So wird in Mein Büro innergemeinschaftlicher Erwerb als Anlagevermögen korrekt abgeschrieben

    • Offizieller Beitrag

    Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb als Anlagevermögen korrekt abschreiben.



    Falls beide USt-IDs auf der Rechnung vermerkt wurden, kann ein innergemeinschafliche Erwerb zum Netto-Einkaufspreises von bis 800 € (bis 2017: über 410 €) über Konto 3425 SKR 03 / 5425 SKR 04 direkt abgeschrieben werden. Höheren Beträgen, die ins Anlageverzeichnis kommen, fehlt die korrekte sich aufhebende Vorsteuer-/ Umsatzsteuerverbuchung über
    Kennziffer 89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
    Kennziffer 61 Abziehbare Vorsteuerbeträge Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1 UStG


    Daher geht der Weg für Anlagevermögen über eine angepasste Kopie des genannten Kontos. In > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten RK > Kontendetails bearbeiten. Hierin die EÜR Positionen löschen. Dadurch wird die nochmalige zudem sofortige komplette Ausgabe in der EÜR verhindert.


    Eine Notiz anlegen in der Zahlung > Dokumente: Anlageverzeichnis mit Nummer,
    Anlagegut und Innergemeinschaftlicher Erwerb dazu notieren, die ER als Scan dazu.



    Gebucht wird KZ 89 und KZ 61 gebucht auf einer angelegten Kopie von 3425 auf "Kto 3426 OHNE EÜR Positionen"



    MFG

  • Hallo @SAMM,


    ich habe das angesprochene Problem mit einer manuellen Buchung gelöst:
    - Anlage/Abschreibung ganz normal angelegt z.B. 470 Computeranlagen & 4830 Abschreibung auf Sachanlagen
    - Eingangsrechnung auf 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb
    - manuelle Buchung: Soll 470 Computeranlagen - Haben 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb (Steuerschlüssel jeweils leer lassen!)


    Ergebnis:
    1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% x,xx Euro
    1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% -x,xx Euro
    3425 Innergemeinschaftlichem Erwerb 19% Vorsteuer und Umsatzsteuer 0,00 Euro (Die 2 Buchungen gleichen sich aus)
    4830 Abschreibung auf Sachanlagen y,yy Euro



    Kommt nach meinem Verständnis auf das Gleiche raus, oder?


    liebe Grüße,
    como

  • Hallo SAMM,


    ich habe meines Erachtens alles so gemacht, wie Du es beschrieben hast und alle EÜR-Positionen gelöscht bzw. auf 0 gesetzt. Trotzdem wird der Betrag in Position 100 der EÜR mit aufgeführt. Was habe ich falsch gemacht?

  • Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb als Anlagevermögen korrekt abschreiben.



    Falls beide USt-IDs auf der Rechnung vermerkt wurden, kann ein innergemeinschafliche Erwerb zum Netto-Einkaufpreises von bis 800 € (bis 2017: über 410 €) über Konto 3425 SKR 03 / 5425 SKR 04 direkt abgeschrieben werden. Höheren Beträgen, die ins Anlageverzeichnis kommen, fehlt die korrekte sich aufhebende Vorsteuer-/ Umsatzsteuerverbuchung über
    Kennziffer 89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
    Kennziffer 61 Abziehbare Vorsteuerbeträge Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1 UStG

    Hier hatte aber miwe4 schon einmal darauf hingewiesen, dass trotz Sofortabschreibung das gesonderte Verzeichnis geführt werden muss! Das heisst, eine Aufnahme in das Anlagevermögen ist notwendig.

    • Offizieller Beitrag

    Das geschieht bei Mein Büro so:

    GWG im Nettowert zwischen 250 und 800 Euro sind laut § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG „unter Angabe des Tages der Anschaffung [...] und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten [...] in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.“


    Ein separates GWG-Verzeichnis ist jedoch entbehrlich, wenn die „Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind“.


    Diese Anforderung lässt sich mit WISO Mein Büro leicht erfüllen. Dazu weisen Sie alle GWG im Nettowert zwischen 250 Euro und 800 Euro dem Buchungskonto „4855 Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter“ zu.

    • Offizieller Beitrag

    Häh? Wo kann ich in WISO MB Daten für verschiedene Kontendetails einstellen und die Gültigkeitszeiträume dafür sehen?


    NEU ENTDECKT: STIMMT. Habs durchgescheckt.

    In der Tat kann man jetzt jahrgangsweise ein Konto unterschiedlichen Positionen zuweisen!

    Man stellt einen anderen Gültigkeiszeitraum (Jahrgang) ein, und differenziert die Kennziffern innerhalb eines Kontos nach Jahrgang weiter.

  • Man stellt einen anderen Gültigkeiszeitraum (Jahrgang) ein, und differenziert die Kennziffern innerhalb eines Kontos nach Jahrgang weiter.

    ...das wäre ja mal eine Innovation :thumbsup:

    zumal wenn es auch die "priv. Nutzungsentnahme Kfz." betreffen würde .

    Da war vor kurzem nämlich eine Diskussion diesbezgl. (immer ein neues Kto. kopieren/anlegen)

    man könnte sozusagen angeben "diese Buchungen in diesem Konto betreffen nur das Buchungsjahr 20xx"


    sollte ich jetzt mit meiner Denke falsch liegen, bitte nicht gleich wieder "verwarnen"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Elsamate,

    ..das wäre ja mal eine Innovation

    in dem angesprochenem Falle hilft es nicht weiter. Änderungen der Privatanteile am Prozentsatz z.B. für Telefon oder KFZ usw geschehen wieder wie bisher jahrgangsweise zurückgreifend immer noch gleich. Das Kopieren eines Kontos mit Jahrgangsangabe bleibt nicht erspart.

    Nur die Formular Kennziffern eines Kontos können jahrgangsweise unterschiedlich in einem Konto hinterlegt werden, so wie es jetzt an dem Beispiel des TE ausschaut.

  • Hallo zusammen, hallo SAMM


    im Wesentlichen habe ich deine Buchungen übernommen, hab das Konto 3425 SKR 03 / 5425 SKR 04 kopiert und den Einträge aus der EÜR rausgenommen.


    Jetzt will ich den gekauften Bildschirm zu meinem ebenfalls in diesem Jahr gekauften Computer/Workstation als Abschreibung hinzufügen, da der Monitor ja auch nicht alleinstehend verwendet werden und daher auch nicht sofort abgeschrieben werden kann.


    Nun wird der Betrag richtigerweise nicht in der EÜR abgezogen jedoch wird der Netto Betrag von 396,54€ in der Saldenliste unter "Betriebliche Aufwendungen" aufgeführt. Ist das so überhaupt korrekt?



    Des Weiteren möchte/muss ich den Bildschirm ja mit meinem Computer zusammen abschreiben. Ich bin dafür ins Anlageverzeichnis gegangen und habe der Anlage "Workstation" als "Zugang" den Wert des Bildschirms hinzugefügt.



    Bei Der Abschreibung am Ende des Jahres wird dieser Wert auch berücksichtig, nur wird der Wertzuwachs nicht in der Summen- und Saldenliste in MeinBüro aufgeführt, weder für den Monat wo ich den Wert zum bestehenden Anlagegut hinzugefügt habe noch im Folgemonat bzw. am Jahresende.


    Wenn ich jedoch die Buchung im MB direkt als Anlagevermögen buche bzw. direkt zur bestehenden Workstation dazubuche, werden die Saldenlisten mit dem zusätzlichen Wert ausgegeben.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank schon mal.

    Robin

  • SAMM erst mal vielen Dank, dass du versuchst die Sache hier für uns aufzuklären. Mich nerven diese über Jahre bestehenden Ungereimtheiten in MB ungemein.


    Ich habe aktuell auch wieder so einen Fall. Ich habe vor 2 Jahren schon mal was dazu geschrieben:


    Die Anlagen müssen ja abgeschrieben werden und sie müssen ins Anlageverzeichnis.

    Ich denke deshalb wäre es das Beste sie dort auch anzulegen.

    Das eigentliche Anlegen bucht:

    4830 (Gegenkonto 410) Abschreibungen auf Sachanlagen (anteiliger Betrag für jedes Jahr nach Abschreibungstabelle)

    Die Zuordnung der Geld-Transaktion auf das angelegte Anlagegut führt zu folgender Buchungen

    (man muss als Steuersatz Umsatzsteuerfrei (Einkauf) anwählen!):

    410 (Gegenkonto das Geldkonto) Geschäftsausstattung (Anlagegut)

    Ich denke das Buchen auf:

    3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer

    muss entfallen, denn wir können ja den Betrag nicht einmal auf 3425 und einmal auf 410 buchen.

    Die Steuer sollte jedoch noch gebucht werden. Das kann man durch eine Splitbuchung lösen:

    Splitbuchung

    1. Anlagegut -> Steuersatz Umsatzsteuerfrei (Einkauf) auswählen!

    2. 1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % (Betrag aus 1. *0,19)

    3. 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % (Betrag aus 1. *0,19)


    Eine Alternative wäre noch eine manuelle Buchung (Finanzen->Manuelle Buchung) durchzuführen. Davon würde ich persönlich jedoch abraten.


    SAMM ist dieser Weg über die Splitbuchung auch richtig oder mache ich damit einen Fehler? Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass es irgend welche negativen Auswirkungen hat, wenn ich das Anlagegut nicht mit einem Geldausgang über die Funktion "Einkauf von Anlagevermögen" verknüpfe oder liege ich da falsch? Deine Meinung dazu wäre mir sehr wichtig.


    Falls du es weißt, wäre auch hilfreich zu wissen:


    Was sagst du zu der manuellen Buchung von como oben. Auch richtig?

    Funktioniert das Buchen eines Zugangs wie oben von RobRob versucht ganz normal?


    Vielen Dank.

  • Die Lösung die SAMM vorgeschlagenen hat, also das man das Konto 3425 SKR 03 / 5425 SKR 04 dupliziert und die Ausgabe in der EÜR deaktiviert und zusätzlich das Anlagegut manuell im Anlagenverzeichnis anlegt, hat für mich jahrelang wunderbar funktioniert.

    Seit neustem gibt es in WISO Mein Büro eine neue Kontenrahmenarchitektur. Dort kann man die Ausgabe in die EÜR nicht mehr ändern bzw. verhindern.

    Mit der aktuellen Version wird auch mein Kontoduplikat welches jahrelang funktioniert hat, nun doch wieder in die EÜR aufgenommen.


    Wir bräuchten jetzt also eine neue Lösung. Entweder ein neuer Workaround oder die Entwickler ermöglichen es wieder im Kontenrahmen die Ausgabefelder in die Steuerformulare zu definieren.

  • Und wenn du im Kontenplan mit der rechten Maustaste auf das entsprechende Konto klickst und dann "Steuerformular-Zuordnung zum Konto" auswählst?

    Zumindest kann man da das Feld der EÜR eintragen. Ob das funktioniert, weiss ich nicht. Wir bilanzieren und die Buchführung macht bei uns das Steuerbüro:thumbsup: .


    Gruss

    Hatty