Freibetrag für ein Kind, das infolge Erkrankung nicht arbeitsfähig ist?

  • Ich finde leider keine Möglichkeit, ein Kind zur Berücksichtigung für einen ESt-Freibetrag zu markieren, das auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld bekommt, weil es infolge einer längerfristigen Erkrankung nicht arbeitsfähig ist.
    Unter "Persönliches > Kinder > (Name des Kindes) > Berücksichtigungsgründe für ein volljähriges Kind" habe ich im oberen Abschnitt nur "nein" angeben können und dadurch unter "Persönliches > Kinder > (Name des Kindes)" einen "Freibetrag für den Familienausgleich" sowie einen "Inländischen Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich" von 0 € ausgewiesen bekommen.


    Ich erhalte allerdings Kindergeld! Somit ist auch unter "Allgemeins Ausgaben > Unterhalt an bedürftige Personen > (Adresse des Kindes)" das Ergebnis = 0€, da ja KiGe gezahlt wird.


    Ist das eine Programmlücke oder Absicht + rechtens?


    MfG, M. K.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne da nur den § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 EStG:

    Zitat

    (4) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
    .............

    3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.


    Und das kannst Du natürlich auch problemlos in das Programm eintragen:


    Und wenn Du das gemacht hast, musst Du ggf. noch in die Berücksichtigungsgründe klicken, wo dann das automatisch hinterlegt sein sollte:


    Da dann wieder mit ok raus, sollte spätestens alles eingegeben sein.

  • Das hatte ich letztes Jahr versucht, aber das wurde mir abgelehnt, weil kein Behindertenausweis erteilt wurde. Aber wie gesagt: trotzdem wird KiGe gezahlt, da fachärztlich festgestellt wurde, dass das Kind über eine längere Zeit hinweg nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten - und der Lebensunterhalt wird durch das Sozialamt sichergestellt, das über das KiGe hinaus wiederum laufende Forderungen an mich gestellt hat.


    Falle ich da durch's Raster?

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne keine andere gesetzliche Regelung und glaube auch kaum, dass sich die Kindergeldregelung davon unterscheidet. Keine Ahnung, warum die Kindergeldstelle mit einer bloßen ärztlichen Bescheinigung das Kindergeld gewährt. Da müsstest Du zum einen nochmals bei der Kindergeldstelle deren genaue gesetzliche Grundlage für die Zahlung erfragen (und ggf. schlafende Hunde wecken), und zum anderen ein Ticket beim Buhl-Support eröffnen und um Klärung bitten. Das Ergebnis des Tickets dann aber ggf. bitte auch hier posten, da es für andere User ebenfalls interessant sein kann.

  • Ergänzend: ich habe gerade beim FA angerufen und den Fall erklärt, dort sagte man mir, er sei in der Tat berücksichtigungsfähig und ich solle einfach das Attest + KiGe-Bescheid beilegen. Hinsichtlich WISO Steuersparbuch bekam ich den Rat, einen "Grad der Behinderung" von 20% anzugeben (obwohl kein Behindertenausweis existiert), weil das evtl. das Programm überlisten könne, das anzunehmen, ohne einen Behindertenausweis zu fordern. Ein Behinderungsgrad unter 25% führt aber zu einer Fehlermeldung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sagte ja, eröffne ein Ticket beim Support und lasse das klären. Wenn das so zulässig ist, was mir so bislang nicht bekannt war, dann muss es auch eine mögliche korrekte Eingabe in der Software geben. Und dann bitte uns bis zur Lösung hier auch auf dem Laufenden halten. Die gesetzlichen Fundstellen wären insoweit aber nach wie vor interessant zu wissen.

  • Ich habe mit dem Support gesprochen.
    Fazit: Die Lücke in der Software hat ihre Ursache in der entsprechenden Lücke in der Steuergesetzgebung.
    Nachdem mir der freundliche Finanzbeamte im vorherigen Telefonat mit dem FA sagte, hier bestände ein Anspruch, bin ich jetzt mit dem Support so verblieben, dass ich eine Behinderung von 25% eingegeben habe (für die kein Behindertenausweis vorliegt, aber das kommt dem Sachverhalt am Nächsten). Dafür muss ich den Ausweis nicht mit einreichen. Damit rechnet die Software (hoffentlich) richtig. Falls die/der zuständige Sachbearbeiter/in im FA einen Nachweis sehen will, reiche ich Facharzt-Atteste + KiGe-Bescheid ein und verweise auf die Aussage des Kollegen. Und hoffe auf eine Auslegung der Lücke in meinem Sinne. Ich habe meinen Sohn aber darum gebeten, sich um einen solchen B-Ausweis zu kümmern, müsste nämlich eigentlich erteilt werden. Das würde die Situation für's nächste Jahr vereinfachen.

  • und verweise auf die Aussage des Kollegen. Und hoffe auf eine Auslegung der Lücke in meinem Sinne.

    Falls Du Dich noch an den Namen des Mitarbeiters des FA erinnerst - schick eine Mail "z. Hd. Herr xxx" und frage ihn nochmals nach der Vorgehensweise. Wenn er Dir antwortet, dann hast Du wenigstens was Schriftliches. Ob das im Streitfall reicht, kann man schwerlich sagen, aber es ist besser als "am Telefon wurde mir gesagt" ...

    • Offizieller Beitrag

    Und hoffe auf eine Auslegung der Lücke in meinem Sinne. Ich habe meinen Sohn aber darum gebeten, sich um einen solchen B-Ausweis zu kümmern, müsste nämlich eigentlich erteilt werden. Das würde die Situation für's nächste Jahr vereinfachen.

    Ich wüsste nicht welche Lücke das sein soll, deshalb dir Frage nach der entsprechenden Stelle im Kindergeldgesetz bzw. einer Verwaltungsanweisung dazu. Das EStG ist m.E. eindeutig und lässt keine Berücksichtigung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs zu. Ich würde es Dir nach meinen Rechtskenntnissen nicht anerkennen. Da kannst Du nur hoffen, dass sich alle Beteiligten dran erinnern und letztlich auch zur abschließenden Zeichnung des Falles berechtigt sind.