Steuerbefreite Warenlieferung auf Rechnung

  • In folgenden Situationen sind grundsätzlich Warenlieferungen nach dem deutschen gesetz Umsatzsteuer befreit:


    * Warenlieferungen von Unternehmen an Unternehmen innerhalb Deutschlands KANN ohne Berechnung der gesetzlichen Umsatzsteuer abgewickelt werden.
    * Waren, die an ein Unternehmen im EU-Ausland geliefert werden, sind von der deutschen Umsatzsteuer befreit.
    * Bei Waren, die in ein Land außerhalb der EU versendet werden, entfällt die deutsche Mehrwertsteuer immer


    Jetzt weiß ich auch, dass auf einer Rechnung anzugeben sind:


    die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge.


    Daher will ich wissen ob es in den gennanten Fällen ausreichend ist wenn auf Rechnung einfach ((inkl. 0,-€ MwSt.)) steht ( wie z.B. bei Reverse-Charge-Verfahren), oder ist man dazu verpflichtet genau anzugeben wie viele MwSt. nicht erhoben bzw. berechnet wurde (in % und Wert genau)


    Ich danke im Voraus... :)

  • Hallo Alex,


    abgesehen davon, dass du dies deinen Steuerberater fragen musst (hat nichts mit der Programmbedienung zu tun), es gibt Unterschiede zwischen Lieferungen und Leistungen an Unternehmer (mit UStID) und an Privatpersonen und dann noch zusätzlich die Bestimmungen des § 13b UStG für bestimmte Lieferungen und Leistungen, die dann im besten Fall über MOSS an das Finanzamt zu berichten sind.


    Frage bitte hierzu deinen Steuerberater - dies ist in der Tat eine Angelegenheit, bei der man viel falsch machen kann, wenn man die Bestimmungen noch nicht so genau kennt.


    Hierzu gehört auch, was in den Rechnungen anzugeben ist und welchen Umsatzsteuersatz man anwenden muss.

  • Hallo Alex,


    (hat nichts mit der Programmbedienung zu tun), es gibt Unterschiede zwischen Lieferungen und Leistungen an Unternehmer (mit UStID) und an Privatpersonen

    Hallo babuschka und danke fürs Antworten...
    Diese Frage hat mit Programmbedienung nicht zu tun, es geht einfach um allgemeine Wissen. Ich weiß jetzt nicht wie du darauf kommst...


    Auch ginge es nur um Warenlieferungen, speziell an Unternehmer. Ich denke schon, dass
    die Leistung im Drittland steuerbar ist und das war nicht mal die Frage. Du hast mehr gelesen als ich geschrieben habe...


    Mir ginge es nur darum zu wissen ob ((inkl. 0,-€ MwSt.)) gesetzlich ausreichend ist, wenn Waren an ein Unternehmen im EU-Ausland geliefert werden, oder wie viele MwSt. nicht erhoben wurde drauf stehen muss, dafür muss man doch nicht unbendingt zum Steuerberater gehen...Also...

    • Offizieller Beitrag

    Auch ginge es nur um Warenlieferungen, speziell an Unternehmer. Ich denke schon, dass die Leistung im Drittland steuerbar ist und das war nicht mal die Frage. Du hast mehr gelesen als ich geschrieben habe...

    Weniger mehr gelesen als mehr Wissen und mehr Erfahrung. Und so etwas lässt sich eben nicht allgemein ohne bestimmte Kenntnis von diversen Tatbestandsmerkmalen beantworten.

    Mir ginge es nur darum zu wissen ob ((inkl. 0,-€ MwSt.)) gesetzlich ausreichend ist, wenn Waren an ein Unternehmen im EU-Ausland geliefert werden, oder wie viele MwSt. nicht erhoben wurde drauf stehen muss, dafür muss man doch nicht unbedingt zum Steuerberater gehen...Also...

    Und genau das ergibt sich aus den von babuschka genannten Fundstellen, die man dann auch eingehend lesen sollte. Vielleicht hilft auch ein bisschen Suchen mittels der erweiterten Forumssuche, da es zu diesen Themenbereichen schon zahlreiche Threads gegeben hat.


    Und genau deshalb ist auch eine entsprechende steuerliche Erstberatung sinnvoll, wenn man mehrfach derartige Fallgestaltungen hat, denn ansonsten kann es im Einzelfall auch schon einmal teuer werden.