In folgenden Situationen sind grundsätzlich Warenlieferungen nach dem deutschen gesetz Umsatzsteuer befreit:
* Warenlieferungen von Unternehmen an Unternehmen innerhalb Deutschlands KANN ohne Berechnung der gesetzlichen Umsatzsteuer abgewickelt werden.
* Waren, die an ein Unternehmen im EU-Ausland geliefert werden, sind von der deutschen Umsatzsteuer befreit.
* Bei Waren, die in ein Land außerhalb der EU versendet werden, entfällt die deutsche Mehrwertsteuer immer
Jetzt weiß ich auch, dass auf einer Rechnung anzugeben sind:
die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge.
Daher will ich wissen ob es in den gennanten Fällen ausreichend ist wenn auf Rechnung einfach ((inkl. 0,-€ MwSt.)) steht ( wie z.B. bei Reverse-Charge-Verfahren), oder ist man dazu verpflichtet genau anzugeben wie viele MwSt. nicht erhoben bzw. berechnet wurde (in % und Wert genau)
Ich danke im Voraus...