Guthaben im Kundenkonto entstand vor Monaten oder Jahren ohne jegliche Leistungsvereinbarung oder Absicht.
Bei einer Rechnungsstellung wird jetzt abgefragt, ob das Guthaben des Kunden verrechnet werden soll.
Falsch ist:
Es wird rückwirkend Umsatzsteuer und rückwirkend eine Einnahme gebucht zum Datum der Entstehung des Guthabens. Das geht Jahre zurück. Das Guthaben wird nicht zum aktuellen Datum umgebucht und angerechnet.
Damit werden alle EÜR und Umsatzsteuererklärungen USTVA rückwirkend falsch geändert.
Das ist einfach falsch und auch gar nicht GOPD konform.
Bitte dringends ändern!!