Sollversteuerung: Wie kann man bei Buchungen über 'Zahlungen Bank/Kasse' das Rechnungsdatum setzen damit die RE im richtigen Monat erscheint

  • Hallo,


    ich buche über Zahlungen Bank/Kasse meine Zahlungsvorgänge. Zum Monatsanfang oder -ende ist das Rechnungsdatum aber nicht gleich des Buchungsdatums und die entsprechende Rechnung/Buchung erscheint im falschen Monat (oder sogar Jahr).
    Das Ganze bei Soll Versteuerung.


    Leider konnte ich über die Suche kein passendes Thema finden. Nur ein Workaround über ein Verrechnungskonto.


    Ich möchte ungern erst alle Rechnungen anlegen müssen nur wegen des Datums, da dies über 'Zahlung Bank/Kasse' ansonsten sehr schnell und gut funktioniert.


    Über Hilfe oder Hinweise wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüße

  • Hallo Hunter0007,


    es wird dir nichts anderes übrig bleiben als deine Rechnungen in Mein Büro zu erstellen. Wie machst du das denn zur Zeit, wenn du von "Rechnungen anlegen extra für die Buchung" sprichst?

  • Wo ist denn das Problem?


    Die Kasse bebuchst Du nur bei Bareinnahmen und die entstehen dann, wenn du direkt an den Kunden verkaufst und sofort bar abkassiert hast. Da spielt es also keine Rolle, ob Du in MB eine Rechnung anlegst, oder das Ganze mit einer handgeschriebenen Quittung nachweist - Beleg- und Buchungsdatum sind hier immer identisch.


    Wenn du jedoch im Bankkonto buchst, ist es auch schlichtweg egal, ob Rechnungsdatum (z.B. aus dem Onlineshop) und Buchungsdatum unterschiedlich sind. Bei der EÜR und UStVA ist immer das Datum des Zahlungseingangs maßgebend und somit genügt dann auch die Erfassung im Bankkonto bei Zahlungseingang, unabhängig davon, welches Datum die Rechnung trägt.


    Apropos Sollversteuerung: Solltest Du tatsächlich der Sollversteuerung unterliegen, ist MB das völlig falsche Programm für dich, denn Sollversteuerung kann MB nicht. Dazu müßtest Du am Monatsende die Daten an dein Steuerbüro übermitteln, damit die dann die UStVA für dich erledigen.


    Edit: Text gestrichen weil: siehe unten.

    • Offizieller Beitrag

    Apropos Sollversteuerung: Solltest Du tatsächlich der Sollversteuerung unterliegen, ist MB das völlig falsche Programm für dich, denn Sollversteuerung kann MB nicht. Dazu müßtest Du am Monatsende die Daten an dein Steuerbüro übermitteln, damit die dann die UStVA für dich erledigen

    Sollversteuerung kann MB! Haken weg bei der IST Versteuerung

  • Wenn du jedoch im Bankkonto buchst, ist es auch schlichtweg egal, ob Rechnungsdatum (z.B. aus dem Onlineshop) und Buchungsdatum unterschiedlich sind

    Sollversteuerung kann MB!

    Ich hätte doch beinahe den Glauben an MB verloren :rolleyes:

  • Sollversteuerung kann MB! Haken weg bei der IST Versteuerung

    Ups, das war dann ein Fehler von mir. Hab da Sollversteuerung mit Bilanzierung gleichgesetzt, denn wenn durch überschreiten der Umsatzgrenze eine Pflicht zur Sollversteuerung besteht, überschreitet man zwangsweise ja auch die Umsatzgrenze zur Bilanzierung und die kann MB nicht. Hier muß man sich dann letztlich eines Steuerbüros bedienen, welches die Bilanz erstellt.


    Dass allerdings MB die Sollversteuerung komplett beherrscht, war mir in der Tat unbekannt. Ich dachte, MB kann das nur bei Eingangsrechnungen. Ist aber auch etwas verwirrend, denn ein EÜRler kennt die Sollversteuerung ja lediglich für Verbindlichkeiten, nicht aber für Forderungen - sonst wäre er ja kein EÜRler mehr. Insofern ist meine Aussage, dass für die UStVA nur das Buchungsdatum relevant ist, nicht unrichtig, wenn der TO ein EÜRler ist. Oder bin ich schon wieder auf dem gedanklichen Holzweg? ?(

  • Moin Heiko,


    dieses Thema wurde hier ja schon öfter besprochen, da die Begrifflichkeiten doch für Verwirrung sorgen, z. B. hier (wie schon vom TE erwähnt)


    Zahlungen richtigen Monat zuordnen


    Also zusammengefasst: der Begriff der Soll- oder Istbesteuerung bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der abzuführenden Umsatzsteuer (der Ausgangsrechnungen). Die Vorsteuer der Eingangsrechnungen kann in jedem Fall bei Erhalt der Leistung und Vorliegen der Rechnung vorgenommen werden; dies meint hier wohl der Begriff der Sollbesteurung in MB bezüglich der Eingangsrechnungen. Der Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahme als EÜR'ler ist davon also erstmal getrennt zu betrachten.


    Die Sollbesteuerung ist der Regelfall und ist unabhängig von der Art der Gewinnermittlung; in beiden Fällen kann bis zu bestimmten Umsatzgrenzen ein Antrag auf Ist-Besteuerung (auch rückwirkend) möglich.


    Soweit die Theorie ^^ .. bleibt also die Frage, wie die erforderliche Trennung zwischen Umsatz (zum Zeitpunkt der Einnahme relevant) und der Abführung der USt (bei Rechnungslegung) ohne die "Krücke" eines Verrechnungskontos und damit verbundenen Risiken der manuellen Umbuchungen praktischerweise umgesetzt werden kannn :rolleyes:


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Die Sollbesteuerung ist der Regelfall und ist unabhängig von der Art der Gewinnermittlung

    Danke für die Auffrischung. Das vergißt man ja sehr schnell, weil es ja kaum jemand freiwillig so praktiziert und sich - auf Antrag - von diesem Regelfall befreien läßt. Zumindest solange, wie er die Umsatzgrenze von 500.000,00 € (oder sind es jetzt schon 600.000,00 ?) nicht überschreitet.
    :thumbup: