Bewirtung: Geschäftlichem Anlass oder betrieblichem Anlass

  • Hallo,


    ich brauche eure Sicht, ob folgende Vorgang geschäftlichem oder betrieblichem Anlass ist:


    Wie schon manche von euch schon wisst - Ich habe ein Arztpraxis mit 2 Zimmern. 1 Zimmer vermiete ich zu einer Kollegin, da unsere Portfolio sehr gut einander ergänzen.
    Wir waren nun essen und ich habe die Rechnung übernommen.
    Wir haben über unsere Praxis gesprochen (z.B. Aufteilung gemeinsamkosten),


    Frage 1:
    Wie sieht ihr diese Situation? Geschäftlichem oder betrieblichem Anlass? Ich tendiere zum betrieblichem Anlass...


    Frage 2:
    Mein Sohn (3 Jahre) war auch dabei, da ich kein Babysitter habe. Ich habe seine Name als "Bewirtete Personen" aufgelistet.
    Wird nun der Anlass "Geschäftlich" und ich kann "nur" 70%/30% absetzen?


    Ganz lieben Dank für eure Sicht!


    Viele Grüße

  • Mein Sohn (3 Jahre) war auch dabei, da ich kein Babysitter habe. Ich habe seine Name als "Bewirtete Personen" aufgelistet.

    :D oh Gott.... da schreib ich besser nichts zu.....
    oder doch.
    Besser wär, die ganze Sache aus der Privattasche zu zahlen. (Wird ja nicht die Welt sein) zudem kannst Du mit diesem Zug Deine "Geschäftsessenspartnerin" mehr beeindrucken. Den Sohn hätte ich schon mal ganz rausgehalten. Auch als Geschäftsmann findet man, wenn schon keinen Babysitter, eine andere Lösungen. Und bedenke, 30% musst Du eh aus eigener Tasche zahlen. Warum sich also dem Stress von Nachfragen vom zuständigen FA.-Bearbeiter aussetzen? :rolleyes:

  • da schreib ich besser nichts zu.....

    würde ich von geschäftlichem Anlass ausgehen.

    Das "würde" ist ziemlich schwammig.
    Heise meint dazu:

    Zitat von Heise
    • Es dürfen nur betrieblich veranlasste Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.
    • Unangemessene Bewirtungskosten dürfen gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nicht abgezogen werden. Eine absolute Betragsobergrenze gibt es allerdings nicht.
    • Bewirtungskosten, die ausschließlich oder überwiegend aus privatem Anlass entstehen, dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
    • Eine geringfügige private Mitveranlassung ist unschädlich. Lädt der Unternehmer z. B. einen Geschäftsfreund, mit dem er auch privat befreundet ist, zu einem Geschäftsessen ein, bleibt der geschäftliche Anlass erhalten, auch wenn während des Essens ein privater Gedankenaustausch stattfindet.
    • Bewirtungskosten, die gleichermaßen betrieblich und privat veranlasst sind, können insgesamt nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Es handelt sich um gemischte Aufwendungen, die – wenn kein Aufteilungsmaßstab vorhanden ist – nach § 12 EStG insgesamt nicht abgezogen werden dürfen.
    • In Deinem Link steht u.a. auch:
      Zitat

      Angaben zu den Teilnehmern und zum Anlass der Bewirtung können auf der Rechnung selbst oder auf einem separaten Beleg vorgenommen werden.


    (wenn auch "nicht abziehbar")

    okay okay....was folglich heißt...sie mindern den Gewinn nicht.
    Bei Geschäftsessen in Rio mit anschließendem Saunagang ...kann ich noch verstehen zu versuchen das übers Geschäftskonto abzuwickeln.

    3 Mal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Moin,


    ich gehe mal davon aus, dass sich anhand des -wie auch immer gearteten Beleges - nachvollziehen lässt, wer welche Mahlzeit zu sich genommen hat und damit eine Aufteilung in geschäftlichem (Link 2. Absatz "Geschäftsfreund") und privatem Anlass möglich ist 8)

  • wer welche Mahlzeit zu sich genommen

    8| hmh... wie will man aus der Rechnung erkennen ob der Anlass überwiegend Geschäftlich war?
    2 Filetsteak Australien Angus medium = Geschäftlich, das Gleiche jedoch durch, ist Privat?


    Okay kann man aus der blosen Ansage "wir haben uns zu 90% über die Aufteilung der Gemeinkosten der Praxis unterhalten" auch nicht.

  • Meine Güte, TE wird die Aufteilung kennen und entsprechend bewerten können...


    Dieser Argumentation folgend müssten wohl jegliche Bewirtungskosten ob ihrer tatsächlich geschäftlichen Veranlassung angezweifelt werden ?(


    Die Diskussion verläuft sich hier m. E. in der Unterstellung unlauterer Absichten (die es natürlich gibt) ..

  • Unterstellung unlauterer Absichten

    es wird doch nichts unterstellt.
    Nur Fragen aufgeworfen welche möglicherweise von anderer Stelle kommen könnten.
    Und erst dann kann man von Unterstellung und..... reden.
    Aber die Thematik zeigt auf, dass es oft besser ist, das eine oder andere "Geschäftsessen" oder Blumenstrauß aus eigener Tasche zu zahlen.

  • Wobei ich hier miwe4 zustimmen muss - der Anlass ist geschäftlich und daher liegen auch Betriebsausgaben vor. Nur das Essen für den Filius würde ich hier ausnehmen, der ist privat, kann aber doch recht einfach aus der Rechnung herausgerechnet werden (ein Getränk und ein Kinderessen). Den Rest als Bewirtungskosten mit entsprechendem Nachweis - aber natürlich ist auch die Wahl "voll privat" immer möglich. Aber ob Hirrsson hier seiner Partnerin "imponiert", wage ich doch schwer zu bezweifeln. Sie ist Ärztin und fällt auf "männliches Imponiergehabe" sicher nicht mehr herein.


    zudem kannst Du mit diesem Zug Deine "Geschäftsessenspartnerin" mehr beeindrucken.

    Was soll dieser Unsinn? Kennst du nur typische "Blondinen", die noch Männer "anschmachten"? Solche Ratschläge erwarte ich hier eigentlich nicht.

  • Was soll dieser Unsinn?

    Du musst aber zugeben, dass es sicher andere Möglichkeiten gibt um über die Aufteilung von Gemeinkosten zu reden.
    Arbeitet man doch "Tür an Tür"
    Und so lange dass ein Essen dazwischen (oder überhaupt) notwendig wäre, dauert ein solches Gespräch auch nicht.



    Sie ist Ärztin

    ?( muss mir irgendwie entgangen sein. Der Beruf hat aber auch wenig damit zu tun. Auch Polizistinnen können für männliches Imponiergehabe empfänglich sein. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Du musst aber zugeben, dass es sicher andere Möglichkeiten gibt um über die Aufteilung von Gemeinkosten zu reden.
    Arbeitet man doch "Tür an Tür"

    Die Frage ist doch, wie machen das andere? Und da ich auch mit Arbeitskollegen/Mitarbeitern (die sogar im Büro neben mir saßen) zum Essen gegangen bin (Pflege der Gemeinschaft), darf doch wohl ein Selbständiger dies auch tun (es kommt eben immer darauf an, wie häufig).


    Ansonsten Ende der Diskussion für mich, da dies nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun hat.