AfA

  • Hallo, ich habe folgende Frage bzgl Abschreibung von sammelposten: In der Steuererklärung 2014 habe ich verschiedene Güter als Sammelposten aufgeführt. Diese werden über 5 Jahre abgeschrieben. Muss ich in der derzeitigen Steuererklärung für 2015 diese Auflistung erneut angeben, oder ist das FA hierüber durch die erste Steuererklärung informiert und es geschieht automatisch?
    Danke im Voraus :)

    • Offizieller Beitrag

    Automatisch geschieht das beim FA auf keinen Fall, da die ja nur Deine EÜR prüfen; im Zweifel sogar nur überschlägig.


    Mit einer Datenübernahme aus dem Vorjahr sollte doch alles vorhanden sein.


    Bitte die Themenüberschrift in einen aussagekräftigeren Titel ändern, der Rückschlüsse auf den Inhalt des Threads zulässt!