Freiberufler KM abrechnen

  • Hallo,


    ich bin freiberuflich tätig und wollte mich eigentlich nie um diese ganze Buchhaltung kümmern. Da mir aber erst jetzt aufgefallen ist, dass mein Steuerberater immer fleißig sämtliche Belege die er nicht deuten konnte auf Konto 1800 gebucht hat, habe ich den Entschluss gefaßt den ganzen Quatsch selbst zu machen.
    Nun zu meiner Frage:


    Ich fahre jeden Monat für meine Tätigkeit zwischen 1000-4000 km mit meinem privaten PKW. Diese "dienstlichen" KM machen ca. 99,99% aus die mit dem PKW gefahren werden . Ist das dann noch privater PKW?
    Wie genau rechne ich die ab? Also auf welches Konto?
    Den Großteil der gefahrenen Kilometer kann ich nachweisen, da ich von einem Auftraggeber 0,27€/Km erstattet bekomme und detaliert mit ihm abrechne. Wie kontiere ich das dann?


    Ich blicke da nicht da durch.


    Ich danke euch jetzt schon mal für die Hilfe. Bitte für Dummies erklären :)


    Viele Grüße Micky

  • Hallo Micki71,


    deine Frage geht schon in die Steuerberatung hinein, die uns hier verboten ist.


    Aber generell gilt:
    1) ein Vermögensgegenstand, der zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist betriebsnotwendiges Vermögen und muss im Anlagenverzeichnis geführt werden. Die Ausgaben hierfür sind dann Betriebsausgaben, die Einnahmen wie bei dir die Zahlungen eines Kunden sind Betriebseinnahmen.
    2) Bei betriebsnotwendigem Vernögen sind die Privatfahrten dann als Umsatz (mit Umsatzsteuer) zu berechnen. Du kannst hier wahlweise die tatsächlichen Kosten prozentual berechnen oder aber die 1%-Regel in Anspruch nehmen. Näheres hierzu findest du im Internet in vielen Portalen (z.B. http://www.steuerlinks.de/index.html, https://www.buhl.de/steuernsparen/ und weitere).


    3) Kontierung für den Aufwand: hier gibt es die Konten 4500ff (im SKR 03), für den Privatanteil das Konto 8611 Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt. Der Pkw ist unter Konto 0320 zu aktivieren (über den Wert frage bitte deinen Steuerberater), die AfA dann 4832.

    • Offizieller Beitrag

    Den Großteil der gefahrenen Kilometer kann ich nachweisen, da ich von einem Auftraggeber 0,27€/Km erstattet bekomme und detailiert mit ihm abrechne.

    Die musst Du ggf. sogar nachweisen und vor allem musst Du diese zwingend als Betriebseinnahmen erfassen sowie ggf. der USt unterwerfen.



    Wie kontiere ich das dann?

    Was willst Du da "kontern"?



    Da mir aber erst jetzt aufgefallen ist, dass mein Steuerberater immer fleißig sämtliche Belege die er nicht deuten konnte auf Konto 1800 gebucht hat, habe ich den Entschluss gefaßt den ganzen Quatsch selbst zu machen.

    Da haben die dann meistens ihre Gründe für und die entsprechende Berufserfahrung, denn die haften für ihre Entscheidungen.

  • Erstmal Danke für die Antworten.


    Die 27 Cent sind bisher auch immer als Einnahmen gelaufen.


    Was mir Kopfschmerzen macht ist die 1% Regelung. Bisher war es immer schön 30Cent pro Kilometer abzusetzen. Mit der 1% Regelung generiere ich wieder Einnahmen und meine tatsächlichen Kosten belaufen sich derzeit auf 14 Cent pro Kilometer. Da werde ich ja noch bestraft, dass ich so ein kleines, sparsames Auto fahre.


    Mag sein das der Steuerberater die Belege nicht richtig deuten konnte weil sehr fachspezifisch und sie deshalb alle als 1800 gebucht hat. Er hätte aber auch einfach mal nachfragen können. Ok, ich hätte mir das Werk auch vorher mal genauer ansehen können ;)

  • Mit der 1% Regelung generiere ich wieder Einnahmen und meine tatsächlichen Kosten belaufen sich derzeit auf 14 Cent pro Kilometer

    Deshalb hat dich ja nesciens darauf hingewiesen, dass du alternativ die tatsächlichen Kosten nehmen kannst und daraus dann den Privatanteil verrechnest. Aber Privatanteil musst du als Umsatz buchen, egal ob 1%-Regelung oder tatsächliche Kosten. Und bei mehr als 50% Nutzung hast du auch keine Wahl, den Pkw als Betriebsvermögen auszuweisen
    https://www.buhl.de/wiso-softw…%2B+betriebsverm%C3%B6gen

    • Offizieller Beitrag

    Was mir Kopfschmerzen macht ist die 1% Regelung. Bisher war es immer schön 30Cent pro Kilometer abzusetzen. Mit der 1% Regelung generiere ich wieder Einnahmen und meine tatsächlichen Kosten belaufen sich derzeit auf 14 Cent pro Kilometer. Da werde ich ja noch bestraft, dass ich so ein kleines, sparsames Auto fahre.

    Bestraft wirst Du schon gar nicht, da Du ja ggf. die Fahrtenbuchregelung in Anspruch nehmen kannst. Und die steuerliche Vorgehensweise ist hier m.E. sogar zwingend geboten. Und Steuergeschenke an Unternehmer hat der Staat auf Kosten der Allgemeinheit auch nicht zu verteilen.


    Wenn Du das Kfz bisher auch schon in dem Umfang genutzt hast, könntest Du im Falle einer Steuerprüfung sogar arge Probleme bekommen. Ggf. dann mit Berichtigung der Vorjahre.