Handwerkerleistungen für Arbeitszimmer

  • Hallo,


    als Lehrer habe ich ein Arbeitszimmer, das seit vielen Jahren vom Finanzamt anerkannt ist, allerdings sind die absetzbaren Kosten auf 1.250 € begrenzt.
    Diese 1.250 € schöpfe ich durch Abschreibungen, Heizung, Strom und andere laufenden Kosten regelmäßig aus. Im letzten Jahr habe ich das Arbeitszimmer renovieren lassen. Da ich diese Kosten wegen des bereits ausgeschöpften Höchstbetrags nicht als Werbungskosten absetzen konnte, habe ich die entsprechenden Kosten als Handwerkerleistungen aufgeführt, um wenigstens die 20 % für steuerbegünstigte Handwerkerleistungen erstattet zu bekommen.
    Dies lehnt das Finanzamt ab, "da diese auf das Arbeitszimmer entfallen und somit im Rahmen des Höchstbetrages für das Arbeitszimmer abgegolten sind."


    Mir erscheint das falsch, da ich damit durch die Höchstgrenze doppelt gestraft werde. Kann mir jemand sagen, ob das Finanzamt Recht hat, oder ob es im allgemeinen anders gehandhabt wird?


    Herzlichen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtsauffassung des FAs ist m.E. zutreffend, denn es sind und bleiben Kosten des Arbeitszimmers. Bei Dir halt nur begrenzt mit Höchstbetrag abziehbar, was aber an der Zuordnung nichts ändert. Siehe auch § 35a Absatz 5 Satz 1 EStG.


    Steuerliche Abzugsfähigkeit eines beruflich oder betrieblich genutzten Arbeitszimmers - Quelle: GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Ich bin aber noch nicht so ganz überzeugt davon: In meinem Fall führt das nämlich dazu, dass ich schlechter gestellt werde als jemand, der kein Arbeitszimmer absetzen kann. Die Steuerersparnis durch das Arbeitszimmer (Minderung des zu versteuernden Einkommens um 1.250 €) beträgt je nach Steuersatz ca. 400 - 500 €. Demgegenüber wird bei Handwerkerleistungen von 3.000 € die Einkommensteuer bereits um 600 € gemindert.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber dies beabsichtigt.

  • Hallo Doko007,


    ich kann miwe4 nur zustimmen. Mit dem Ansatz eines Arbeitszimmers für dienstliche Zwecke wird das Arbeitszimmer quasi aus dem Haushalt genommen und zu einem "Gegenstand des Betriebsvermögens". Damit sind Renovierungskosten nicht mehr Handwerkerleistungen für den (privaten) Haushalt, sondern Handwerkerleistungen für deine Tätigkeit.
    Ich meine, dass du hier den Vorteil des Arbeitszimmer der vergangenen Jahre und zukünftigen Jahre gegenrechnen musst, wenn du dich gegenüber Leuten benachteiligt fühlst, die ein Arbeitszimmer nicht ansetzen können (z. B. Leute, die teilweise im Home Office arbeiten), vernachlässigst. Schon bei einer Betrachtung über zwei Jahre schlägt nämlich deine Rechnung um, da bist du besser dran als diese Leute (bei 3.000 zusätzlichen Kosten) hast du 600 Euro, die die anderen bekommen, du wegen des Höchstbetrages nicht. Da du aber jedes Jahr 400 - 500 Euro "bekommst" durch das Arbeitszimmer, hast du in zwei Jahren schon einen Vorteil von 200 - 300 Euro gegenüber den "nicht priviligierten" Leuten, die auch ein Arbeitszimmer benötigen, aber überhaupt nicht anerkannt bekommen.

  • da ich damit durch die Höchstgrenze doppelt gestraft werde

    Die Steuerersparnis durch das Arbeitszimmer (Minderung des zu versteuernden Einkommens um 1.250 €) beträgt je nach Steuersatz ca. 400 - 500 €. Demgegenüber wird bei Handwerkerleistungen von 3.000 € die Einkommensteuer bereits um 600 € gemindert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber dies beabsichtigt.

    Natürlich beabsichtigt der Gesetzgeber das nicht. Aber so gut wie jede Regelung hat gewissermaßen "Gewinner" und "Verlierer" (mir fällt da spontan das Elterngeld ein, bei dem die Eltern "gearscht" waren, die knapp vor Inkrafttreten der Regelung ihr Kind bekamen und sozusagen leer ausgingen). Und babuschka hat vollkommen recht, es ist recht egoistisch, wenn man das nur auf ein Jahr bezogen betrachtet - oder renovierst Du Dein Arbeitszimmer jedes Jahr?
    Aus meiner Sicht hat die Begrenzung auch einen guten Sinn, denn ansonsten würde so mancher Zeitgenosse auf recht kreative Ideen kommen und sich z. B. einen echten Rembrandt ins Arbeitszimmer hängen und dessen Anschaffungskosten beim Arbeitszimmer ansetzen (mal deutlich übertrieben formuliert). Und 3000 € für eine Renovierung (nach meinem Alltagsverständnis ist das Tapezieren und Ausbessern kleinerer Dinge) ist schon recht viel ...

    • Offizieller Beitrag

    Und 3000 € für eine Renovierung (nach meinem Alltagsverständnis ist das Tapezieren und Ausbessern kleinerer Dinge) ist schon recht viel ...

    Der Betrag hat mich auch etwas verwundert.

    Ich meine, dass du hier den Vorteil des Arbeitszimmer der vergangenen Jahre und zukünftigen Jahre gegenrechnen musst, wenn du dich gegenüber Leuten benachteiligt fühlst, die ein Arbeitszimmer nicht ansetzen können (z. B. Leute, die teilweise im Home Office arbeiten), vernachlässigst.

    ACK. Außerdem ist ja unser Steuerrecht so kompliziert, weil jeder jede Situation berücksichtigt wissen will, insbesondere wenn es einen selbst betrifft. Deshalb wird es auch nie die Steuererklärung auf die Bierdeckel geben.

  • Nochmals danke für eure Hilfe. Ich habe jetzt verstanden, dass man das Problem auch anders sehen kann als ich das zunächst getan habe. Und wie entejens richtig feststellt, gibt es bei jeder Regelung Gewinner und Verlierer. Nachdem ihr alle bestätigt habt, dass das Finanzamt nicht mich speziell benachteiligt, sondern dass die Regelung halt so ist, wie sie ist, kann ich damit leben.