EÜR - Rechnungen splitten?

  • Hallo,


    ich habe eine kurze Frage zu der Buchung von Rechnungen (Ausgaben) in dem EÜR Modul von Wiso.


    Beispiel: Ich kaufe bei Ikea Möbel für das Arbeitszimmer (Tisch, Gardinenstangen, Lampe und sonstige Einrichtungsgegenstände/Utensilien, die ich für das Homeoffice benötige)
    Auf der Rechnung über 800€ sind ausschließlich Ausgaben, die in den Bereich Werbungskosten fallen und keine AfA.


    Kann ich die Rechnung in Wiso als Ganzes in der EÜR erfassen oder muss ich für jede Komponente auf der Rechnung eine einzelne Buchung erzeugen? Macht das einen ergebnisrelevanten Unterschied oder ist das egal?


    Danke und beste Grüße,
    Zaky

  • Moin,


    sind die einzelnen Positionen denn jeweils <150 €? Anderenfalls würde bei selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern evtl. die Buchung als GWG in Frage kommen.


    Sind die Preise alle niedriger,w wäre eine "Sammelbuchung" möglich. Neben dem Buchungstext (Div. Kleinmoebel oder ähnlich), würde ich auf der Rechnung vermerken, um was es sich genau handelt; die "schwedischen" Namen sind ja nicht unbedingt selbsterklärend :D


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Danke für die schnelle Antwort :)


    Auf der Rechnung sind sowohl Waren >150 € (z.B. der Drehstuhl für 250 €) als auch wirklich günstige Dinge wie z.B. Gardinenstangen für <5 €.


    Könnte ich die gesamte Rechnung als einzelne Buchung (Werbungskosten) anlegen oder muss ich da tatsächlich gewisse Dinge wie den Stuhl einzeln buchen?


    Beste Grüße,
    Zaky

  • Hallo zaky,


    sobald ein selbständig nutzbarer Gegenstand wie der Drehstuhl mehr als 150 Euro gekostet hat, muss er zwingend akriviert werden. Dabei hast du dann die Wahl zwischen GWG (150 bis 410 Euro, Sofortabschreibung am Jahresende), Sammelposten (150 bis 1.000 Euro, Abschreibung über 5 Jahre unverändert ohne Rücksicht auf mögliche Abgänge einzelner im Sammelposten ausgewiesener Posten) oder als Anlagegegenstand über die voraussichtliche Nutzungsdauer (hängt vom Gegenstand ab, vermindert so den Verlust in Anfangsjahren).


    Alle Gegenstände unter 150 Euro können in den Aufwand gebucht werden. Hier würde ich - wie maulwurf geraten hat - auf dem Beleg notieren, um was es sich im Einzelnen handelt. Gerade bei EÜ-Rechnern sehen die Finanzämter verstärkt auf die gesonderte Aufzeichnung aller Anlagegegenstände (Pflicht!).


    Das heisst für dich, alle Gegenstände >150 Euro einzeln aktivieren, den Rest kannst du zusammenfassen.