Sachspende wie richtig verbuchen (EÜR + ESt-Erklärung)

  • Hallo,


    ich bin Einzelunternehmer (einfaches Gewerbe) und habe an einen gemeinnützen Verein eine Sachspende in Form der von mir hergestellten Artikel geleistet. Der Verkaufswert
    beträgt 200 Eur incl. Ust. Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich das ganze steuerlich handhaben muss. Meine Vermutung:


    - Ich muss in der EÜR ja irgendeine Entnahme buchen? Wo geschieht das und was muss ich da ansetzen? Den Materialwert plus Arbeitszeit? Oder ist das komplett falsch?
    - Die Spendenquittung wird dann wieder Teil meiner Einkommenssteuererklärung - ist das korrekt?


    Zudem noch Folgendes: Der Verein möchte einen Nachweis über den Wert der Ware (also die 200 Eur). Wenn ich nun eine Rechnung ausstelle ohne eine Einnahme dafür zu erhalten. Ist das der korrekte Weg oder gibt das garantiert Ärger?


    danke vielmals!


    tm

  • Hallo sublevel,


    bei Einzelunternehmer sind Spenden (gleichgültig, ob Geld oder Sachspenden) im Privatangelegenheit und werden über das Konto 1840 als Privatentnahme gebucht, d. h. in der Regel #1840 S an #1200 H bei Barspenden und #18940 S an #8614 (bei Kleinunternehmer) oder #8613 (wenn Umsatzsteuerpflicht).


    Hast du denn einen Nachweis über den Wert der Spende? Der Verein kann nämlich nur dann eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn der Wert nachgewiesen wird (also Einkaufsrechnung etc.). Eine Rechnung von dir reicht hier nicht aus.

  • danke! ok und was setze ich beim wert für die Privatentnahme an? Materialpreis plus Arbeitskosten?


    Ich bin etwas unsicher wegen Deiner Nachfrage über den Nachweis über den Wert der Spende. Entspricht der Wert nicht dem Wert, der zu entrichten wäre wenn sie die Artikel kaufen? Oder ist die Spende nur wie oben Material + Arbeitszeit wert? Ich habe dem Empfänger noch gar nichts ausgestellt sondern aus Unwissenheit nur die Ware übergeben.


    danke!

  • Hallo sublevel,


    das ist genau das Problem - welcher Wert hier anzusetzen ist, muss die ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen. Der Materialwert dürfte auf alle Fälle ansetzbar sein, vermutlich auch die "reinen" Arbeitskosten (wenn du nachweisen kannst, wieviel Zeit für die Fertigung gebraucht wird). Ob noch weitere Kosten hinzu gerechnet werden können, ist steuerlich zu beurteilen.
    Vielleicht kann dir aber auch die Organisation, an die du gespendet hast, sagen, was hier normalerweise gerechnet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Bucht er nicht einen ganz normalen Erlös über die Ausgangsrechnung und hat dann entsprechend des Bruttowertes eine Privatentnahme? Ist doch eigentlich der Standardfall. Oder habe ich irgend etwas überlesen? ?(

  • sublevel hat ja gerade keine Rechnung, es ist ja eine Sachspende und er möchte eine Spendenbescheinigung. Diese muss doch nach den Regeln für eine private Entnahme von Waren bewertet werden und dann kann er die Spende in der privaten Steuererklärung angeben. Daher die Buchung 1840 an 8614 (Privatentnahme an Umsatz aus der Entnahme von Waren).

    • Offizieller Beitrag

    sublevel hat ja gerade keine Rechnung, es ist ja eine Sachspende und er möchte eine Spendenbescheinigung.

    Die klassische Sachspende in der Form, ich kaufe etwas und gebe es dem Verein mit meiner Einkaufsrechnung, ist es eben nicht:

    Sachspende in Form der von mir hergestellten Artikel geleistet.

  • Wie verhält es sich, wenn ich Werbeartikel an einen Verein spende, der diese für eine Tombola verwenden möchte?


    Ich habe eine Anfrage von einem Verein bekommen, dass diese für eine Tombola einige Sachen benötigen z. B. Feuerzeuge mit Werbeaufdruck o. Ä. Da ich nun jede Menge Blöcke mit Werbeaufdruck habe, würde ich diese spenden. Muss ich dann beim Buchen genauso vorgehen, wie oben beschrieben oder gibt es da vielleicht eine andere Möglichkeit? Es ist ja keine Ware oder Anlage des Unternehmens.

    • Offizieller Beitrag

    Da ich nun jede Menge Blöcke mit Werbeaufdruck habe, würde ich diese spenden.

    Es ist ja keine Ware oder Anlage des Unternehmens.

    Nicht? Wessen Werbeaufdruck ist denn da drauf und wie wurden die Eingangsbelege bisher steuerlich gewürdigt?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich ist das Logo des Unternehmens drauf. Die Rechnungen wurden auf Werbekosten oder Repräsentationskosten gebucht.

    Und was soll dann daran eine Sachspende sein? Du kaufst einen Werbeartikel, setzt ihn voll als Betriebsausgabe mit Vorsteuerabzug ab und gibst ihn jetzt zu dem gedachten Zweck, nämlich als kostenlosen Werbeartikel, ab. Damit hast Du lediglich Deine ursprüngliche Buchung legitimiert.

  • Das ist ja mein Verständnisproblem.
    Ich führe sein kurzem ein Einzelunternehmen, wurde vom Verein nach einer Spende für eine Tombola gefragt und nun stellt sich mir die Frage, ob ich eine Spendenquittung verlangen sollte oder nicht.
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:
    Würde ich eine Sache spenden, die ich für den Betrieb benötige (z. B. ein Laptop), aber aussortiere, weil ich etwas neues gekauft haben, dann ist das eine Sachspende, die ich wie oben beschrieben über Privatentnahme ausbuche.
    Werberartikel gebe ich dem Verein ab ohne eine Spendenquittung zu erhalten und freu mich für den Verein. Richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Werberartikel gebe ich dem Verein ab ohne eine Spendenquittung zu erhalten und freu mich für den Verein. Richtig?

    Falsch, Du freust Dich für Dich! Du hast doch die Werbewirkung für Dein Unternehmen! Und die wolltest Du doch mit dem Druck/Kauf der Werbeartikel erzielen, oder?


    Auch solltest Du Dir mal Gedanken über jede einzelne Auswirkung der unterschiedlichen Buchungen machen!


    Bei Werbeartikeln hast Du dann nämlich den vollen Betriebsausgabenabzug und den vollen Vorsteuerabzug. Entnimmst Du eine Ware aus dem Unternehmensvermögen, um sie als Sachspende privat zu spenden, dann hast Du eine unentgeltliche Wertabgabe bzw. eine Privatentnahme mit gewinnerhöhender Auswirkung und Erhöhung der Umsatzsteuerschuld zu verarbeiten und darfst dann den Warenwert bei ordnunsgemäßer (!) Spendenbescheinigung in Deiner privaten Einkommensteuererklärung im Rahmen der Spendenregelungen geltend machen.