Hallo,
als Lehrer habe ich ein Arbeitszimmer, das seit vielen Jahren vom Finanzamt anerkannt ist, allerdings sind die absetzbaren Kosten auf 1.250 € begrenzt.
Diese 1.250 € schöpfe ich durch Abschreibungen, Heizung, Strom und andere laufenden Kosten regelmäßig aus. Im letzten Jahr habe ich das Arbeitszimmer renovieren lassen. Da ich diese Kosten wegen des bereits ausgeschöpften Höchstbetrags nicht als Werbungskosten absetzen konnte, habe ich die entsprechenden Kosten als Handwerkerleistungen aufgeführt, um wenigstens die 20 % für steuerbegünstigte Handwerkerleistungen erstattet zu bekommen.
Dies lehnt das Finanzamt ab, "da diese auf das Arbeitszimmer entfallen und somit im Rahmen des Höchstbetrages für das Arbeitszimmer abgegolten sind."
Mir erscheint das falsch, da ich damit durch die Höchstgrenze doppelt gestraft werde. Kann mir jemand sagen, ob das Finanzamt Recht hat, oder ob es im allgemeinen anders gehandhabt wird?
Herzlichen Dank im Voraus!