Hallo,
ich arbeite schon mehrere Jahre mit MeinBüro (nebenberuflich selbstständig als IT Dienstleister).
Da ich keine Lust mehr darauf habe sowohl in meinen Hauptberuf als in meiner "Freizeit" das gleiche zu machen
habe ich mein Hobby zum (Neben)beruf gemacht und fotografiere jetzt Hochzeiten
Somit komme ich jetzt aber mit einem Thema in Berührung das ich bisher so nicht hatte: Anzahlungen für gebuchte Termine.
(Bin Umsatzsteuerabzugsberechtigt, IST-Besteuert, EÜR)
Meine Idee wie ich mit den Anzahlungen (die teileweise 12 Monate und mehr vor dem Hochzeitstermin geleistet werden) umgehe und auch den Überblick zu behalten über
1. Wurde die Anzahlung bezahlt
2. Wie sieht das zu erwartende Einkommen aus
ohne nochmal extra Excellisten führen zu müssen sähe folgendermaßen aus:
Ich erstelle eine Rechnung für den Kunden, Rechnungsdatum & Leistungsdatum = Hochzeitsdatum.
Eingehende Anzahlung werden der Rechnung als Teilzahlung zugeordnet.
Rechnung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung kurz nach der Hochzeit offen stehen.
-> Ich hab eine Übersicht der zu Erwartenden Einnahmen anhand der offenen (Rest)beträge
-> Ich sehe auf einen Blick wenn eine Rechnung noch den Status "offen" statt "teilweise bezahlt" hat
-> Umsatzsteuer der Teilzahlung sollte von der Software korrekt im vereinnahmten Zeitrum abgeführt werden
-> Teilzahlung fließt als Einnahme in die EÜR (im vereinnahmten Zeitraum, also ggf im Vorjahr der Fälligkeit der Rechnung)
Spricht gegen dieses Vorgehen ein gesetzlicher/steuerlicher Grund?
Viele Grüße,
Manuel