Häusliches Arbeitszimmer in der EÜR eintragen - Wo?

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon im Forum gesucht aber leider keine wirklich passende Antwort gefunden, deshalb frage ich an dieser Stelle mal nach.


    Und zwar bin ich Freiberufler (kein Kleinunternehmer) und arbeite aus dem häuslichen Arbeitszimmer. Auf die Quadratmeter des Zimmers heruntergerechnet kann ich monatlich etwa 170 € für das Zimmer absetzen.
    Allerdings finde ich in der EÜR im WISO Steuersparbuch 2016 keinen Punkt unter "Verwaltung" (wie es hier im Forum oft zu lesen ist), wo ich die genannten Kosten bzw. überhaupt irgendwas eintragen kann, das mit dem Arbeitszimmer zu tun hat.


    Daher meine Frage: Wo genau trage ich in der neuesten Programmversion meine monatlichen Ausgaben für das Zimmer ein? Ein Screenshot würde mir durchaus helfen :)


    Beste Grüße,
    Zaky

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Leider hilft mir das nicht weiter, da ich genau so auch schon im Forum gesucht habe und die einzige Antwort immer war, dass man unter "Verwaltung" Eintragungen vornehmen soll. Aber genau dort finde ich nichts...

    • Offizieller Beitrag

    Leider hilft mir das nicht weiter, da ich genau so auch schon im Forum gesucht habe und die einzige Antwort immer war, dass man unter "Verwaltung" Eintragungen vornehmen soll.

    Aber nur, wenn Du die in das ESt-Modul integrierte vereinfachte EÜR nutzt. Im EÜR-Modul, was Du ja zu nutzen scheinst, musst Du Kosten buchen.

  • Vielen Dank! Das ist der entscheidende Hinweis, der mir gefehlt hat :)
    Eine Frage noch: ist es korrekt, das häusliche Arbeitszimmer (Mietwohnung) auf das Konto 4200 zu buchen (Raumkosten)?


    Beste Grüße,
    Zaky

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank! Das ist der entscheidende Hinweis, der mir gefehlt hat

    Der aber auch aus den Beiträgen der Trefferliste ersichtlich gewesen wäre. Da muss man auch schon mal etwas mehr Zeit investieren.

    Eine Frage noch: ist es korrekt, das häusliche Arbeitszimmer (Mietwohnung) auf das Konto 4200 zu buchen (Raumkosten)?

    Hört sich doch gut an. Aber Du musst natürlich auch hier auf die Einhaltung etwaiger maßgeblicher Höchstbeträge achten. Und zwar ohne Programmunterstützung. Und alles schön nachvollziehbar für Bearbeiter und Steuerprüfer des FAs über die betreffenden Konten buchen.

  • ist es korrekt, das häusliche Arbeitszimmer (Mietwohnung) auf das Konto 4200 zu buchen (Raumkosten)?

    Hallo, noch ein Hinweis: wenn deine freiberufliche Tätigkeit das Einzige ist, was im Arbeitszimmer erledigt wird, könnte es sein, dass es als betriebsnotwendiges Anlagevermögen aktiviert werden muss. Dann gehen alle Kosten (ausser AfA, die wird dann unter 4833 gebucht, zunächst auf Konto 4288 (wahlweise auch 4289) gebucht und dann am Jahresende aufgeteilt zwischen abziehbar (4288) und nicht abziehbar (4289).
    Näheres hierzu muss dir dein Steuerberater sagen.

  • Hallo, noch ein Hinweis: wenn deine freiberufliche Tätigkeit das Einzige ist, was im Arbeitszimmer erledigt wird, könnte es sein, dass es als betriebsnotwendiges Anlagevermögen aktiviert werden muss. Dann gehen alle Kosten (ausser AfA, die wird dann unter 4833 gebucht, zunächst auf Konto 4288 (wahlweise auch 4289) gebucht und dann am Jahresende aufgeteilt zwischen abziehbar (4288) und nicht abziehbar (4289).
    Näheres hierzu muss dir dein Steuerberater sagen.

    Danke für die Info, babuschka!


    Das gilt dann aber logischerweise nur, wenn ich das Haus besitze, in dem sich das Zimmer befindet?
    Ich wohne zur Miete und in diesem Fall gehört das Zimmer wahrscheinlich nicht zu meinem Vermögen?


    Beste Grüße,
    Zaky

  • Ich wohne zur Miete und in diesem Fall gehört das Zimmer wahrscheinlich nicht zu meinem Vermögen?

    Hallo zaky,


    ich nehme an, babuschka hatte es so verstanden, dass das Haus dir gehört. Wenn du zur Miete wohnst, ist deine Aussage richtig.