Umsatzsteuer, wo wird besteuert

  • Hallo,


    ich brauche Klarheit, da ich zwei widersprüchliche Dinge gelesen habe.



    1-
    Auf Leistungen, die für einen Privatkunden mit Sitz im Ausland (egal ob EU oder außerhalb der EU) erbracht werden, wird deutsche Mehrwertsteuer aufgeschlagen. (also deutsche Umsatzsteuer z.B. 19% )


    2-
    ... die Umsatzsteuer bei Versendungen an Privatpersonen innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern sind. (wäre für mich z.B. französische Umsatzsteuer wenn Lieferung nach Frankreich geht z.B 20% )



    Nach meiner Überlegung ging ich davon aus, dass beide sch nicht übersprechen weil:


    Punkt (1) gilt für physische Produkte
    Punkt (2) gilt für Geschäfte von digitalen Inhalten mit privaten Kunden oder bei überschreitung der Lieferschwelle


    Nur stehe ich da.
    Habe ich recht oder sehe ich falsch? 8|

  • Hallo Alex,


    auch hier kann man dies nicht ganz so pauschal sagen, da es immer darauf ankommt, wo die Leistung erbracht wird (bei Lieferungen analog). Lieferungen und Leistungen werden nun einmal nicht immer gleich behandelt, weil der Ort der Lieferung bzw. Leistung im Einzelnen über die Paragraphen 3 ff. UStG bestimmt werden muss. Erst dann kann man über die Umsatzsteuerpflicht und -ausweis auf der Rechnung sprechen.


    Dein 2. spricht für MOSS!


    Wie in der anderen Diskussion gesagt: bitte sprich deinen Steuerberater an - du brauchst hier steuerliche Hilfe. Das Umsatzsteuerrecht ist nun einmal mit den EU-Bestimmungen recht kompliziert geworden (aber auch durch § 13b etc.).

  • Hallo Alex,


    auch hier kann man dies nicht ganz so pauschal sagen, da es immer darauf ankommt, wo die Leistung erbracht wird (bei Lieferungen analog). Lieferungen und Leistungen werden nun einmal nicht immer gleich behandelt, weil der Ort der Lieferung bzw. Leistung im Einzelnen über die Paragraphen 3 ff. UStG bestimmt werden muss. Erst dann kann man über die Umsatzsteuerpflicht und -ausweis auf der Rechnung sprechen.

    Im Gegenteil hast du hier vollig recht, und hier habe ich bei meiner Fragestellung vollig versagt und verstehe, dass das Zusammenbringen von Leistung und Lieferungen etwas durcheinander bringt, tut mir leid.

  • hier habe ich bei meiner Fragestellung vollig versagt

    Nein, das nun nicht, deine Frage war mir schon klar. Nur die Beantwortung ist eben sehr schwierig, da hier keine steuerliche Beratung gemacht werden darf und ich daher nur allgemein auf die diversen Vorschriften verweisen kann. Dein Problem ist nicht einfach mit einem Satz zu lösen. Daher mein Rat zu steuerlicher Beratung.

  • Dein Problem ist nicht einfach mit einem Satz zu lösen. Daher mein Rat zu steuerlicher Beratung.

    Ich verstehe jetzt, dass es von dir nicht böse gemeint war, so dachte ich mir am Anfang. Ist alles OK, die steuerliche Sache kann schon mal sehr komplex sein.


    Mittlerweile konnten alle meine Fragen beantwortet werden, fundamentale und wichtige Punkte sind jetzt klar wie Wasser, daher kaum noch Frage oder Probleme.


    freundliche Grüße


    A.

  • Ich verstehe jetzt, dass es von dir nicht böse gemeint war,

    Danke für die Rückmeldung - manchmal ist es schwierig, die richtigen Worte zu finden. Aber wichtig ist ja, dass du jetzt alles verstanden hast und deine Fragen damit erledigt sind. Alles andere ist vergessen.