasse bei Buchungen:
    Gesamtbetrag: 1890 H
    Geschäftsanteil: 4925 S
    Privatanteil: an 1800 S
    Macht in EÜR Zeile 39 i.o. Geschäftsanteil, und Privatanteil in Zeile 93 (§4 Abs. 4a E StG)

  • Und WISO EÜR & Kasse bei Buchungen:
    Gesamtbetrag: 1890 H
    Geschäftsanteil: 4925 S
    Privatanteil: an 1800 S
    Macht in EÜR Zeile 39 i.o. Geschäftsanteil, und Privatanteil in Zeile 93 (§4 Abs. 4a E StG)

    und warum so umständlich?
    Mach es wie in WISO steuer:sparbuch
    nur den Geschäftsanteil buchen ist doch legitim, also nur
    4925 S an 1890 H (ein Beleg liegt ja hoffentlich vor). Eine Splitbuchung benötigst du doch dabei nicht.

  • Ich wollte eigentlich umgekehrt, die regelmäßige Buchungen vereinfachen, so dass mann nicht selbst prozentuale Anteil ausrechnen muss, sondern das Programm rechnen lassen

    Auch der von nesciens beschriebene Weg ist doch für eine regelmäßige Buchung geeignet. Den Prozentsatz wirst du allerdings nicht eingeben können - das geht nur bei direkter Eingabe aller Kosten über WISO steuer:sparbuch in den Verwaltungsangaben (da prinzipiell dann für mehrere Einkunftsarten aufgeteilt werden kann).

  • Auch der von nesciens beschriebene Weg ist doch für eine regelmäßige Buchung geeignet.

    "Auch" heißt, dass ich kann beide folgende Varianten nehmen? (solange die Kleinunternehmerregelung gilt!)


    und Variante 1:
    Gesamtbetrag: 1890 H
    Geschäftsanteil: 4925 S
    Privatanteil: an 1800 S
    Als Ergebnis, EÜR Zeile 39 Geschäftsanteil, und Privatanteil in Zeile 93 (§4 Abs. 4a E StG).


    und Variante 2:
    Nur Geschäftsanteil: 4925 S
    Als Ergebnis, EÜR nur Zeile 39 Geschäftsanteil.

  • "Auch" heißt, dass ich kann beide folgende Varianten nehmen? (solange die Kleinunternehmerregelung gilt!)

    würde ich nicht so sehen - du legst den Privatanteil nicht in deine Firma ein. Deine etwas längere Buchung ist einfach falsch.

  • würde ich nicht so sehen - du legst den Privatanteil nicht in deine Firma ein. Deine etwas längere Buchung ist einfach falsch.

    Ich habe mich nur nach Aussage von maxi_floor orientiert:


    Gesamtbetrag: 1890 H
    Geschäftsanteil: 4925 S
    Privatanteil: an 1800 S
    Als Ergebnis, EÜR Zeile 39 i.o. Geschäftsanteil, und Privatanteil in Zeile 93 (§4 Abs. 4a E StG). Ist das korrekt ist?

    Antwort war:



    wenn die Rechnung vom Privatkonto abgebucht wird, ja.

    Ok! Das haben wir geklärt. Bei Privateinlagen nur Geschäftsanteil verbuchen. Und was wenn Gesamtbetrag von Firmenkonto abgebucht wird? Da, muss ich doch trennen?


    Gesamtbetrag: 1100 H


    Geschäftsanteil: 4925 S
    Privatanteil: an ?

  • Und was wenn Gesamtbetrag von Firmenkonto abgebucht wird? Da, muss ich doch trennen?

    Das ist ein anderer Fall. Dann buchst du ja auch den gesamten Betrag (falls nicht Kleinunternehmer) einschließlich Ausweis von Vorsteuern zunächst in die Kosten und dann den Privatanteil als Umsatz (analog zu Pkw-Nutzung) als Entnahme von Leistungen.
    D.h. in Buchungen (fiktiver Betrag von 49,90 € und 20% Privatanteil):
    Telefonkosten 41,93 € S
    Vorsteuer 19% 7,97 € S
    Bank 49,90 € H


    Privatentnahmen 9,98 € S
    Entnahme von Leistungen 8,39 € H
    Umsatzsteuer 1,59 € H


    Mit Split wird da auch wenig gehen.